IFK-Pressemitteilung: Rechtzeitig Physiotherapietermin vereinbaren

Immer häufiger müssen Patienten auf einen Physiotherapietermin warten, weil die Physiotherapiepraxen vollständig ausgelastet sind. Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V., appelliert daher an Ärzte und Patienten: „Wenn eine geplante Operation ansteht, macht es durchaus Sinn, bereits im Vorfeld einen Termin in einer Physiotherapiepraxis zu vereinbaren.“

Bei vielen Operationen ist die Physiotherapie im Anschluss ein wichtiger Bestandteil der Behandlung, um die Heilung zu unterstützen und dem Patienten schnellstmöglich wieder ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Besonders bei einem geplanten Eingriff, der nicht aufgrund einer spontanen Verletzung oder Erkrankung erfolgt, sollten Patient und Arzt bereits im Vorfeld den geplanten Therapieverlauf besprechen. „Die ärztlichen Kollegen können eine Einschätzung geben, wann nach der Operation voraussichtlich mit der Physiotherapie begonnen, welches Heilmittel verordnet werden soll und ob Hausbesuche nötig sind. Der Patient kann dann frühzeitig einen Termin in einer Physiotherapiepraxis vereinbaren“, erklärt Repschläger. „Dieses Vorgehen bringt Vorteile für alle Beteiligten: Die Physiotherapiepraxen können langfristiger ihre Termine planen und die Patienten erhalten zeitnah nach dem Eingriff die notwendige Therapie.“ 

Wichtig ist neben dem zeitlichen Aspekt vor allem die Art des Heilmittels, das verordnet werden soll. Bei der Planung der Behandlungseinheiten in der Praxis macht es einen Unterschied, ob beispielsweise Krankengymnastik, Manuelle Therapie oder manuelle Lymphdrainage verordnet wird. 

„Natürlich kann es bei einer Operation oder im Heilungsverlauf zu Komplikationen kommen, die den Behandlungsbeginn der Physiotherapie verzögern“, zeigt sich Repschläger verständnisvoll. Dann sollte der Patient möglichst zeitnah seine Termine absagen oder verschieben. Denn nicht besetzte Termine sind nicht nur für die selbstständigen Physiotherapeuten ärgerlich, sie verwehren auch anderen Patienten die Chance, eine physiotherapeutische Behandlung wahrzunehmen. 
 

Weitere Artikel

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.