Aktuelle Nachrichten des IFK

Am Freitag, 5. März, findet zwischen 15 Uhr und 17 Uhr eine außerordentliche IFK-Vertreterversammlung online via Zoom statt. Dabei wird es um die jüngsten Entwicklungen im Schiedsverfahren gehen.
Knapp eine Stunde lang informierten die vier Vorsitzenden von IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und VPT gemeinsam über den Ablauf der Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband, das Ergebnis des Schiedsverfahrens und darüber, wie es jetzt mit dem neuen Bundesrahmenvertrag weitergeht. Eine erste politische Bewertung gab es von Dr. Roy Kühne, MdB, der als Gast an dieser Runde teilnahm.
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(Pressemitteilung) Dass Physiotherapie in Deutschland zu schlecht bezahlt wird, bestätigte im Mai 2019 auch die Bundesregierung. Sie forderte die Physiotherapieverbände und den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) daher per Gesetz auf, sich auf Preise zu einigen, die eine wirtschaftliche Praxisführung und eine angemessene Vergütung der Beschäftigten ermöglicht. Nachdem auch nach zahlreichen Verhandlungsterminen keine Einigung in Sicht war, sollte nun eine unabhängige Schiedsstelle die Preise festsetzen. Doch das jetzt verkündete Ergebnis schenkt kaum Hoffnung auf eine baldige Lösung.
Schiedsverfahren und Bundesrahmenvertrag bewegen aktuell die Physiotherapiebranche. Am 3. März 2021 ab 19 Uhr berichten deshalb die vier Vorsitzenden der maßgeblichen Physiotherapieverbände über den aktuellen Stand und die weiteren Schritte. Zu Gast in der Runde: Dr. Roy Kühne, Mitglied des Deutschen Bundestags und ebenfalls Physiotherapeut.
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Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) soll die Modellphase für Studiengänge in den Therapieberufen Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie zum zweiten Mal verlängert werden – aus Sicht der Bundesregierung sogar bis zum Jahr 2026. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 12. Februar 2021 einer Verlängerung zwar grundsätzlich zugestimmt, aber nur bis zum Jahr 2022. Die 1. Lesung zum GVWG im Deutschen Bundestag findet am 26. Februar 2021 statt.
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Bundesweit einheitlich sind die Regelungen, wer zu welchem Zeitpunkt das Recht auf eine Corona-Schutzimpfung hat. Enorm unterschiedlich sind jedoch die Vorgehensweisen, wie Physiotherapeuten einen Impftermin bekommen können. Der IFK sammelt alle ihm vorliegenden Informationen übersichtlich im neuen Merkblatt „Coronavirus – Impfungen“ (M 26f).
Die unabhängige Schiedsstelle der Heilmittelerbringer hat den für den 17. Februar 2021 geplanten Verhandlungstermin auf den 26. Februar 2021 verschoben. Diese Nachricht erreichte die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB und VPT am Freitagnachmittag vergangener Woche (12. Februar 2021).
Der IFK hat sich nach Inkrafttreten der überarbeiteten Corona-Impfverordnung dafür eingesetzt, Physiotherapeuten die Terminierung von Impfungen in Gruppe 1 zu ermöglichen. Der Verband erhält derzeit von zahlreichen Kassenärztlichen Vereinigungen und Ministerien weitere Informationen. Aus immer mehr Regionen gehen konkrete Hinweise ein, wie Physiotherapeuten einen Impftermin vereinbaren können – aktuell aus Bayern und dem Heidekreis.
Vielerorts haben IFK-Mitglieder Probleme, einen Termin für eine Corona-Schutzimpfung zu bekommen – auch wenn sie zur Gruppe der Berechtigten mit höchster Priorität gehören. Der IFK erhält derzeit von zahlreichen Kassenärztlichen Vereinigungen und Ministerien weitere Informationen. Inzwischen gibt es aus immer mehr Regionen konkrete Hinweise, wie Physiotherapeuten einen Impftermin vereinbaren können.
Der IFK bittet all seine Mitglieder, kurzfristig an einer Blitzumfrage zur Termintaktung teilzunehmen. Damit unterstützen die Praxisinhaber aktiv die Argumentationslinie der vier maßgeblichen Physiotherapieverbände IFK, Physio-Deutschland, VDB und VPT im aktuellen Schiedsverfahren.
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein hat dem IFK soeben mitgeteilt, dass die Termine für eine Corona-Schutzimpfung für Physiotherapeuten über die jeweiligen Kommune verteilt werden.
Die Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung ist in Kraft getreten. Physiotherapeuten, die sich impfen lassen möchten und in die Gruppe 1 („Schutzimpfungen mit höchster Priorität“) fallen, können über die Kassenärztlichen Vereinigungen einen Termin zur Impfung vereinbaren (www.116117.de oder Tel.: 116117).
Seit dem 1. Januar 2021 gibt es neue Verordnungsvordrucke für die vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung mit Heilmitteln. Auf der Rückseite befindet sich unter der Überschrift „Empfangsbestätigung durch den Versicherten“ neuerdings die Spalte „Leistungserbringer“. Es gibt jedoch keine rechtliche Grundlage dafür, dass der behandelnde Physiotherapeut diese Spalte ausfüllen muss.

IFK-Vertreterversammlung via Zoom

Am Samstag, 6. Februar, findet zwischen 10:30 Uhr und 16 Uhr die IFK-Vertreterversammlung online via Zoom statt. Dabei wird es unter anderem um das Schiedsverfahren gehen, um den IFK-Haushaltsplan 2021, um die Vorbereitung der Mitgliederversammlung sowie um aktuelle Entwicklungen aus der Branche und dem IFK.
Leider ist es derzeit nicht möglich, die IFK-App auf einem iPhone zu nutzen. Grund dafür ist eine Änderung in den Richtlinien von Apples „App Store“, wodurch die IFK-App nun nicht mehr unterstützt wird. Auf Smartphones mit einem Android-Betriebssystem funktioniert die IFK-App ohne Einschränkungen.
Der physiotherapeutische Nachwuchs ist aufgerufen: Der IFK verleiht 2021 zum 17. Mal IFK-Wissenschaftspreise an Hochschulabsolventen. Vergeben werden zwei Bachelorpreise in der Kategorie Klinisch/Experimentell, zwei Bachelorpreise in der Kategorie Literatur- und Übersichtsarbeiten/Konzeptentwicklung, zwei Masterpreise für hervorragende wissenschaftliche Arbeiten sowie zwei Posterpreise.
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Der dem IFK vorliegende Referentenwurf zur Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung stellt in der Begründung das klar, was zuvor bereits auch schon durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bestätigt wurde: Physiotherapeuten haben einen Anspruch darauf, bereits in Gruppe 1 („Schutzimpfungen mit höchster Priorität“) geimpft zu werden, wenn sie Patienten in Alten- oder Pflegeeinrichtungen behandeln. Auch diejenigen Therapeuten, die ältere Patienten zuhause behandeln, sollen nunmehr in Gruppe 1 fallen. Beides ist im Entwurf eindeutig formuliert.
Am 27. Januar 2021 fand der lang erwartete Schiedsstellentermin für den Bundesrahmenvertrag im Bereich der Physiotherapie statt. Auf der Tagesordnung standen zahlreiche strittige Punkte aus dem Vertrag, der Leistungsbeschreibung und natürlich das Thema Vergütung.