Physiotherapeut werden

„Physiotherapie bedeutet, Menschen Strategien zu geben, um wieder die Kontrolle über ihr Leben zu erlangen und sie wieder dahin zurückzubringen, wo sie hinwollen.“
Peter O’Sullivan, London 2019

In Deutschland gibt es derzeit zwei mögliche Ausbildungswege, um Physiotherapeut zu werden – die schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule (BFS) und die akademische Ausbildung an einer Hochschule. Die Regelungen zur Ausbildung und den entsprechenden Prüfungen finden sich in dem aktuell geltenden Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPhG) vom 26. Mai 1994. Eine Überarbeitung des Gesetzes steht momentan auf der politischen Agenda und war ursprünglich bis 2021 geplant.

Um eine Ausbildung als Physiotherapeut beginnen zu können, müssen zwei Grundvoraussetzungen erfüllt sein: Erstens muss man mindestens über einen mittleren Bildungsabschluss verfügen und zweitens muss ein Nachweis über die gesundheitliche Eignung erbracht werden.

Darüber hinaus sollte man einige allgemeine Anforderungen mitbringen, die wichtig sind, um den Beruf später mit Freude und Qualität ausüben zu können. So sollte man grundsätzlich Freude an der Arbeit mit Menschen haben und über ausgeprägte Sozialkompetenz (z. B. Empathie, Menschenkenntnis, Respekt, Kommunikationsfähigkeit, Umgangsformen etc.) verfügen. Für die praktische Arbeit sind ein allgemeines Interesse an medizinischen Themen bzw. dem menschlichen Körper und seiner Funktionsweise sowie die Fähigkeit zum analytischen Denken von großer Bedeutung. Verschwiegenheit sollte eine Selbstverständlichkeit sein.

 

Die schulische Ausbildung

Umfang und Inhalt
Eine schulische Physiotherapieausbildung dauert in der Regel drei Jahre und kann an einer staatlichen oder privaten Berufsfachschule absolviert werden. Sie umfasst insgesamt 4500 Unterrichtseinheiten (UE), die sich in theoretischen und praktischen Unterricht (2900 UE) und die praktische Ausbildung (1600 UE) gliedern lassen. Inhaltlich werden unter anderem die folgenden Themenfelder behandelt:

  • Anatomie
  • Physiologie
  • Krankheitslehre
  • Befundung, Untersuchungstechniken
  • Behandlungstechniken/-methoden
  • allgemeine Arbeitsgestaltung (Berufs-/Gesetzeskunde, Hygiene, Psychologie etc.)
  • etc.

Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung, die aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht. Bei bestandener Prüfung kann ein Antrag zur Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung gestellt werden.

 

Kosten und Finanzierung
In 14 von 16 Bundesländern werden die Kosten für die Berufsausbildung zum Physiotherapeuten mittlerweile übernommen. Sie variieren je nach Anbieter und können sich auf bis zu 20.000 Euro summieren. Perspektivisch wird eine bundesweite Schulgeldfreiheit angestrebt, um die Attraktivität der Berufsausbildung zu steigern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Bundesländer mit vollumfänglicher Schulgeldfreiheit Bundesländer mit anteiliger Schulgeldfreiheit

Bayern
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Schleswig-Holstein
Sachsen
Thüringen
Berlin

Baden-Württemberg
Sachsen-Anhalt

Stand Januar 2024

Ausbildungsvergütung
Seit dem 01.01.2019 wird die Arbeit von Physiotherapieschülern an kommunalen Krankenhäusern (Geltungsbereich TVAöD Pflege) und an Universitätskliniken (Geltungsbereich Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Gesundheitsberufen) vergütet. Auszubildende an Krankenhäusern mit evangelischem Träger können seit dem 01.10.2019 ebenfalls mit einer Ausbildungsvergütung rechnen. Eine einheitliche Regelung zum Thema Ausbildungsvergütung gibt es bisher nicht.

 

Die hochschulische Ausbildung

In einer hochschulischen Ausbildung werden – über die theoretischen und praktischen Fachkompetenzen hinaus – wissenschaftliche Methoden- und Forschungskompetenz vermittelt, die eine kritisch reflektierende Grundhaltung des Physiotherapeuten in seiner täglichen Arbeit fördern. Darüber hinaus werden Kompetenzen in den Bereichen Management, Gesundheitsökonomie und -politik vermittelt.
Für den Bachelortitel können drei hochschulische Ausbildungsmodelle unterschieden werden: der ausbildungsintegrierende, der berufsbegleitende und der primärqualifizierende Studiengang.

Ausbildungsintegrierende Studiengänge
Bei den ausbildungsintegrierenden Studiengängen gehen physiotherapeutische Berufsfachschulen und Hochschulen Kooperationen ein, um Physiotherapieschüler gemeinsam auszubilden. Praktische Inhalte und weiterführende theoretische Kenntnisse sowie Kompetenzen zum wissenschaftlichen Arbeiten werden kombiniert vermittelt. Die Ausbildung dauert je nach Strukturierung sieben bis neun Semester.

