Änderung der Corona-Regeln in den Bundesländern gelten nicht für Physiotherapiepraxen

Zum 1. Februar 2023 ändern sich in vielen Bundesländern die Corona-Regeln. Für Tätige in Gesundheitsberufen ändert sich hingegen nichts. Praxisinhaber müssen weiterhin in individuellen Gefährdungsbeurteilungen die Empfehlungen der BGW umsetzen. Das bedeutet, dass für angestellte Therapeuten bei allen Arbeiten unter 1,5 m Abstand das Tragen der FFP2-Maske angeordnet werden muss, soweit nicht andere Schutzmaßnahmen in ausreichendem Maße getroffen wurden (z. B. Luftreiniger in den Behandlungs- und Gemeinschaftsräumen etc.).

Auch Patienten müssen weiterhin FFP2-Masken in therapeutischen Praxen tragen. Dies ist eine Regelung des § 28 b Infektionsschutzgesetz (IfSG), das bis zum 7.  April 2023 gilt und als Bundesgesetz über den Landesverordnungen steht.

In den Bundesländern gibt es ab Februar teilweise unterschiedliche Regelungen zur Länge der Tätigkeitsverbote infizierter Personen. Allgemein gilt jedoch, dass positiv getestete Therapeuten nicht arbeiten dürfen.

Weitere Informationen zu den Regelungen der BGW finden Sie auf der Internetseite der Berufsgenossenschaft.

Alle Regelungen rund um die Corona-Pandemie finden IFK-Mitglieder weiterhin stets aktuell im Merkblatt „Coronavirus (M26)“, das im Physioservice im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Internetseite heruntergeladen oder in der Geschäftsstelle angefordert werden kann. Bei Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte an die IFK-Mitgliederberatung, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.

 

Weitere Artikel

physio-NEXT: Unterstützung für eine erfolgreiche Praxisübergabe

2026 | 28.05. Eine Praxisübergabe ist ein komplexer Prozess, der frühzeitige Planung und fundierte Entscheidungen erfordert. Physio-NEXT begleitet IFK-Mitglieder von den ersten Überlegungen bis zur erfolgreichen Umsetzung. Dabei stehen sowohl organisatorische als auch wirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen im Fokus.

GKV neu denken: mit Zusammenarbeit ans Ziel

2026 | 26.05. Mit dem geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz versucht die Bundesregierung, die steigenden Kosten kurzfristig in den Griff zu bekommen, doch die vorgesehenen Maßnahmen wirken vor allem wie kurzfristige Krisenbewältigung. Dabei gibt es längst echte Lösungsvorschläge. Interprofessionelle, also berufsübergreifende Zusammenarbeit verbessert beispielsweise nachweislich Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung.

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz – so setzen wir uns politisch für Sie ein

2026 | 21.05. Der am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Stabilisierungsgesetzes schlägt hohe Wellen und wird aktuell vollkommen zu Recht von allen Leistungserbringern kritisiert und abzuwenden versucht. Auch der IFK setzt sich seit Wochen beim Ministerium dafür ein, dass das Parlament von seiner Korrekturmöglichkeit Gebrauch macht. Und tatsächlich zahlt sich unsere Beharrlichkeit aus.