IFK-Sachverständigenkommission

Umfassende Expertise vor Gericht

Mit der IFK-Sachverständigenkommission führt der Verband eine Liste an Physiotherapeuten für den Einsatz als Sachverständiger unter anderem für Gerichtsverfahren mit physiotherapeutischem Bezug. Aus allen Fachbereichen der Physiotherapie stehen qualifizierte Therapeuten als Sachverständige zur Verfügung. 

Eine Notwendigkeit dafür sieht der IFK, da Gutachtertätigkeiten im Falle eines Gerichtsverfahrens gegen Physiotherapeuten in der Vergangenheit oftmals durch Sachverständige aus der Berufsgruppe der Mediziner ausgeführt wurden. Dies ist jedoch aufgrund des Grundsatzes nicht sachgerecht.

Die juristische Leitung der IFK-Sachverständigenkommission hat der stellvertretende Geschäftsführer des IFK und Leiter des Referats Recht Ass. jur. Marc Balke inne, die fachliche Leitung Jan Neuer, Physiotherapeut und Heilpraktiker (Physiotherapie) sowie Sachverständiger/Gutachter und stellvertretender Vorsitzender des Vorstands des IFK.

Interessierte Sachverständige erhalten in einem eintägigen Seminar wichtige Informationen über die Voraussetzungen, Aufgaben und Pflichten von Sachverständigen, die Grundsätze schriftlicher und mündlicher Gutachten und das Aufgabengebiet in Zivil- und Strafrecht. Anhand von Fallbeispielen werden zudem Inhalte von Gutachten durch Darlegung physiotherapeutischer Standards erörtert. Anschließend werden geeignete Sachverständige in die Kommission berufen. Die Berufung erfolgt dabei für fünf Jahre.

In regelmäßigen Kommissionstreffen werden vergangene Fälle und Gutachten nachbereitet und die aktuelle Rechtsprechung erörtert. Die gewissenhafte Ausführung ihrer Sachverständigentätigkeit ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Kommission.

Aufgaben als Sachverständiger

Bei Anfragen von Gerichten prüft die Kommission, welcher Sachverständige für die konkrete Gutachtertätigkeit geeignet ist, und schlägt diesen vor. Die Gerichte fordern dann in der Regel die Erstellung von schriftlichen Gutachten oder laden zu Gerichtsterminen zur mündlichen Gutachtenerstattung ein. Nach Einreichung eines schriftlichen Gutachtens ist es für Sachverständige möglich, auch zur Hauptverhandlung geladen zu werden. Zur Bearbeitung des Falls und Erstellung des Gutachtens wird dem Sachverständigen im Vorfeld die Gerichtsakte zur Verfügung gestellt.

Ein Vorwurf gegen Physiotherapeuten ist häufig fahrlässige Körperverletzung. Dazu gehören vermeintlich durch den Behandler verursachte Rippenfrakturen, Rupturen von Kreuzbandplastiken, Sehnennähten etc. oder auch Schlaganfälle. Jedoch kann auch das Übersehen einer ernsthaften Erkrankung (Ewing-Sarkom des Unterschenkels, Aortenaneurysma etc.) ein Klagepunkt sein. 

Hauptaufgabe des Sachverständigen ist es, zu beurteilen, ob Anamnese, Untersuchung und Therapie den gängigen therapeutischen Standards entsprochen haben. Dies setzt die fundierte Kenntnis des Therapeuten darüber voraus, welche physiotherapeutischen Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt der Erkrankung ergriffen werden dürfen. Darüber hinaus bewertet er, ob sämtliche Sorgfaltspflichten des Therapeuten eingehalten wurden. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Frage, ob der Therapeut für die Durchführung der Maßnahme qualifiziert war und ob die durchgeführten Maßnahmen dem Behandlungsauftrag (Verordnung) entsprochen haben.

Oberstes Gebot für die Erstellung von Gutachten ist die absolute Unvoreingenommenheit und Neutralität des Sachverständigen. Grundvoraussetzung ist die Kenntnis von Leitlinien und therapeutischen Standards sowie die Fähigkeit zum Research der relevanten Studien zum jeweiligen Thema. Ein Auftrag muss abgelehnt werden, wenn der Sachverständige befangen ist, beispielsweise durch persönlichen Kontakt zu einer der Parteien. Aufträge sind immer mit einer vom Richter zu bestimmenden Abgabefrist zu terminieren, diese umfasst in der Regel drei Monate.


 

Marc Balke

Referatsleiter Recht und stellvertretender Geschäftsführer
Tel.
0234 97745-0
Fax
0234 97745-525
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Jan Neuer

Stellv. Vorsitzender des Vorstands und fachlicher Leiter der Sachverständigenkommission
Tel.
0234 97745-43
Fax
0234 97745-525
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Jan Neuer ist selbstständiger Physiotherapeut und Inhaber einer eigenen Praxis in Recklinghausen. In seiner Rolle als stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes ist er verantwortlich für die Themenbereiche Finanzen und Fortbildung. Außerdem ist er als Leiter der IFK-Sachverständigenkommission sowie als Vorsitzender des IQH tätig.