Aktuelle Nachrichten des IFK

„Was macht Digitalisierung mit der Gesundheit?“ fragte Prof. Andréa Belliger vom Institut für Kommunikation & Führung in Luzern zu Beginn ihres Vortrags zum Thema Gesundheitskompetenz im digitalen Zeitalter während des digitalen IFK-Jubiläumssymposiums im Juni 2021.
In der ersten Ausgabe der „physiotherapie“ im Jahr 2022 berichten wir über die letzten beiden Veranstaltungen in 2021: die „therapie Hamburg“ mit der Preisverleihung des IFK-Businessplan-Wettbewerbs und dem 3. TherapieGipfel, der im November online stattfand. Wir blicken aber auch ins neue Jahr – oder besser in die neue Legislaturperiode.
Die Selbstständigkeit und die Übernahme einer eignen Praxis stand für Nina Schön nicht immer an erster Stelle. Sie hat sich dennoch dafür entschieden und sagt jetzt, dass es eine Win-win-win-Situation geworden ist. Im Interview mit dem IFK erzählt sie, wie ihr das Angebot von physio-START beim Weg in die Selbstständigkeit geholfen hat.
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Frohe Weihnachten!

Liebe Leser, nach einem weiteren spannenden Jahr mit vielen neuen Herausforderungen wünschen wir Ihnen, dass Sie über die Feiertage zur Ruhe kommen und Energie für das neue Jahr 2022 sammeln können.
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Zum 01.01.2022 tritt eine neue Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) in Kraft. Darüber hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat informiert. Mit der BBhV werden ab Januar die Höchstbeträge einzelner Leistungen erhöht – so z. B. die Positionen der MLD und KG-ZNS. Zusätzlich wird eine neue Position für einen „Physiotherapeutischen Bericht auf schriftliche Anforderung der verordnenden Person“ eingeführt, die – analog zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – mit 55 Euro erstattet wird.

Frohe Weihnachten!

Liebe Leser, nach einem weiteren spannenden Jahr mit vielen neuen Herausforderungen wünschen wir Ihnen, dass Sie über die Feiertage zur Ruhe kommen und Energie für das neue Jahr 2022 sammeln können.
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Seit Oktober 2021 sollen Ärzte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Patienten digital an die zuständige Krankenkasse übermitteln. Aufgrund von technischen Verzögerungen können Arztpraxen allerdings übergangsweise bis Ende Juni 2022 weiter auch Bescheinigungen auf Papier ausstellen. Ab dem 1. Juli 2022 sollen dann voraussichtlich auch die Arbeitgeber in das Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) einbezogen werden.
Die Barmer Ersatzkasse hat Ende November den Barmer-Heilmittelreport 2021 veröffentlicht. Dieser legt einen Schwerpunkt auf die Gehaltsentwicklung der angestellten Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten im ambulanten Bereich. Diese seien laut Barmer weniger stark gestiegen als die Umsatzsteigerungen in den Praxen.
Bereits seit dem Sommersemester 2021 bietet die Hochschule für Gesundheit (HSG) in Bochum einen Masterstudiengang Physiotherapiewissenschaft an. Im kommenden Jahr geht der Studiengang nun in die nächste Runde. Interessierte können sich noch bis zum 15. Januar 2022 für das Sommersemester 2022 bewerben.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für physiotherapeutische Praxen und medizinische Massagepraxen aktualisiert.
Die Umsetzungsfrist für den Nachweis einer Masernimpfung bei Personen, die nach 1970 geboren wurden und in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind oder betreut werden, wird erneut verlängert.
Am heutigen Freitag, dem 10. Dezember, haben Bundestag und Bundesrat über ein Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie abgestimmt. Damit wurden auch Änderung am bestehenden Infektionsschutzgesetz (IfSG) beschlossen. Viele davon betreffen auch die Physiotherapie.
Seit dem 1. Dezember 2021 gelten die neuen Preise, die bei den Vergütungsverhandlungen des IFK und den weiteren maßgeblichen Physiotherapieverbänden mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erzielt wurden.

3G-Regel in Hessen

Das hessische Ministerium für Soziales und Integration teilt mit, dass in Hessen Patienten von Physiotherapiepraxen bei medizinisch notwendigen Behandlungen – also bei verordneten Leistungen – keinen 3G-Nachweis vorlegen müssen.
Da es seit Inkrafttreten des Bundesrahmenvertrags immer wieder zu Unsicherheiten gekommen ist, unter welchen Voraussetzungen Verordnungen mit der „standardisierten Heilmittelkombination“ (D1) angenommen und durchgeführt werden dürfen, wurde diese Fragestellung nun abschließend mit dem GKV-Spitzenverband geklärt und u. a. in den – nochmals – aktualisierten Fragen- und Antwortenkatalog mit aufgenommen.

Update Infektionsschutzgesetz

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat klargestellt, dass die neuen Regelungen aus dem Infektionsschutzgesetz zu Dokumentations- und Berichtspflichten für Praxisinhaber nicht angewendet werden müssen. Damit entfällt für Praxisinhaber die schriftliche Dokumentation über die Testung aller Mitarbeiter.
Der 31. Januar 2022 ist der Stichtag für die Anerkennung des neuen Bundesrahmenvertrags, der seit dem 1. August 2021 gilt. Bis dahin müssen selbstständige Physiotherapeuten eine Anerkenntniserklärung unterschrieben eingereicht haben, damit ihre Zulassung bestehen bleibt und sie weiter behandeln dürfen.