Berufsbegleitende Studiengänge
Ein berufsbegleitender Studiengang bietet nach erfolgreichem Abschluss einer schulischen Physiotherapieausbildung die Möglichkeit, das fachliche Wissen zu vertiefen und um methodische und wissenschaftliche Kompetenzen zu erweitern. Teilweise wird eine Mindest-Berufserfahrung vorausgesetzt. Die  Ausbildung dauert je nach Gestaltung der Hochschule und möglicher Anerkennung vorheriger Qualifizierungen zwischen vier und neuen Semester.

Primärqualifizierende Studiengänge
Mit Einführung der Modellklausel 2009 wurde erstmals die unabhängige Ausbildung von Physiotherapeuten durch Hochschulen ermöglicht. Sowohl die Vermittlung praktischer als auch theoretischer Kenntnisse wird ausschließlich von der anbietenden Hochschule durchgeführt, bzw. organisiert. Ursprünglich war die Modellphase bis 2017 geplant, inzwischen wurde dieser Zeitraum zum zweiten Mal bis 2024 verlängert. Die  Ausbildung dauert je nach Gestaltung der Hochschule und möglicher Anerkennung vorheriger Qualifizierungen zwischen sieben und acht Semester.

Kosten und Finanzierung
Das Studium an einer staatlichen Hochschule ist kostenfrei. Bei Hochschulen in privater Trägerschaft fallen je nach Hochschule unterschiedlich hohe Kosten an. Bei ausbildungsintegrierenden Studiengängen sind die Ausbildungskosten neben der Trägerschaft der Hochschule auch abhängig von der entsprechenden Regelung zur Schulgeldfreiheit des Bundeslands, in dem man seine Physiotherapieausbildung absolviert. (Siehe schulische Ausbildung)

Ausbildungsvergütung
Eine Ausbildungsvergütung in der hochschulischen Ausbildung ist bislang nur im Rahmen eines ausbildungsintegrierten Studiengangs vorgesehen, wenn die kooperierende Berufsfachschule einem kommunalen Krankenhaus (Geltungsbereich TVöD Pflege), einer Universitätsklinik (Geltungsbereich Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Gesundheitsberufen) oder einem Krankenhaus mit evangelischem Träger angeschlossen ist. (Siehe schulische Ausbildung)

 

Zusatzqualifikation durch ein Masterstudium

Ein Masterstudium bietet Physiotherapeuten mit einem Bachelorabschluss die Möglichkeit, fachliche Schwerpunkte zu setzen und wissenschaftliche Kompetenzen auszuweiten. In der Regel dauert es zwei bis vier Semester und kann je nach Aufbau der einzelnen Module in Voll- oder Teilzeit absolviert werden. Mit erfolgreichem Abschluss des Masterstudiums ist man zur Promotion qualifiziert. Physiotherapeuten mit Masterabschluss können in wissenschaftlichen Bereichen und Lehre arbeiten oder weiterhin praktisch in der Behandlung von Patienten aktiv sein.

Die Zukunft der Physiotherapieausbildung

Physiotherapie ist ein spannendes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld mit großer gesellschaftlicher Bedeutung - jetzt und in Zukunft. Dem muss durch entsprechende Rahmenbedingungen Rechnung getragen werden. Die Attraktivität und Qualität der Profession „Physiotherapie“ muss gesteigert werden und dem anerkannten (internationalen) Standard fundierter physiotherapeutischer, medizinischer und bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechen. Nur so lässt sich dem zunehmenden Fachkräftemangel nachhaltig entgegenwirken. Gemeinsam mit anderen Berufs- und Hochschulfachverbänden setzt sich der IFK auf politischer Ebene für die folgenden Ziele ein:

  • Umgehende Novellierung der Berufsausbildungsgesetze mit klaren Qualitätsvorgaben an die Ausbildungseinrichtungen
  • Bundesweit gleiche Bedingungen und vollständiger Wegfall des Schulgeldes
  • Einheitliche Einführung einer bundeseinheitlichen Ausbildungsvergütung
  • Vollständige Akademisierung der Physiotherapieausbildung
    (Bei der vollständigen Akademisierung soll zukünftig auch Menschen mit mittlerem Bildungsabschluss der Weg in die Physiotherapie offenstehen. Über den Besuch einer gesundheitlich orientierten Fachschule oder eine Ausbildung zum „Masseur und medizinischen Bademeister“ soll der Erwerb der Fachhochschulreife ermöglicht werden.)

 

Mitgliedschaft für Schüler und Studenten

Schüler und Studenten in der Ausbildung an einer staatlich anerkannten Physiotherapieschulen bzw. an grundständigen oder dualen Studiengängen können im IFK beitragsfrei Mitglied werden