Update: Änderung neues Infektionsschutzgesetz in NRW
Auch in NRW hat das zuständige Gesundheitsministerium die Verunsicherung in Bezug auf §28b Infektionsschutzgesetz erkannt und folgende Regelungen ausgesetzt bzw. klargestellt:
- Geimpfte und genesene Praxisinhaber und Mitarbeiter müssen sich ab sofort nicht mehr täglich testen. Vielmehr genügen zwei Tests pro Woche. Diese Tests können auch Selbsttests in Eigenanwendung ohne Überwachung durch den Praxisinhaber oder einen anderen Beschäftigten sein. Dieser Test kann auch zu Hause vor der Arbeit durchgeführt werden.
- Erforderliche Begleitpersonen von Patienten (z. B. Eltern oder Betreuer) sind keine „Besucher“. Für die Begleitpersonen gelten daher jeweils dieselben Regelungen wie für Patienten und nicht etwa eine allgemeine Testpflicht.
Am Freitag, 26.11.2021 besprechen sich die Gesundheitsminister der Länder zu den drängendsten Umsetzungsfragen, um eine bundesweite Klärung herbeizuführen. Daher ist zu erwarten, dass auch weitere Bundesländer die Aussetzung der neuen Regelungen beschließen. Sobald es Neuigkeiten dazu gibt, werden wir diese vermelden.