Aktuelle Nachrichten des IFK

Die Schiedsstelle hatte den Verhandlungspartnern weitere Gesprächstermine zur Klärung strittiger Punkte in den Rahmenvertragsverhandlungen auferlegt. In der letzten Verhandlung einigten sich die Vertragspartner in einigen Punkten.
Die in Bayern verfügte Maskenpflicht für FFP2-Masken und Masken mit mindestens gleichwertig genormtem Standard gilt auch in Physiotherapiepraxen. Dies ist zwar nicht direkt in der bayerischen Corona-Verordnung geregelt, findet sich aber ein wenig versteckt in der Begründung der Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat mitgeteilt, dass sie sich den Empfehlungen der gesetzlichen Kassenverbände anschließt und ebenfalls bis zum 31. März 2021 eine Hygienepauschale in Höhe von 1,50 Euro je Heilmittelverordnung erstattet. Auch die Privaten Krankenversicherer haben die Verlängerung der Hygienepauschale bereits zugesichert.
Seit dem 1. Januar 2021 gelten neben den neuen Heilmittel-Richtlinien auch neue Verordnungsmuster, auf denen Ärzte (Muster 13) sowie Zahnärzte (Muster Z13) Heilmittel ausstellen können. Wichtig: Seit diesem Stichtag dürfen nur noch diese neuen Muster für Verordnungen ausgestellt und von den Physiotherapiepraxen angenommen werden.
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Physiotherapeuten können die Hygienepauschale in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bei gesetzlichen Krankenversicherungen weiterhin bis zum 31. März 2021 abrechnen. Die entsprechende Verordnung ist nun im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und rückwirkend zum 1. Januar 2021 – also nahtlos zur vorherigen Verordnung – gültig.

Achtung: Telefonstörung beim IFK

Derzeit liegt im Großraum Bochum eine Telefonstörung vor, wodurch der IFK nur eingeschränkt telefonisch erreichbar ist. IFK-Mitglieder und Interessierte werden gebeten, die IFK-Geschäftsstelle möglichst per E-Mail (ifk@ifk.de) zu kontaktieren.

Frohe Weihnachten!

Liebe IFK-Mitglieder, liebe Interessierte, ein ungewöhnliches Jahr neigt sich dem Ende. Die Zeit zwischen den Feiertagen ist eine gute Gelegenheit, auszuspannen und frische Energie für das kommende Jahr zu sammeln.
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Mit einer spannenden Ausgabe startet das IFK-Fachmagazin physiotherapie ins neue Jahr 2021. So manche „heiße“ Themen, die die Physiotherapeuten im vergangenen Jahr bewegt haben, bleiben auch im kommenden Jahr weiterhin aktuell.
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Mit einer spannenden Ausgabe startet das IFK-Fachmagazin physiotherapie ins neue Jahr 2021. So manche „heiße“ Themen, die die Physiotherapeuten im vergangenen Jahr bewegt haben, bleiben auch im kommenden Jahr weiterhin aktuell.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat per Verordnung festgelegt, welche Personengruppen mit höchster, hoher und erhöhter Priorität Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung haben. Physiotherapeuten fallen ebenso wie zum Beispiel niedergelassene Ärzte in die zweite Gruppe. Das hat das BMG dem Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) zugesagt.
Am 16. Dezember 2020 fand der erste Erörterungstermin der Schiedsstelle für den Bereich Physiotherapie unter Leitung des Schiedsstellenvorsitzenden Dr. Ulrich Orlowski statt. In dem über vierstündigen Austausch kamen alle relevanten streitigen Themen zur Sprache. Beiden Parteien – Physiotherapie-Verbänden und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) – wurde die Möglichkeit gegeben, ihre schriftlich begründeten Forderungen noch einmal mündlich zu konkretisieren.
Was Heilmittelerbringern bei der Entwicklung von digitalen Gesundheitsanwendungen und bei der Videotherapie wichtig ist, verdeutlichte Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV), während der Anhörung zum „Digitale Versorgung und Pflege – Modernisierungs-Gesetz“ (DVPMG).
Auch während des harten Lockdowns, der ab dem 16. Dezember 2020 gilt, dürfen Physiotherapiepraxen geöffnet bleiben. Aufgrund der Corona-Pandemie haben alle Bundesländer Verordnungen und Allgemeinverfügungen erlassen, die Teile des öffentlichen Lebens einschränken. Stand jetzt müssen aufgrund dessen aber keine Physiotherapiepraxen geschlossen werden.
Der GKV-Spitzenverband hat soeben bekanntgegeben, welche Sonderregelungen ab dem 1. Januar 2021 für den Heilmittelbereich gelten werden. Diese beziehen sich unter anderem auf die Hygiene-Pauschale, die Beginn- und Unterbrechungsfristen, Genehmigungsverfahren, Videotherapie, das Entlassmanagement und fehlerhafte Verordnungen.
Der IFK hat in den vergangenen Monaten eine Vielzahl an Themenabenden angeboten, um über die Änderungen durch die neuen Heilmittel-Richtlinien für Ärzte und Zahnärzte zu informieren. Exklusiv für IFK-Mitglieder ist ein Mitschnitt eines solchen Themenabends nun im internen Bereich der IFK-Internetseite verfügbar.
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