IFK-Sachverständigenkommission

Die richtige Expertise vor Gericht

Mit der Gründung einer Sachverständigenkommission baut der IFK eine Liste an Physiotherapeuten für den Einsatz als Sachverständiger vor Gericht auf. Aus allen Fachbereichen der Physiotherapie sollen dafür interessierte und qualifizierte Therapeuten als Sachverständige ausgebildet werden.

Eine Notwendigkeit dafür sieht der IFK, da Gutachtertätigkeiten im Falle eines Gerichtsverfahrens gegen Physiotherapeuten in der Vergangenheit oftmals durch Sachverständige aus der Berufsgruppe der Mediziner ausgeführt wurden. Dies ist jedoch, durch den vor einigen Jahren in mehreren Urteilen beschriebenen Grundsatz der fachgleichen Begutachtung, nicht sachgerecht.

Die juristische Leitung der IFK-Sachverständigenkommission übernimmt der stellvertretende Geschäftsführer des IFK und Leiter des Referats Recht Ass. jur. Marc Balke, die fachliche Leitung Jan Neuer, Physiotherapeut und Heilpraktiker (Physiotherapie) sowie Sachverständiger/Gutachter.

Interessierte Physiotherapeuten können sich für die Aufnahme in die Sachverständigenkommission bewerben. Unter den Bewerbern werden – in Anlehnung an die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen in den Gebieten der Wirtschaft – die qualifiziertesten ausgewählt und zu einem Seminar im Fortbildungszentrum des IFK eingeladen. Bei der Auswahl ist es zudem im Interesse des IFK, dass Physiotherapeuten mit Schwerpunkten in unterschiedlichen Fachgebieten (z. B. Orthopädie / Chirurgie / Sportmedizin, Neurologie, Pädiatrie, Innere Medizin) teilnehmen.

In einem eintägigen Seminar werden die Voraussetzungen, Aufgaben und Pflichten von Sachverständigen geschult, Grundsätze schriftlicher und mündlicher Gutachten erläutert und das Aufgabengebiet in Zivil- und Strafrecht beschrieben. Anhand von Fallbeispielen sollen zudem Inhalte von Gutachten durch Darlegung physiotherapeutischer Standards erörtert werden.

Das Seminar endet mit einer an die Standards anderer Bereiche angelehnten Prüfung, anhand derer sowohl die fachlichen als auch die sprachlichen Fähigkeiten bewertet werden können. Nach Auswertung der Prüfungsunterlagen werden geeignete Sachverständige in die Kommission berufen. Die Berufung erfolgt dabei vorerst für fünf Jahre. Bei Anfragen von Gerichten prüft die Kommission, welcher Sachverständige für die konkrete Gutachtertätigkeit geeignet ist, und schlägt diesen vor. In regelmäßigen Kommissionstreffen werden vergangene Fälle und Gutachten nachbereitet und die aktuelle Rechtsprechung erörtert. Die gewissenhafte Ausführung ihrer Sachverständigentätigkeit ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Kommission.

Ausschreibung

Bewerbungsvoraussetzungen:

Die Teilnahme am Auswahlverfahren ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Nachweis von mindestens zehn Jahren Berufserfahrung
  • Nachweis von zwei beliebigen Zertifikaten der Physiotherapie
  • Erfahrung im wissenschaftlichen Arbeiten von Vorteil (Studium, Studien, Fachartikel)
  • Einreichung eines polizeilichen Führungszeugnisses ohne relevante Einträge

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 26. April 2024 eingereicht werden.

 

Nach positiver Bewertung der Bewerbungsunterlagen:

  • Teilnahme am Seminar am 25. Juni 2024 in Bochum

 

Nach Berufung in die Sachverständigenkommission:

  • Teilnahme an den Kommissionstreffen

 

Interessierte senden ihre Bewerbungsunterlagen bitte postalisch oder per E-Mail an:


Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V.
Herrn Marc Balke
Gesundheitscampus-Süd 33
44801 Bochum

E-Mail: ifk@ifk.de

 

Marc Balke

Referatsleiter Recht und stellvertretender Geschäftsführer
Tel.
0234 97745-0
Fax
0234 97745-525
E-Mail

Jan Neuer

Stellv. Vorsitzender des Vorstands und fachlicher Leiter der Sachverständigenkommission
Tel.
0234 97745-43
Fax
0234 97745-525
E-Mail

Jan Neuer ist selbstständiger Physiotherapeut und Inhaber einer eigenen Praxis in Recklinghausen. In seiner Rolle als stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes ist er verantwortlich für die Themenbereiche Finanzen und Fortbildung. Außerdem ist er als Leiter der IFK-Sachverständigenkommission sowie als Vorsitzender des IQH tätig.