Zwei Berufe in der Physiotherapie unerlässlich für Patientenversorgung

Positionierung des Bündnisses Therapieberufe an die Hochschulen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion

Das Verfahren zur Novellierung des Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPhG) befindet sich derzeit in der Konzeptionsphase. Deshalb kann die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 20/5128) auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU (Drucksache 20/4866) nur als Zwischenstand gesehen werden. Zu der Antwort der Bundesregierung positioniert sich das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen wie folgt:

Im Sinne einer transparenten Patientenversorgung müssen mit der Berufsgesetzesnovellierung die Berufe in der Physiotherapie weiterhin klar abgrenzbare Ausbildungsformen und Kompetenzbereiche der Berufsgruppen einhergehen (vgl. § 3 und § 8 des aktuellen MPhG). Das Nebeneinander von hochschulisch und berufsfachschulisch ausgebildeten Physiotherapeuten erfüllt diese Forderung nicht. Sie ist weder dem Gesundheitswesen zuträglich noch für die Patienten nachvollziehbar.

Das Bündnis setzt sich für eine moderne, kompetenzorientierte berufsfachschulische Ausbildung für die derzeitige Berufsgruppe der Masseure und Medizinischen Bademeister ein. Davon abzugrenzen ist der Beruf der Physiotherapeuten, der zukünftig vollständig hochschulisch ausgebildet werden sollte. Dieser führt zu einer evidenzbasierten Patientenversorgung und ermöglicht die eindeutige Zuweisung des Behandlungsspektrums und die damit verbundenen Aufgaben der beiden Berufe.

Nur zwei klar definierte Berufe in der Physiotherapie mit spezifischen und ausdifferenzierten Kompetenzen schaffen langfristig Transparenz über die jeweiligen Behandlungsfelder gegenüber den Patienten, der Ärzteschaft und der Gesellschaft. Die künftige Ausgestaltung der Ausbildungsformen und der differenzierten Kompetenzen in den beiden Berufen der Physiotherapie muss sich an der demographischen Entwicklung der Gesellschaft, dem sich ändernden Krankheitsspektrum sowie Weiterentwicklungen und Forschungsergebnissen anderer Gesundheitsberufe orientieren und an diese anpassen.

Das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen hält einen Transformationsprozess hin zu einer rein hochschulischen Ausbildung der Physiotherapeuten für dringend notwendig. Eine Übergangsphase von zehn bis 15 Jahren sichert die Kontinuität der Patientenversorgung und bietet allen am Prozess Beteiligten die Möglichkeit eines reibungslosen Übergangs und klarer Zukunfts- und Entwicklungsperspektiven.

Der berufsfachschulische Zugang für die Berufe in der Physiotherapie konnte den Fachkräftemangel nicht aufhalten. Die Engpassanalyse zeigt diesen deutlich auf [1]. Dies beschreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort selbst (Drucksache 20/5128/S. 8). Deswegen ist es für die Sicherung der Patientenversorgung und die Berufsattraktivität unerlässlich, neue Zielgruppen zu erreichen und neben der berufsfachschulischen Ausbildung der Masseure und Medizinischen Bademeister, die regelhafte hochschulische Ausbildung der Physiotherapeuten zu implementieren.

Das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen fordert von der Bundesregierung, die Berufsgesetznovellierung der Berufe in der Physiotherapie zu nutzen, um die beiden eigenständigen Berufe zu definieren und sowohl in ihren Ausbildungsformen als auch in ihren Kompetenzbereichen deutlich voneinander abzugrenzen.

 

[1] https://www.vbw-bayern.de/Redaktion/Frei-zugaengliche-Medien/Abteilungen-GS/Bildung/2022/Downloads/Engpassanalyse-2021.pdf S. 15

Weitere Artikel

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.

Auch bei der Praxisübergabe gilt „Safety first“

2026 | 13.08. Gerade ging bei Ihnen der Anruf eines potenziellen Nachfolgers ein? Wie aufregend! Dann steht demnächst der erste Besichtigungstermin an und spätestens mit ihm die ersten Fragen zu Jahresabschlüssen, Patientenstamm oder Personalkosten. Keine Frage: Diese Informationen sind unverzichtbar für das Verhandlungsgespräch und sollten dem Käufer nicht vorenthalten werden. Der Schutz Ihrer Praxisdaten muss jedoch immer an erster Stelle stehen.