IFK-Pressemitteilung: Rechtzeitig Physiotherapietermin vereinbaren

Immer häufiger müssen Patienten auf einen Physiotherapietermin warten, weil die Physiotherapiepraxen vollständig ausgelastet sind. Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V., appelliert daher an Ärzte und Patienten: „Wenn eine geplante Operation ansteht, macht es durchaus Sinn, bereits im Vorfeld einen Termin in einer Physiotherapiepraxis zu vereinbaren.“

Bei vielen Operationen ist die Physiotherapie im Anschluss ein wichtiger Bestandteil der Behandlung, um die Heilung zu unterstützen und dem Patienten schnellstmöglich wieder ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Besonders bei einem geplanten Eingriff, der nicht aufgrund einer spontanen Verletzung oder Erkrankung erfolgt, sollten Patient und Arzt bereits im Vorfeld den geplanten Therapieverlauf besprechen. „Die ärztlichen Kollegen können eine Einschätzung geben, wann nach der Operation voraussichtlich mit der Physiotherapie begonnen, welches Heilmittel verordnet werden soll und ob Hausbesuche nötig sind. Der Patient kann dann frühzeitig einen Termin in einer Physiotherapiepraxis vereinbaren“, erklärt Repschläger. „Dieses Vorgehen bringt Vorteile für alle Beteiligten: Die Physiotherapiepraxen können langfristiger ihre Termine planen und die Patienten erhalten zeitnah nach dem Eingriff die notwendige Therapie.“ 

Wichtig ist neben dem zeitlichen Aspekt vor allem die Art des Heilmittels, das verordnet werden soll. Bei der Planung der Behandlungseinheiten in der Praxis macht es einen Unterschied, ob beispielsweise Krankengymnastik, Manuelle Therapie oder manuelle Lymphdrainage verordnet wird. 

„Natürlich kann es bei einer Operation oder im Heilungsverlauf zu Komplikationen kommen, die den Behandlungsbeginn der Physiotherapie verzögern“, zeigt sich Repschläger verständnisvoll. Dann sollte der Patient möglichst zeitnah seine Termine absagen oder verschieben. Denn nicht besetzte Termine sind nicht nur für die selbstständigen Physiotherapeuten ärgerlich, sie verwehren auch anderen Patienten die Chance, eine physiotherapeutische Behandlung wahrzunehmen. 
 

Weitere Artikel

Bundessozialgericht: Schriftliches Urteil liegt vor

2026 | 22.04. Unsere aufmerksamen Leser erinnern sich vermutlich: Ende 2025 fand vor dem BSG das Revisionsverfahren gegen das Urteil des LSG statt, in dem die maßgeblichen Verbände zur Vergütung in der Physiotherapie geklagt hatten. Das zunächst mündlich ausgesprochene Urteil ging zulasten der Verbände – nun liegt das schriftliche Urteil vor, welches ergänzende rechtliche Ausführungen enthält.

MdB Yüksel: Der Direktzugang für Heilmittelerbringer macht Sinn!

2026 | 20.04. Der Bundestagsabgeordnete Serdar Yüksel (SPD) hat vergangenen Freitag im Bundestag eindringlich für den Direktzugang geworben. Anlass war ein von der Fraktion die Linke eingebrachter Antrag zur Verbesserung der Terminvergabe und Eindämmung von Wartezeiten in der Gesundheitsversorgung.