Aktuelle Nachrichten des IFK

Achtung: Telefonstörung beim IFK

Derzeit liegt im Großraum Bochum eine Telefonstörung vor, wodurch der IFK nur eingeschränkt telefonisch erreichbar ist. IFK-Mitglieder und Interessierte werden gebeten, die IFK-Geschäftsstelle möglichst per E-Mail (ifk@ifk.de) zu kontaktieren.

Frohe Weihnachten!

Liebe IFK-Mitglieder, liebe Interessierte, ein ungewöhnliches Jahr neigt sich dem Ende. Die Zeit zwischen den Feiertagen ist eine gute Gelegenheit, auszuspannen und frische Energie für das kommende Jahr zu sammeln.
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Mit einer spannenden Ausgabe startet das IFK-Fachmagazin physiotherapie ins neue Jahr 2021. So manche „heiße“ Themen, die die Physiotherapeuten im vergangenen Jahr bewegt haben, bleiben auch im kommenden Jahr weiterhin aktuell.
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Mit einer spannenden Ausgabe startet das IFK-Fachmagazin physiotherapie ins neue Jahr 2021. So manche „heiße“ Themen, die die Physiotherapeuten im vergangenen Jahr bewegt haben, bleiben auch im kommenden Jahr weiterhin aktuell.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat per Verordnung festgelegt, welche Personengruppen mit höchster, hoher und erhöhter Priorität Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung haben. Physiotherapeuten fallen ebenso wie zum Beispiel niedergelassene Ärzte in die zweite Gruppe. Das hat das BMG dem Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) zugesagt.
Am 16. Dezember 2020 fand der erste Erörterungstermin der Schiedsstelle für den Bereich Physiotherapie unter Leitung des Schiedsstellenvorsitzenden Dr. Ulrich Orlowski statt. In dem über vierstündigen Austausch kamen alle relevanten streitigen Themen zur Sprache. Beiden Parteien – Physiotherapie-Verbänden und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) – wurde die Möglichkeit gegeben, ihre schriftlich begründeten Forderungen noch einmal mündlich zu konkretisieren.
Was Heilmittelerbringern bei der Entwicklung von digitalen Gesundheitsanwendungen und bei der Videotherapie wichtig ist, verdeutlichte Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV), während der Anhörung zum „Digitale Versorgung und Pflege – Modernisierungs-Gesetz“ (DVPMG).
Auch während des harten Lockdowns, der ab dem 16. Dezember 2020 gilt, dürfen Physiotherapiepraxen geöffnet bleiben. Aufgrund der Corona-Pandemie haben alle Bundesländer Verordnungen und Allgemeinverfügungen erlassen, die Teile des öffentlichen Lebens einschränken. Stand jetzt müssen aufgrund dessen aber keine Physiotherapiepraxen geschlossen werden.
Der GKV-Spitzenverband hat soeben bekanntgegeben, welche Sonderregelungen ab dem 1. Januar 2021 für den Heilmittelbereich gelten werden. Diese beziehen sich unter anderem auf die Hygiene-Pauschale, die Beginn- und Unterbrechungsfristen, Genehmigungsverfahren, Videotherapie, das Entlassmanagement und fehlerhafte Verordnungen.
Der IFK hat in den vergangenen Monaten eine Vielzahl an Themenabenden angeboten, um über die Änderungen durch die neuen Heilmittel-Richtlinien für Ärzte und Zahnärzte zu informieren. Exklusiv für IFK-Mitglieder ist ein Mitschnitt eines solchen Themenabends nun im internen Bereich der IFK-Internetseite verfügbar.
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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat zum dritten Treffen des Dialogprozesses „Bürokratieabbau im Heilmittelbereich“ eingeladen. Zu den Teilnehmern gehörte auch Dr. Björn Pfadenhauer, IFK-Geschäftsführer. Der IFK machte erneut deutlich, dass der Verwaltungsaufwand für Praxisinhaber derzeit enorm groß sei, was einen hohen zeitlichen wie finanziellen Aufwand bedeute. Hier müsse dringend nachgebessert werden. Insbesondere die derzeit geltenden Bürokratieerleichterungen müssten bis ins Frühjahr verlängert werden.

Themenabend Heilmittel-Richtlinie

Während des Online-Themenabends wird Anja Schlüter, IFK-Referentin für Kassenverhandlungen, ausführlich auf die anstehenden Neuerungen in der ärztlichen Versorgung mit Heilmitteln eingehen und auch die wesentlichen Besonderheiten der Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte vorstellen. Per Chatfunktion können die Teilnehmer Fragen stellen, die nach dem Vortrag beantwortet werden.
In Mecklenburg-Vorpommern sind alle physiotherapeutischen Leistungen erlaubt, die medizinisch, therapeutisch oder pflegerisch notwendig sind. Dazu zählt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit neben verordneten Behandlungen auch Rehabilitationssport.
Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat dem IFK mitgeteilt, dass Rehabilitationssport während des Teil-Lockdowns nun doch als Gruppenunterricht gestattet ist. Das ergab eine erneute fachliche Prüfung des Ministeriums. Bei den Gruppenkursen müssen alle notwendigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Zuvor war das Ministerium der Rechtsauffassung, dass sämtliche Gruppenangebote grundsätzlich verboten sind.
Ute Repschläger, IFK-Vorstandsvorsitzende, gehört für die kommenden zwei Jahre dem Expertenpool des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) an. Der Expertenpool unterstützt den Innovationsausschuss bei der Frage, welche Projekte mit dem Innovationsfonds finanziell unterstützt werden sollten.
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Ab dem 1. Januar 2021 ist Andreas Pfeiffer neuer Vorsitzender des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV). Der SHV-Vorstand hat den Vorsitzenden des Deutschen Verbands für Ergotherapie (DVE) einstimmig ins Amt gewählt. Die Wahl fand turnusmäßig am 18. November 2020 im Rahmen der Vorstandssitzung statt.
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National und international anerkannten PNF-Instruktoren und -Fachlehrer haben sich zur PNF-Fachgesellschaft Deutschland/IPNFA® e. V. zusammengeschlossen. Ziel des Vereins ist es, das PNF-Konzept nach dem aktuellen Wissensstand über motorisches Lernen, motorische Kontrolle, muskuläre und neuronale Plastizität einschließlich der Biomechanik fortlaufend zu verfolgen und diese ständig in die Fort- und Weiterbildungskurse zukünftiger PNF-Therapeuten, PNF-Instruktoren und -Fachlehrer zu integrieren. Der Verein versteht sich als An­sprechpartner für alle Themenbereiche über PNF und möchte Lehre und Praxis, Therapeuten und Betroffene in einen konstruktiven Dialog bringen.
In der Freien Hansestadt Bremen sind laut aktueller Corona-Schutzverordnung, die seit dem 2. November in Kraft ist, weiterhin alle verordneten Behandlungen sowie Rehasport möglich. Präventionskurse dürfen derzeit nicht in Gruppen mit mehr als zwei Teilnehmern stattfinden. Das hat die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz dem IFK gegenüber mitgeteilt.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat mitgeteilt, dass auch während des derzeitigen Teil-Lockdowns alle physiotherapeutischen Behandlungen gestattet sind. Ausgenommen sind lediglich Wellness-Massagen und Fitness-/Personaltrainings in Gruppen. Rehabilitations- und Präventionskurse sind somit in Brandenburg möglich.