Anerkennung Bundesrahmenvertrag: keine Frist-Verlängerung

Die Frist zur Anerkennung des seit August gültigen Bundesrahmenvertrags bei den ARGEn Heilmittel der Bundesländer läuft noch bis zum 31. Januar 2022.

Mitglieder, die den Service des IFK nutzen möchten, die Abwicklung der Anerkennung zu übernehmen, können noch bis zum 20. Dezember 2021 die ausgefüllte und unterschriebene Anerkenntniserklärung beim Bundesverband einreichen.

 

Bisher haben schon rund zwei Drittel der IFK-Mitglieder den Bundesrahmenvertrag anerkannt. Im Vergleich zur gesamten Berufsgruppe haben sie damit die Nase vorne: Laut einer Information der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) haben bundesweit bisher erst etwa 30 Prozent der selbstständigen Physiotherapeuten eine Anerkenntniserklärung eingereicht.

 

 

Selbstständige Physiotherapeuten, die bis zum Stichtag dem Vertrag nicht zugestimmt haben, können nach dem 1. Februar 2022 ihre Zulassung verlieren und müssten diese neu beantragen. In der Zwischenzeit dürften sie dann keine Behandlungen mit der GKV abrechnen. Die GKV hat außerdem angekündigt, die Frist für die Anerkennung nicht verlängern zu wollen.

 

 

Die Anerkenntniserklärung finden Sie hier: Anerkenntniserklärung. Bei Fragen zur Anerkennung können sich Mitglieder gern an die Mitarbeiter des Referats Recht – Zulassungswesen wenden (Tel.: 0234 97745-777, E-Mail: zulassung@ifk.de

 

Weitere Artikel

therapro: Messeauftakt für die Heilmittelbranche

2025 | 16.12. Vom 30. Januar bis zum 1. Februar 2026 ist der IFK erneut auf der „therapro – Fachmesse + Kongress“ in der Messe Stuttgart vertreten und begrüßt alle Besucherinnen und Besucher an seinem Messestand. Auch in diesem Jahr ist der IFK als Mitglied des SHV am zweiten Messetag an einen festen Programmhöhepunkt abseits des Messegeschehens beteiligt: das traditionelle „SHV konkret“.

Beihilfesätze in NRW steigen zum 1. Januar 2026

2025 | 11.12. Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Januar 2026 als erstes Bundesland die beihilfefähigen Höchstsätze für seine Landesbeamten auf GKV-Niveau angehoben und reagiert damit auf die ab Januar geltenden Vergütungserhöhungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen.

Finanzkommission: SHV macht konkrete Eingaben

2025 | 09.12. Am 29. November 2025 hat der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) auf Anfrage konkrete Eingaben an die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzten „FinanzKommission Gesundheit“ gemacht.