Bremen und Rheinland-Pfalz erhöhen ihre Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen
Zum 1. Februar 2026 haben nun auch Bremen und Rheinland-Pfalz eine Erhöhung ihrer Beihilfesätze angekündigt.
Das Besondere: Bremen richtet sich seit dem 1. Januar 2026 nach der Bundesbeihilfeverordnung. Dadurch erfolgt in Bremen eine automatische Anhebung der Höchstbeträge, sobald das Bundesministerium des Innern seine Verordnung anpasst.
Sie finden die aktualisierten Verordnungen im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Webseite unter „Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften“.