Stellungnahme zum Barmer Heilmittelreport 2022

In einer Pressemitteilung vom 20. Februar 2023 weist die Barmer auf einen „Gründungsboom“ in der Physiotherapie hin. Dies ergebe sich aus dem aktuellen Barmer Heilmittelreport 2022. Der SHV hält die im Heilmittelreport dargestellten Sachverhalte an vielen Stellen für unglaubwürdig, bzw. kritisiert die verzerrte Darstellung.
 
Der Heilmittelreport der Barmer behauptet zwischen 2018 und 2021 eine Steigerung der Zahl der zugelassenen Physiotherapiepraxen von rund 15 Prozent. Dabei wird auf die Zulassungsdatenbank (LEO) des Verbands der Ersatzkassen (vdek) verwiesen. Laut der Umlagerechnung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) stieg die Zahl aller Physiotherapiepraxen (inkl. Privatpraxen) von 2018 bis 2021 jedoch nur um 1,5 Prozent. Der WIDO-Bericht des wissenschaftlichen Instituts der AOK weist mit 0,82 Prozent für den gleichen Zeitraum eine noch geringere Zahl auf. Auch weitere Statistiken  bestätigen nicht annähernd die  im Barmer Heilmittelreport aufgeführte Steigerungsrate.

Damit zeigen alle anderen vorliegenden Quellen zur Entwicklung der Anzahl von Physiotherapiepraxen im betrachteten Zeitraum eine nur sehr moderate Steigerung von bis zu 1,5 Prozent. Die Zahlen der LEO-Datenbank, die im Barmer Heilmittelreport 2022 angeführt werden, sind mit angeblichen 15 Prozent Anstieg damit wenig glaubwürdig. Gleiches gilt im Übrigen auch für die angegebenen Steigerungszahlen für die Bereiche der Ergotherapie und Sprachtherapie.

Der SHV weist daher die Behauptung der Barmer, die Vergütungserhöhungen der Gesetzlichen Krankenkassen für die Physiotherapie hätten zu einem Niederlassungsboom geführt, entschieden zurück. Im Gegenteil: Die flächendeckende Versorgung mit Physiotherapie ist aufgrund des morbiditäts- und demografiebedingter steigenden Bedarfs an physiotherapeutischer Versorgung weiterhin gefährdet, die überwiegende Zahl der Praxen hat lange Wartelisten, so dass Patienten teilweise Wochen auf Behandlungstermine warten müssen. Dies ist therapeutisch völlig unvertretbar.

Auch in weiteren Aspekten sind die Aussagen des Barmer Heilmittelreports ungenau und verzerrt. So wird zum Beispiel die Entwicklung des Rezeptwertes (Umsatz je physiotherapeutischer Verordnung) mit den vermeintlichen Gehaltssteigerungen der angestellten Physiotherapeuten verglichen. Daraus leitet die Barmer dann die Behauptung ab, die angestellten Therapeuten in den Praxen seien nicht angemessen an den Vergütungssteigerungen der letzten Jahre beteiligt worden. Der Heilmittelreport zieht für diese Berechnungen fälschlich Zahlen des Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit heran. Die Barmer verkennt dabei, dass für den Nachweis der tatsächlich gezahlten Gehälter in der Physio-, Ergo- und Sprachtherapie die entsprechende Statistik der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) heranzuziehen sind, die eine deutlich höhere Steigerung der Gehälter aller Mitarbeiter in Heilmittelpraxen nachweisen. Es gilt damit wie bereits in den vergangenen Jahren: Der Barmer Heilmittelreport nutzt fehlerhafte Ausgangszahlen und basierend darauf politisch motivierte Ableitungen zur wirtschaftlichen Situation der Heilmittelpraxen und ihrer Mitarbeiter.

Weitere Artikel

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.

Auch bei der Praxisübergabe gilt „Safety first“

2026 | 13.08. Gerade ging bei Ihnen der Anruf eines potenziellen Nachfolgers ein? Wie aufregend! Dann steht demnächst der erste Besichtigungstermin an und spätestens mit ihm die ersten Fragen zu Jahresabschlüssen, Patientenstamm oder Personalkosten. Keine Frage: Diese Informationen sind unverzichtbar für das Verhandlungsgespräch und sollten dem Käufer nicht vorenthalten werden. Der Schutz Ihrer Praxisdaten muss jedoch immer an erster Stelle stehen.