M26 aktualisiert – Änderungen im Infektionsschutzgesetz beschlossen
Heute Vormittag hat der Bundesrat den vom Bundestag beschlossenen Änderungen u. a. im Infektionsschutzgesetz zugestimmt. Damit ergeben sich auch Änderungen für die Praxisinhaber und Mitarbeiter. Mitglieder können diese immer aktuell im Merkblatt M26 im Physioservice nachlesen.
Zudem wurde das Merkblatt M26 um Hinweise zur Hygienepauschale ergänzt, die bis zum 31. März 2022 verlängert worden ist.
Sobald die Coronaverordnungen der Länder aufgrund der gestrigen Bund-Länder-Konferenz aktualisiert und veröffentlicht wurden, werden diese durch die IFK-Experten bewertet und die Neuerungen ebenfalls in M26 ergänzt.
Das Merkblatt „Coronavirus (M26)“ kann im Physioservice im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Internetseite heruntergeladen oder in der Geschäftsstelle angefordert werden. Bei Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte an die IFK-Mitgliederberatung, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.