Aktuelle Nachrichten des IFK

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) diskutiert derzeit darüber, ob die Modellstudiengänge für angehende Ergotherapeuten, Physiotherapeuten und Logopäden verlängert werden sollen. Dazu fand eine Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung statt. An dieser nahm Andreas Pfeiffer, stellv. Vorsitzender des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) und Vorsitzender des Deutschen Verbands der Ergotherapeuten (DVE) für den SHV und seine Mitgliedsverbände teil. Dieses Omnibusgesetz enthält auch die Verlängerung der Modellklausel.
In Bayern sind während des Teil-Lockdowns sämtliche physiotherapeutischen Leistungen gestattet, bei denen eine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden kann. Was das konkret bedeutet, hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nun gegenüber dem IFK verdeutlicht.

Hamburg: Rehasport gestattet

Die Sozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg hat klargestellt, dass während des derzeitigen Teil-Lockdowns neben medizinisch indizierten, also verordneten physiotherapeutischen Leistungen auch die Durchführung von Rehabilitationssport mit maximal fünf Personen erlaubt ist. Fitness- und/oder Personaltraining ist nur mit einer Person im Freien zulässig.
Eine grundlegende Reform der Ausbildungsstruktur für die Ergotherapie, die Logopädie und die Physiotherapie fordert das „Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen“. Ziel müsse es sein, die bisherigen (berufs-)fachschulischen Ausbildungen bis zum Jahr 2030 vollständig in hochschulische Ausbildungen zu überführen, schreibt das Bündnis in einer nun veröffentlichten Stellungnahme. Dafür müsse der Gesetzgeber jetzt die Weichen stellen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat nun verdeutlicht, dass während des Teil-Lockdowns insbesondere auch Rehabilitationskurse stattfinden dürfen. Eine entsprechende Formulierung ist in die Coronaschutzverordnung NRW neu aufgenommen worden.
Am 9. November 2020 haben die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände IFK, VDB, VPT und PHYSIO-DEUTSCHLAND ihre Forderungen zum neuen Bundesrahmenvertrag gegenüber der Heilmittel-Schiedsstelle ausführlich schriftlich begründet.
Das Thüringen Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat dem IFK gegenüber bekannt gegeben, dass alle medizinisch indizierten Behandlungen weiterhin stattfinden können. Das umfasst auch verordnete physiotherapeutische Leistungen. Dabei ist in Thüringen auch der Rehabilitationssport umfasst.
Laut Aussage des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie sind in Rheinland-Pfalz alle physiotherapeutischen Leistungen zulässig, die medizinisch notwendig, also verordnet wurden. Gruppenangebote sind grundsätzlich verboten.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein hat dem IFK gegenüber bestätigt, dass die meisten physiotherapeutischen Leistungen während des Teil-Lockdowns weiterhin gestattet sind. Gänzlich untersagt sind lediglich Wellness-Behandlungen.
Inhaber von Physiotherapiepraxen, die für sich und ihre Beschäftigten einen kostenlosen Corona-Antigen-Test in Anspruch nehmen möchten, müssen dazu kein Testkonzept beim zuständigen Gesundheitsamt einreichen. Diese Rechtsauffassung des IFK hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun ausdrücklich in einem Schreiben bestätigt.
Das für den 13. November geplante Forum Physiotherapie Ost in Leipzig muss verschoben werden. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation kann die Veranstaltung nicht wie geplant stattfinden. Da dem IFK die Gesundheit der Teilnehmer, Referenten und Mitarbeiter besonders am Herzen liegt, hat er sich zu diesem Schritt entschlossen.
In Hessen dürfen während des Teil-Lockdowns alle physiotherapeutischen Behandlungen durchgeführt werden, die „medizinisch notwendig“, also verordnet worden sind. Das geht aus einem Schreiben des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration hervor, das dem IFK vorliegt.
Das Therapie- und Dienstleistungsangebot der Heilmittelpraxen ist unverzichtbar für die gesundheitliche Betreuung der Bevölkerung und damit systemrelevant. Hieran lassen auch die Beschlüsse in der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020 (Ziffer 8) keinerlei Zweifel. Die klaren Formulierungen dort sind die Grundlage für die Corona-Schutzverordnungen der Bundesländer.
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Themenabend Heilmittel-Richtlinie

Während des Online-Themenabends wird Anja Schlüter, IFK-Referentin für Kassenverhandlungen, ausführlich auf die anstehenden Neuerungen in der ärztlichen Versorgung mit Heilmitteln eingehen und auch die wesentlichen Besonderheiten der Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte vorstellen. Per Chatfunktion können die Teilnehmer Fragen stellen, die nach dem Vortrag beantwortet werden.
Seit dem 2. November gelten deutschlandweit weitere Maßnahmen, mit der die Ausbreitung der Corona-Pandemie eingeschränkt werden sollen. Welche Auswirkungen das für Physiotherapiepraxen hat, ist noch nicht für jedes Bundesland abschließend geklärt. Der IFK informiert jeweils auf seiner Internetseite, sobald dazu gesicherte Informationen vorliegen.
Bis zum 31. Januar 2021 soll die Videotherapie in der Physiotherapie wieder für ausgewählte Indikationen möglich sein. Außerdem soll es bürokratische Erleichterungen geben. Dazu hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Beschluss gefasst, der nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten wird. Das ist für den 2. November 2020 geplant.