Neuer SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der BGW
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für physiotherapeutische Praxen und medizinische Massagepraxen aktualisiert.
Die BGW gibt darin Hinweise zur 3G-Regelung am Arbeitsplatz, zur erweiterten Testverpflichtung sowie zur Homeoffice-Pflicht nach § 28b IfSG.
Die geänderten Regelungen können im Merkblatt „Coronavirus (M26)“ nachgelesen werden.
Der Arbeitsschutzstandard gibt Praxisinhabern Empfehlungen zur Erfüllung der Arbeitsschutzpflichten und konkretisiert bzw. ergänzt den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums.
IFK-Mitglieder können das Merkblatt „Coronavirus (M26)“ im Physioservice im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Internetseite herunterladen oder in der Geschäftsstelle anfordern. Bei Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte an die IFK-Mitgliederberatung, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.