Aktuelle Nachrichten des IFK

Physiotherapiepraxen in Nordrhein-Westfalen (NRW) dürfen auch ab dem 2. November im derzeitigen Rahmen Patienten behandeln. Das umfasst unter Beachtung der gelten Abstands- und Hygienevorschriften auch Präventionskurse und Gruppenbehandlungen. Das geht aus der neuen „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ hervor, die das Land NRW jetzt veröffentlichte. Darin sind Maßnahmen formuliert, die die Ausbreitung der Corona-Pandemie einschränken sollen.
Ab dem 2. November gelten deutschlandweit zusätzliche Maßnahmen, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie einzudämmen („Teil-Lockdown“). Wichtig: Medizinisch notwendige Behandlungen wie die Physiotherapie sind weiterhin gestattet. Das hat die Ministerpräsidentenkonferenz in ihrem Beschluss ausdrücklich betont.
Der IFK lädt am 13. November 2020 zum Forum Physiotherapie Ost nach Leipzig ein. Die Veranstaltung richtet sich an interessierte Physiotherapeuten der Region und informiert über aktuelle Branchenthemen. Zusätzlich gibt es eine fachliche Fortbildung. Die Veranstaltung beginnt um 16.15 Uhr.
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Zum 1. Oktober hat „physio-START – das IFK-Gründerzentrum“ seinen Betrieb aufgenommen. Welchen Mehrwert physio-START angehenden Praxisinhabern bietet und vieles mehr steht in der neuen Ausgabe des IFK-Fachmagazins physiotherapie, die nun erschienen ist.
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Der IFK reagiert auf das große Interesse der Physiotherapeuten und bietet zwei weitere digitale Themenabende zu den neuen Heilmittel-Richtlinien für Ärzte und Zahnärzte an. Am 4. November und am 2. Dezember wird Anja Schlüter, IFK-Referentin für Kassenverhandlungen, jeweils ab 18 Uhr die wichtigsten Änderungen erläutern. Interessierte können sich dazu kostenfrei anmelden.
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Auch Inhaber von Physiotherapiepraxen und ihre Mitarbeiter können nun unter bestimmten Voraussetzungen einmal pro Woche kostenlos Antigen-Schnelltestungen in Anspruch nehmen. Die Testung kann in einer Arztpraxis oder einem Testzentrum stattfinden. Dafür ist es nicht erforderlich, dass Praxisinhaber ein eigenes Testkonzept erstellen und vom Gesundheitsamt genehmigen lassen.

G-BA berät über Videotherapie

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, ein Beratungsverfahren über telemedizinische Leistungen (Videotherapie) durch Heilmittelerbringer einzuleiten. Damit werden auch die Möglichkeiten und Grenzen von Videotherapie in der Physiotherapie untersucht.
Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) sucht Verstärkung für das Referat Wissenschaft: Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist eine Stelle als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in in Vollzeit zu vergeben.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat dem IFK mitgeteilt, dass sie die Corona-Hygienepauschale bis zum Jahresende vergüten wird. Für sämtliche Verordnungen, die bis zum 31. Dezember 2020 bei den Unfallkassen der DGUV zur Abrechnung eingehen, können weiterhin 1,50 Euro für den erhöhten Hygienebedarf aufgrund der Corona-Pandemie abgerechnet werden.
Am 9. Oktober 2020 haben IFK, VDB, VPT und PHYSIO-DEUTSCHLAND gegenüber der neu eingerichteten Heilmittel-Schiedsstelle das Scheitern der Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband erklärt und die Schiedsstelle über die strittigen Punkte informiert. Nun startet das Schiedsverfahren formal.
Den IFK erreichten aus seiner Mitgliedschaft zuletzt einige Rückfragen zu den bürokratischen Erleichterungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen im Zuge der Verschiebung der Heilmittel-Richtlinie auf den 1. Januar 2021 eingeräumt worden sind.
Nach der GKV und PKV hat jetzt auch die Beihilfestelle des Bundesinnenministeriums dem IFK mitgeteilt, dass Bundesbeamte bis zum Jahresende die Corona-Hygienepauschale in Höhe von 1,50 Euro je Behandlungseinheit erstattet bekommen. Für Landesbeamte gelten jedoch teilweise andere Regelungen.
Dem IFK ist aus seiner Mitgliedschaft zugetragen worden, dass Patienten vereinzelt mit neuen Verordnungsvordrucken (Muster 13) in die Physiotherapiepraxen kommen, die erst ab dem 1. Januar 2021 gültig sind. Ursprünglich sollten diese seit dem 1. Oktober 2020 gelten, weshalb sie von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bereits veröffentlicht wurden. Durch die Verschiebung der neuen Heilmittel-Richtlinie auf den 1. Januar 2021 wurde aber gleichzeitig auch die Gültigkeit der Vordrucke auf diesen Termin verlegt.
"physio-START – das IFK-Gründerzentrum" unterstützt Gründer in spe. Gründungsinteressierten Physiotherapeuten bietet der IFK ab sofort einen neuen Service: „physio-START – das IFK-Gründerzentrum“ nimmt seinen Betrieb auf. Das erfahrene Team des frisch eingerichteten Gründerzentrums berät zu rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen. Das Serviceteam begleitet Gründungswillige kompetent in die Selbstständigkeit.
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Auch die Privaten Krankenversicherungen werden weiterhin bis zum Jahresende 2020 eine Corona-Hygienepauschale erstatten. Privatversicherte können dazu einen Betrag in Höhe von 1,50 Euro pro physiotherapeutischer Behandlung abrechnen. Dies teilte der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) nun in einer Pressemitteilung mit. Die ursprüngliche Regelung dazu war bis Ende September befristet.
Das nächste Treffen des Regionalausschusses Witten/Ennepe-Ruhr-Kreis/Hagen findet am 30. September 2020 ab 19 Uhr in der Ruhrstraße 50, 58452 Witten statt. Der Veranstaltungsort befindet sich links neben den Räumen der Praxis O. Lensing. Alle interessierten Praxisinhaber sind herzlich eingeladen.

Ortstreff in Witten

Der nächste Ortstreff in Witten findet am 30. September 2020 ab 19 Uhr in der Ruhrstraße 50, 58452 Witten statt. Der Veranstaltungsort befindet sich links neben den Räumen der Praxis O. Lensing. Alle interessierten Praxisinhaber sind herzlich eingeladen.
Am 30. September ab 18:30 Uhr wird Anja Schlüter, IFK-Referentin für Kassenverhandlungen, über die neue Heilmittel-Richtlinie informieren. Der kostenfreie Themenabend findet digital statt; die Zugangsdaten werden nach der Anmeldung per E-Mail versandt.
Aufgrund der Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Heilmittel-Richtlinie auf den 1. Januar 2021 hat der IFK gefordert, dass ab Oktober 2020 Ersatzregelungen gelten müssen, die dann sofort u.a. bürokratische Erleichterungen für die Heilmittelerbringer regeln sollen.