Aktuelle Nachrichten des IFK

Aufgrund der aktuellen Pandemielage sind in therapeutischen Praxen ab sofort folgende ergänzende Regelungen zum Atemschutz umzusetzen:

Update Infektionsschutzgesetz:

Die Gesundheitsministerkonferenz fordert den Bundesgesetzgeber in einem Beschluss auf, klarzustellen, dass für die immunisierten Beschäftigten – auch in Physiotherapiepraxen - eine Testung von zwei Mal wöchentlich mittels einem vom Arbeitgeber bereitgestellten Antigen-Schnelltest in Eigenanwendung (Selbsttest) ausreichend ist.

Update Infektionsschutzgesetz

Die neuen und umfangreichen Regelungen aus dem Infektionsschutzgesetz stehen derzeit massiv in der Kritik. Daher haben einige Länder wie Baden-Württemberg, Hamburg und Niedersachsen bereits reagiert und einige Regelungen – z. B. die tägliche Testpflicht für geimpfte und genesene Praxisinhaber und Mitarbeiter – außer Kraft gesetzt. Der Bund ist nun aufgefordert, die Aussetzung zu nutzen, um die in der Kritik stehenden Passagen des Infektionsschutzgesetzes zu überarbeiten.
Am heutigen Mittwoch wurde der Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien für eine gemeinsame Bundesregierung veröffentlicht. SPD, Grüne und FDP präsentieren darin die genauen Pläne für ihre Zusammenarbeit.
Die in der vergangenen Woche vom Bundestag beschlossenen Regelungen zum Infektionsschutzgesetz treten vorbehaltlich der morgigen Verkündigung am Mittwoch, den 24. November 2021 in Kraft. Das Merkblatt „Coronavirus (M26)“ wurde entsprechend aktualisiert und die Regelungen darin verständlich aufbereitet.
Heute Vormittag hat der Bundesrat den vom Bundestag beschlossenen Änderungen u. a. im Infektionsschutzgesetz zugestimmt. Damit ergeben sich auch Änderungen für die Praxisinhaber und Mitarbeiter. Mitglieder können diese immer aktuell im Merkblatt M26 im Physioservice nachlesen.
Am 31. Dezember 2021 läuft die verlängerte Umsetzungspflicht für die Masernimpfpflicht laut Masernschutzgesetz aus. Ab dem 1. Januar 2022 müssen nun also alle Personen, die nach 1970 geboren wurden und in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind, einen Nachweis über die Impfung gegen Masern oder eine Immunität erbringen.
Am heutigen Donnerstag wird im Bundestag über das neue Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25. November 2021 abgestimmt.
Welche Maßnahmen nutzen Physiotherapeuten in der Behandlung von Patienten mit Hüft- und/oder Kniearthrose in Deutschland? Dieser Forschungsfrage geht eine aktuelle Untersuchung der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg nach und ruft zur Teilnahme an der Online-Befragung auf.

Regionalausschusstreffen Erfurt

Das nächste Treffen des Regionalausschuss Erfurt findet am 17. November 2021 um 19 Uhr wieder im "Charleston" am Angerbrunnen statt.
Am 12. November 2021 fand der 3. TherapieGipfel des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) statt. Knapp 600 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfolgten online die zweistündige Podiumsdiskussion, zu der der SHV-Vorstand mit seinen Gästen in Berlin zusammengekommen war. Dabei ergaben sich klare Forderungen und Erwartungen in Richtung der neuen Koalition.
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Gültigkeit der Corona-Sonderregeln

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden im vergangenen Jahr verschiedene Regelungen getroffen, die den Arbeitsalltag der Therapeuten erleichtern und ihn für die zusätzlichen Aufwendungen – zumindest zum Teil – kompensieren sollen. Wann diese Regelungen nach aktuellem Stand enden, wird im Folgenden zusammengefasst.

Digitaler TherapieGipfel 2021

Am 12. November 2021 findet der 3. TherapieGipfel des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) digital statt. Von 13 bis 15 Uhr stehen die Zukunftsthemen der Heilmittelbranche im Mittelpunkt der Podiumsdiskussion. Seien Sie live dabei und melden Sie sich jetzt an!
In der aktuellen Ausgabe der physiotherapie schauen wir zurück auf die IFK-Foren Nord und Ost im September. Nachdem 2020 die meisten Veranstaltungen ausfallen mussten oder nur digital stattfinden konnten, waren die beiden Termine Anfang September im Jubiläumsjahr wieder gut besucht. Und viel zu berichten gab es auch, schließlich hat sich seit Anfang des Jahres berufspolitisch eine Menge getan (Seite 8 und 9).
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Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie können Heilmittelerbringer derzeit eine Hygienepauschale in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung bei den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Diese Regelung, die in der Hygienepauschaleverordnung (HygPV) wiederfindet, ist an das Bestehen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite geknüpft und wurde zuletzt am 25. August 2021 um drei Monate verlängert.
Seit dem 1. August 2021 gilt der neue Bundesrahmenvertrag deutschlandweit einheitlich für die gesamte Physiotherapie. Bis zum 31. Januar 2022 muss dieser von allen Praxisinhabern anerkannt werden, damit die bereits erteilte Zulassung unverändert Bestand hat.