Bewerbungssphase für IFK-Wissenschaftspreis gestartet

Es ist wieder so weit: Die Bewerbungssphase für den 19. IFK-Wissenschaftspreis ist gestartet! Jedes Jahr vergibt der IFK seine Wissenschaftspreise an Bachelor- und Masterabsolventen der Physiotherapie, für besonders gute Abschlussarbeiten. Beim IFK-Wissenschaftspreis können Arbeiten in den Kategorien Masterarbeiten sowie Bachelorarbeiten „Klinisch/Experimentell“ und „Literatur- und Übersichtsarbeiten/Konzeptentwicklung“ eingereicht werden. Prämiert werden jeweils der erste und zweite Platz in jeder Kategorie. Zusätzlich wird jeweils ein Posterpreis für Bachelor- und Masterarbeiten vergeben.

Bis zum 31. März 2022 können interessierte Absolventen ihre Abschlussarbeiten beim IFK einreichen. Dabei ist es wichtig, dass die Arbeiten nicht älter als zwei Jahre (ab Prüfungsdatum) sind. Nach Abschluss der Bewerbungsfrist bewertet eine unabhängige Jury aus Physiotherapeuten und Professoren der Physiotherapie die eingereichten Abschlussarbeiten. Für den Posterpreis reichen alle Teilnehmenden zusätzlich zu ihren Arbeiten ein wissenschaftliches Poster ein. Diese werden am IFK-Tag der Wissenschaft ausgestellt. Über eine Umfrage wird das beste Poster in der Kategorie Bachelor und Master ausgewählt.

Weitere Informationen zur Bewerbung und Teilnahme am IFK-Wissenschaftspreis finden Sie hier

Weitere Artikel

Hanau: Physiotherapie im Dialog mit der Politik

2026 | 12.06. Im Wahlkreis Hanau & Region hatten IFK-Mitglied Eva-Maria Herrmann und ihre Kollegin Kerstin Sewczyk die Möglichkeit, im Rahmen einer Bürgersprechstunde ein Gespräch mit Bundestagsmitglied Pascal Reddig (CDU) zu führen. Insbesondere beim Thema Vergütung konnten sie deutlich machen, dass im Bereich der Physiotherapie über viele Jahre hinweg eine Unterfinanzierung bestanden hat. Hier zeigte Reddig Verständnis für die Belange der Heilmittelerbringer.

SHV: Ernüchternde Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen – Konkrete Lösungen für Heilmittelpraxen nicht in Sicht

2026 | 10.06. Anfang April hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage (Drucksache 21/5470) zu „Stand und Perspektiven zur Entbürokratisierung und Digitalisierung der Heilmittelverordnung“ eingebracht. Die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor und zeigt aus Sicht des SHV vor allem eines: Die alltäglichen Belastungen durch überbordende Bürokratie in den Heilmittelpraxen sind durchaus bekannt – konkrete Konsequenzen bleiben bislang jedoch aus.