G-BA verlängert Corona-Sonderregeln bis zum 31. März 2022

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Verlängerung der Corona-Sonderregelungen in der Heilmittel-Richtlinie bis zum 31. März 2022 beschlossen.

Dies betrifft die Regelungen zur videotherapeutischen Behandlung, den Unterbrechungsfristen und dem Entlassmanagement.

 

Auch die Abrechnung der Hygienepauschale ist in der Hygienepauschaleverordnung (HygPV) bis 31. März 2022 verlängert worden.

 

 

Eine Übersicht der Sonderregelungen sowie alles Weitere zum Thema Corona finden Sie im Merkblatt „Coronavirus“ (M 26), das IFK-Mitglieder im „Physioservice“ herunterladen oder kostenlos in der IFK-Geschäftsstelle anfordern können. Bei Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte an die IFK-Mitgliederberatung, E-Mail: abrechnung@ifk.de, Tel.: 0234 97745-333.

 

Weitere Artikel

Ab 1. Februar 2026: Höhere Vergütungssätze der Postbeamtenkrankenkasse

2026 | 29.01. Einen Monat nach den Erhöhungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt jetzt auch die Vergütung bei der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK). Die neuen Preise entsprechen weitgehend den Preisen der GKV und gelten für alle Behandlungen von Postbeamten des einfachen Dienstes (Mitgliedergruppe A), die ab dem 1. Februar 2026 durchgeführt werden. 

IFK-Praxisübergabeseminare: Schon heute die Weichen für morgen stellen

2026 | 26.01. Bei Ihnen steht demnächst oder in ein paar Jahren der Ruhestand an und Sie machen sich Gedanken, wie Sie die Übergabe Ihrer Praxis reibungslos gestalten können? Dann möchten wir Ihnen unsere Praxisübergabeseminare ans Herz legen! Mitte Mai startet unsere neue digitale Seminarreihe, bestehend aus drei Themenblöcken, die Sie je nach Bedarf individuell auswählen können.