Aktuelle Nachrichten des IFK

Der Bundestag hat heute, Freitag 18. März, über die Änderungen im Infektionsschutzgesetz beraten und dabei die Abschaffung der meisten Corona-Maßnahmen ab dem 20. März beschlossen. Nur noch einige Basisschutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr oder in bestimmten Gesundheitseinrichtungen gelten weiterhin. Auch der Bundesrat befasste sich mit den Plänen für die Corona-Schutzmaßnahmen.
Am 28. März 2022 startet das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen eine großangelegte Kampagne. Das Ziel: Aufmerksamkeit für eine zeitnahe Modernisierung der Ausbildungen in den Therapieberufen schaffen! Von 18:30 Uhr bis circa 20 Uhr präsentieren die Bündnispartner die Argumente für eine hochschulische Ausbildung und stellen die Kampagne allen Interessierten vor.
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Eine Vielzahl spannender Themen präsentiert das IFK-Fachmagazin physiotherapie in seiner März-Ausgabe. Der IFK schreitet in Sachen Digitalisierung weiter voran. Vorgestellt wird das Innovationsfonds-Projekt „SmArt-E“ (Smartphone-assistiertes Arthrosetraining mit Edukation), das sich an Menschen mit Arthrose richtet.
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In Gesprächen mit führenden Gesundheitspolitikern macht der IFK regelmäßig deutlich, was die Physiotherapie bewegt und welche Reformen notwendig sind, um die Branche zukunftsfähig zu gestalten. IFK-Vorsitzende Ute Repschläger und IFK-Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer trafen sich daher virtuell mit der heilmittelpolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion Bettina Müller und Ralf Böllhoff, Büroleiter Müllers.
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IFK auf der therapie Leipzig 2022

In diesem Jahr wird die therapie Leipzig wieder in Präsenz stattfinden. Vom 24. bis 26. März 2022 kommen in Leipzig Physiotherapeuten und Interessierte zu Austausch, Diskussionen und Informationen über aktuelle Branchenthemen zusammen. An den drei Messetagen erwartet die Besucher ein informatives Programm, an dem sich auch der IFK beteiligt.
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Der Vorstand des IFK lädt alle IFK-Mitglieder herzlich zur Jahreshauptversammlung (JHV) für das Geschäftsjahr 2021 ein. Die Veranstaltung findet am 7. Mai 2022 von 10.30 bis 16.30 Uhr im Europäischen Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ) in Bochum statt.
Der IFK hatte am vergangenen Samstag zur Vertreterversammlung nach Bochum eingeladen. Ute Repschläger, IFK-Vorstandsvorsitzende, und IFK-Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer begrüßten die versammelten Regionalausschussvorsitzenden. Die Vorsitzende der Vertreterversammlung, Christiane Bruchhaus-Marek, zeigte sich erfreut, dass unter Einhaltung eines Hygienekonzepts ein Treffen in Präsenz möglich war.
Der IFK hatte am vergangenen Samstag zur Vertreterversammlung nach Bochum eingeladen. Ute Repschläger, IFK-Vorstandsvorsitzende, und IFK-Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer begrüßten die versammelten Regionalausschussvorsitzenden.
Versicherte der AOK können ab Ende Februar den Nachweis über eine Befreiung von der Zuzahlung digital abrufen – also zum Beispiel auf dem Smartphone. Die digitale Zuzahlungsbefreiung wird dann in der AOK-App angezeigt und besitzt die gleiche Gültigkeit, wie die bisherige Variante in Papierform.

Austausch zur Gesundheitspolitik

Um die Interessen der Physiotherapeuten zu vertreten, tritt der IFK regelmäßig in Kontakt mit der Politik und tauscht sich über die aktuelle Situation der Branche aus. Nach der Bundestagswahl gilt es nun erneut, die Mitglieder des Gesundheitsausschusses über die Entwicklungen in der Physiotherapie aus Sicht der Basis zu informieren.
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Swantje-Charlotte Ahrenstedt hat sich mit viel Planung ihre eigene Physiotherapiepraxis aufgebaut und diese zum 1. Juli 2021 eröffnet. Wie ihr physio-START dabei geholfen hat, erzählt sie im IFK-Interview.
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Bereits Ende Dezember hat der IFK die ersten Schritte hin zu einem neuen Mitglieder-Newsletter getan. Mit den „IFK-Mitgliedernews ad hoc“ informiert die Geschäftsstelle seitdem tagesaktuell über wichtige Änderungen im Merkblatt „Coronavirus“ (M 26) zur Coronapolitik auf Landes- und Bundesebene, die für den Praxisalltag der selbstständigen Physiotherapeuten wichtig sind.
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Der GKV-Spitzenverband hat erstmalig eine Heilmittelerbringerliste auf seiner Internetseite veröffentlicht, die auch Physiotherapeuten führt. Dies hatte der Gesetzgeber in § 124 Abs. 2 Satz 12 SGB V vorgesehen.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den GKV-Spitzenverband (GKV-SV) informiert, dass eine verspätete Abgabe der Anerkenntniserklärung zum Bundesrahmenvertrag bis zum 30. April 2022 toleriert werden soll. Physiotherapeuten, die die Anerkenntniserklärung also bisher noch nicht eingereicht haben (ursprünglich galt die Frist bis zum 31. Januar 2022) verlieren nicht ab dem 1. Februar ihre Kassenzulassung und müssen diese neu beantragen.
Die Frist zur Anerkennung des seit August 2021 gültigen Bundesrahmenvertrags bei den ARGEn Heilmittel der Bundesländer endet am 31. Januar 2022. Der GKV-Spitzenverband hat bereits angekündigt, die Frist für die Anerkennung nicht verlängern zu wollen.
Die Verhandlungen zwischen den maßgeblichen Physiotherapieverbänden IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und Verband Physikalische Therapie (VPT) sowie dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) über die Erbringung von Heilmitteln als telemedizinische Leistungen (Videotherapie) endeten am 17. Dezember 2021 ohne Einigung bei der Vergütung der Videobehandlung.
Künftig sollen auch die Heilmittelerbringer mit der Telematikinfrastruktur (TI) arbeiten und beispielsweise auf die elektronische Patientenakte (ePA) zugreifen können. Damit das reibungslos funktioniert, werden zurzeit Tests durchgeführt, zum Beispiel zur Beantragung des elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) und der Security Module Card Typ B (SMC-B-Karte).
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat mit Blick auf die viel diskutierte einrichtungsbezogene Impfpflicht ab dem 16. März 2022, die im „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19“ beschlossen wurde, einige Klarstellungen veröffentlicht. Darin geht es unter anderem um die Frage, ob zum Beispiel nicht immunisierte Bestandsmitarbeiter in Physiotherapiepraxen nach dem 15. März 2022 weiter beschäftigt werden dürfen.