Ergänzungsvereinbarung zum Bundesrahmenvertrag: Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik müssen nicht mehr verordnet werden
Die maßgeblichen Physiotherapieverbände und der GKV-Spitzenverband haben die Ergänzung zur Vergütungsvereinbarung des Bundesrahmenvertrags zur Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik unterschrieben. Damit gilt diese rückwirkend zum 1. August 2021.
Ein wichtiger Bestandteil der Ergänzungsvereinbarung ist, dass Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik nun bundesweit nicht mehr vom Arzt verordnet werden müssen, damit Physiotherapeuten diese Leistungen mit der GKV abrechnen können.
Die Vereinbarung beinhaltet unter anderem für die 60-minütige Gruppentherapie eine Vergütung vom 7,96 Euro pro Teilnehmerin – und ist damit ebenso hoch wie die Vergütung von Hebammen, die diese Leistungen anbieten. Bei der Position 21901 "Geburtsvorbereitung in der Gruppe" ist eine Abgabe von bis zu 14 Einheiten und bei der Position 21904 "Rückbildungsgymnastik in der Gruppe" von bis zu 10 Einheiten möglich. Beide Leistungen bedürfen keiner Zuzahlung durch die Patientin. Außerdem können die Leistungen auch als Videotherapie erbracht werden, hierbei gilt auch für Physiotherapeuten die befristete Corona-Vereinbarung zum Hebammenhilfe-Vertrag vom 4. Juni 2021.
Zur Abrechnung der Leistungen über die GKV müssen die Versicherten ihre Teilnahme am Kurs bestätigen. Dazu finden Sie im Mitgliederbereich einen Vordruck unter Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften > GKV > 03 Anlage 2 Vergütungsvereinbarung (Seite 17). Der ausgefüllte Vordruck muss der jeweiligen Abrechnung beigelegt werden.