Ergänzungsvereinbarung zum Bundesrahmenvertrag: Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik müssen nicht mehr verordnet werden

Die maßgeblichen Physiotherapieverbände und der GKV-Spitzenverband haben die Ergänzung zur Vergütungsvereinbarung des Bundesrahmenvertrags zur Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik unterschrieben. Damit gilt diese rückwirkend zum 1. August 2021.

Ein wichtiger Bestandteil der Ergänzungsvereinbarung ist, dass Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik nun bundesweit nicht mehr vom Arzt verordnet werden müssen, damit Physiotherapeuten diese Leistungen mit der GKV abrechnen können.

 

Die Vereinbarung beinhaltet unter anderem für die 60-minütige Gruppentherapie eine Vergütung vom 7,96 Euro pro Teilnehmerin – und ist damit ebenso hoch wie die Vergütung von Hebammen, die diese Leistungen anbieten. Bei der Position 21901 "Geburtsvorbereitung in der Gruppe" ist eine Abgabe von bis zu 14 Einheiten und bei der Position 21904 "Rückbildungsgymnastik in der Gruppe" von bis zu 10 Einheiten möglich. Beide Leistungen bedürfen keiner Zuzahlung durch die Patientin. Außerdem können die Leistungen auch als Videotherapie erbracht werden, hierbei gilt auch für Physiotherapeuten die befristete Corona-Vereinbarung zum Hebammenhilfe-Vertrag vom 4. Juni 2021.

 

 

Zur Abrechnung der Leistungen über die GKV müssen die Versicherten ihre Teilnahme am Kurs bestätigen. Dazu finden Sie im Mitgliederbereich einen Vordruck unter Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften > GKV > 03 Anlage 2 Vergütungsvereinbarung (Seite 17). Der ausgefüllte Vordruck muss der jeweiligen Abrechnung beigelegt werden.

 

 

 

Weitere Artikel

Businessplanwettbewerb 2026: Unternehmerluft schnuppern und Preisgeld sichern!

2026 | 06.03. Wer Physiotherapieschüler oder -student ist und davon träumt, irgendwann einmal eine eigene Physiotherapiepraxis zu leiten, sollte jetzt besonders aufmerksam lesen! Denn der IFK macht diesen Traum mit seinem renommierten Businessplanwettbewerb greifbar und öffnet dadurch jedes Jahr Türen zu zahlreichen fiktiven Praxen – ideal für Studierende und Auszubildende der Physiotherapie mit großen Plänen!

SHV reicht offizielle Beschwerde über WIDO-Heilmittelbericht ein

2026 | 05.03. Der SHV hat bei der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, der zuständigen Aufsichtsbehörde für den AOK-Bundesverband, Beschwerde aufgrund von Falschdarstellungen im Rahmen der Berichterstattung zum WIDO-Heilmittelbericht, einer regelmäßig erscheinenden Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIDO), eingereicht.

Neue Kooperation mit Noventi

2026 | 04.03. Mitglieder des IFK können ab Frühjahr 2026 von der neuen Kooperation mit Noventi profitieren. Noventi steht seit über 30 Jahren für kundenfreundliche Dienstleistungen und zählt bundesweit zu den führenden Abrechnungsdienstleistern im Gesundheitswesen. Zudem bietet Noventi sowohl Praxissoftware als auch die Unterstützung bei der TI-Anbindung an.