Vertragsausschuss zum Bundesrahmenvertrag gebildet
Gemäß dem Bundesrahmenvertrag für die Physiotherapie haben die Vertragspartner – GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Verbände – einen paritätisch besetzten Vertragsausschuss gebildet. Mit Verabschiedung der Geschäftsordnung liegt nun der wechselnde Vorsitz bei den Physiotherapieverbänden zunächst beim VPT und wird dort durch den stellvertretenden Bundesvorsitzenden Tobias Niklas vertreten. Im kommenden Jahr übernimmt dann der GKV-Spitzenverband den Vorsitz.
Im Gegensatz zur Schiedsstelle ist der Vertragsausschuss kein Entscheidungsgremium, sondern trägt mit seinen Empfehlungen dazu bei, dass strittige Vertragsauslegungen zwischen Krankenkassen und zugelassenen Praxen zeitnah und einvernehmlich geklärt werden können. „Durch die Empfehlungen des Vertragsausschuss unterstützen wir bei strittigen Sachverhalten die Vertragspartner vor Ort bei ihren Entscheidungen und stabilisieren so den Vertrag. Darüber hinaus hilft die Arbeit des Ausschusses dabei, potentielle Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien im Vorfeld zu vermeiden“, erklärt Tobias Niklas, stellvertretender Bundesvorsitzender des VPT.
Was ist der Vertragsausschuss?
Kommt es mit Bezug auf die Vertragsinhalte bzw. deren Auslegung zu Uneinigkeiten zwischen den Vertragspartnern, haben diese die Möglichkeit, per Antrag den Vertragsausschuss einzuberufen. Dessen Aufgabe ist die Klärung von Meinungsverschiedenheiten und sonstigen Zweifelsfragen hinsichtlich des Vertrags. Die vom Ausschuss getroffenen Entscheidungen haben für die Krankenkassen und zugelassenen Leistungserbringer empfehlende Wirkung. Nicht zuständig ist der Vertragsausschuss für die Klärung und Entscheidung von Einzelfällen und Einzelfallfragen, die aber zur Verdeutlichung von Sachverhalten herangezogen werden können.
Wer hat Sitz und Stimme im Vertragsausschuss?
Der Vertragsausschuss ist paritätisch mit je vier Vertretern von Seiten des GKV-Spitzenverbands (GKV-SV) und vier Vertretern der maßgeblichen Physiotherapieverbände besetzt. Der Vertragsausschuss trifft seine Empfehlungen nach dem Mehrheitsprinzip.
Wer hat den Vorsitz?
Der Vorsitz wechselt jedes Kalenderjahr. Dabei wechseln sich die maßgeblichen Physiotherapieverbände und der GKV-Spitzenverband ab.
Für Fragen zum Vertragsausschuss wenden Sie sich bitte an ifk@ifk.de