Neuer SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der BGW

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für physiotherapeutische Praxen und medizinische Massagepraxen aktualisiert.

Die BGW gibt darin Hinweise zur 3G-Regelung am Arbeitsplatz, zur erweiterten Testverpflichtung sowie zur Homeoffice-Pflicht nach § 28b IfSG.

 

Die geänderten Regelungen können im Merkblatt „Coronavirus (M26)“ nachgelesen werden.

 

 

Der Arbeitsschutzstandard gibt Praxisinhabern Empfehlungen zur Erfüllung der Arbeitsschutzpflichten und konkretisiert bzw. ergänzt den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums.

 

 

IFK-Mitglieder können das Merkblatt „Coronavirus (M26)“ im Physioservice im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Internetseite herunterladen oder in der Geschäftsstelle anfordern. Bei Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte an die IFK-Mitgliederberatung, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.

 

 

 

 

Weitere Artikel

BFB-Konjunkturumfrage mit Fokus Digitale Prozessoptimierung – jetzt teilnehmen

2025 | 24.10. Das Institut für Freie Berufe (IFB) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg führt auch in diesem Jahr im Auftrag des Bundesverbands der Freien Berufe e.V. (BFB) eine Konjunkturumfrage durch und bittet um Unterstützung. Neben den konjunkturellen Entwicklungen liegt der Fokus dieser Befragung auf dem Thema Digitale Prozessoptimierung.