Änderung der Corona-Regeln in den Bundesländern gelten nicht für Physiotherapiepraxen

Zum 1. Februar 2023 ändern sich in vielen Bundesländern die Corona-Regeln. Für Tätige in Gesundheitsberufen ändert sich hingegen nichts. Praxisinhaber müssen weiterhin in individuellen Gefährdungsbeurteilungen die Empfehlungen der BGW umsetzen. Das bedeutet, dass für angestellte Therapeuten bei allen Arbeiten unter 1,5 m Abstand das Tragen der FFP2-Maske angeordnet werden muss, soweit nicht andere Schutzmaßnahmen in ausreichendem Maße getroffen wurden (z. B. Luftreiniger in den Behandlungs- und Gemeinschaftsräumen etc.).

Auch Patienten müssen weiterhin FFP2-Masken in therapeutischen Praxen tragen. Dies ist eine Regelung des § 28 b Infektionsschutzgesetz (IfSG), das bis zum 7.  April 2023 gilt und als Bundesgesetz über den Landesverordnungen steht.

In den Bundesländern gibt es ab Februar teilweise unterschiedliche Regelungen zur Länge der Tätigkeitsverbote infizierter Personen. Allgemein gilt jedoch, dass positiv getestete Therapeuten nicht arbeiten dürfen.

Weitere Informationen zu den Regelungen der BGW finden Sie auf der Internetseite der Berufsgenossenschaft.

Alle Regelungen rund um die Corona-Pandemie finden IFK-Mitglieder weiterhin stets aktuell im Merkblatt „Coronavirus (M26)“, das im Physioservice im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Internetseite heruntergeladen oder in der Geschäftsstelle angefordert werden kann. Bei Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte an die IFK-Mitgliederberatung, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.

 

Weitere Artikel

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten: Auswirkungen auf die versorgungsbezogene Pauschale

2026 | 30.07. Mit der Unterzeichnung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026 wird die erste Auswirkung des BStabG in der Physiotherapie und Ergotherapie ab dem 30. Juli 2026 wirksam. Die versorgungsbezogene Pauschale für den erhöhten Aufwand bei der Blankoverordnung entfällt. Diese gesetzliche Vorgabe gilt für alle Blankoverordnungen ab Ausstellungsdatum 30. Juli 2026. 

Unterwegs für die Physiotherapie

2026 | 28.07. In Zeiten politischer Weichenstellung ist ein enger Austausch mit den relevanten Akteuren aus Politik und Gesundheitswesen besonders wichtig. Die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger und der IFK-Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer nutzten daher auch in den vergangenen Wochen wieder zahlreiche Termine, um die Anliegen der Physiotherapie in den politischen Diskurs einzubringen.

29. Juli 2026: IFK-Geschäftsstelle nicht erreichbar

2026 | 27.07. Am kommenden Mittwoch, 29. Juli 2026, bleibt die IFK-Geschäftsstelle aufgrund einer internen Veranstaltung geschlossen. Telefonisch ist das Geschäftsstellenteam des IFK am Donnerstag, 30. Juli, ab 9 Uhr wieder für Sie erreichbar.