Hygienepauschale endet voraussichtlich am 24. November 2021

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie können Heilmittelerbringer derzeit eine Hygienepauschale in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung bei den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Diese Regelung, die in der Hygienepauschaleverordnung (HygPV) wiederfindet, ist an das Bestehen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite geknüpft und wurde zuletzt am 25. August 2021 um drei Monate verlängert.

Nach bisherigem Stand soll die epidemische Lage voraussichtlich zum Ende dieser Dreimonatsfrist, also zum 24. November 2021, auslaufen und nicht weiter verlängert werden. Sollte dies der Fall sein, wird zu diesem Datum automatisch die Hygienepauschaleverordnung außer Kraft gesetzt und der Anspruch der Therapeuten auf die Hygienepauschale entfällt.

 

Es ist also damit zu rechnen, dass die Hygienepauschale nur noch für alle Heilmittelverordnungen gegenüber den Krankenkassen geltend gemacht werden kann, die bis zum 24. November 2021 zur Abrechnung eingereicht worden sind. Für alle ab dem 25. November 2021 zur Abrechnung eingereichten Heilmittelverordnungen würde die Pauschale dann nicht mehr vergütet werden. Maßgeblich ist hierbei das Datum des vollständigen Rechnungseingangs bei der Krankenkasse.

 

 

Gleiches gilt für die Hygienepauschale der DGUV. Auch sie endet mit der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Die Hygienepauschale der Privaten Krankenversicherung (1,50 Euro/Behandlung) gilt hingegen noch bis zum 31. Dezember 2021.

 

 

Sobald es Änderungen dieser Regelungen gibt, finden Sie aktuelle Informationen auf der IFK-Webseite. Bei Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte an die IFK-Mitgliederberatung, E-Mail: abrechnung@ifk.de, Tel.: 0234 97745-333.

 

Weitere Artikel

Beitritt Bundesverband Managed Care (BMC): IFK jetzt Mitglied

2025 | 22.04. Seit Ende letzten Monats ist der IFK offiziell eines von über 250 Mitgliedern des Bundesverbands Managed Care (BMC) und kann somit vom vielfältigen Wissens- und Erfahrungsschatz des Netzwerks – bestehend aus zahlreichen Institutionen und Organisationen des Gesundheitswesens – profitieren.

Der IFK wünscht frohe Ostern!

2025 | 17.04. Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag bleibt die IFK-Geschäftsstelle geschlossen. Ab Dienstag, 22. April 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Vergütung in der Physiotherapie ab 1. April 2025 – letzte Unklarheiten beseitigt

2025 | 16.04. Die gute Nachricht zuerst: Die Unklarheiten, die zuletzt noch mit dem GKV-Spitzenverband hinsichtlich der Abrechnung von Blankoverordnungen bestanden, konnten inzwischen beseitigt werden. Die schlechte Nachricht ist, dass zwischen konventionellen Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V) und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V) nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten angewendet werden müssen.