Aktuelle Nachrichten des IFK

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat zum dritten Treffen des Dialogprozesses „Bürokratieabbau im Heilmittelbereich“ eingeladen. Zu den Teilnehmern gehörte auch Dr. Björn Pfadenhauer, IFK-Geschäftsführer. Der IFK machte erneut deutlich, dass der Verwaltungsaufwand für Praxisinhaber derzeit enorm groß sei, was einen hohen zeitlichen wie finanziellen Aufwand bedeute. Hier müsse dringend nachgebessert werden. Insbesondere die derzeit geltenden Bürokratieerleichterungen müssten bis ins Frühjahr verlängert werden.

Themenabend Heilmittel-Richtlinie

Während des Online-Themenabends wird Anja Schlüter, IFK-Referentin für Kassenverhandlungen, ausführlich auf die anstehenden Neuerungen in der ärztlichen Versorgung mit Heilmitteln eingehen und auch die wesentlichen Besonderheiten der Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte vorstellen. Per Chatfunktion können die Teilnehmer Fragen stellen, die nach dem Vortrag beantwortet werden.
In Mecklenburg-Vorpommern sind alle physiotherapeutischen Leistungen erlaubt, die medizinisch, therapeutisch oder pflegerisch notwendig sind. Dazu zählt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit neben verordneten Behandlungen auch Rehabilitationssport.
Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat dem IFK mitgeteilt, dass Rehabilitationssport während des Teil-Lockdowns nun doch als Gruppenunterricht gestattet ist. Das ergab eine erneute fachliche Prüfung des Ministeriums. Bei den Gruppenkursen müssen alle notwendigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Zuvor war das Ministerium der Rechtsauffassung, dass sämtliche Gruppenangebote grundsätzlich verboten sind.
Ute Repschläger, IFK-Vorstandsvorsitzende, gehört für die kommenden zwei Jahre dem Expertenpool des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) an. Der Expertenpool unterstützt den Innovationsausschuss bei der Frage, welche Projekte mit dem Innovationsfonds finanziell unterstützt werden sollten.
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Ab dem 1. Januar 2021 ist Andreas Pfeiffer neuer Vorsitzender des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV). Der SHV-Vorstand hat den Vorsitzenden des Deutschen Verbands für Ergotherapie (DVE) einstimmig ins Amt gewählt. Die Wahl fand turnusmäßig am 18. November 2020 im Rahmen der Vorstandssitzung statt.
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National und international anerkannten PNF-Instruktoren und -Fachlehrer haben sich zur PNF-Fachgesellschaft Deutschland/IPNFA® e. V. zusammengeschlossen. Ziel des Vereins ist es, das PNF-Konzept nach dem aktuellen Wissensstand über motorisches Lernen, motorische Kontrolle, muskuläre und neuronale Plastizität einschließlich der Biomechanik fortlaufend zu verfolgen und diese ständig in die Fort- und Weiterbildungskurse zukünftiger PNF-Therapeuten, PNF-Instruktoren und -Fachlehrer zu integrieren. Der Verein versteht sich als An­sprechpartner für alle Themenbereiche über PNF und möchte Lehre und Praxis, Therapeuten und Betroffene in einen konstruktiven Dialog bringen.
In der Freien Hansestadt Bremen sind laut aktueller Corona-Schutzverordnung, die seit dem 2. November in Kraft ist, weiterhin alle verordneten Behandlungen sowie Rehasport möglich. Präventionskurse dürfen derzeit nicht in Gruppen mit mehr als zwei Teilnehmern stattfinden. Das hat die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz dem IFK gegenüber mitgeteilt.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat mitgeteilt, dass auch während des derzeitigen Teil-Lockdowns alle physiotherapeutischen Behandlungen gestattet sind. Ausgenommen sind lediglich Wellness-Massagen und Fitness-/Personaltrainings in Gruppen. Rehabilitations- und Präventionskurse sind somit in Brandenburg möglich.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) diskutiert derzeit darüber, ob die Modellstudiengänge für angehende Ergotherapeuten, Physiotherapeuten und Logopäden verlängert werden sollen. Dazu fand eine Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung statt. An dieser nahm Andreas Pfeiffer, stellv. Vorsitzender des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) und Vorsitzender des Deutschen Verbands der Ergotherapeuten (DVE) für den SHV und seine Mitgliedsverbände teil. Dieses Omnibusgesetz enthält auch die Verlängerung der Modellklausel.
In Bayern sind während des Teil-Lockdowns sämtliche physiotherapeutischen Leistungen gestattet, bei denen eine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden kann. Was das konkret bedeutet, hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nun gegenüber dem IFK verdeutlicht.

Hamburg: Rehasport gestattet

Die Sozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg hat klargestellt, dass während des derzeitigen Teil-Lockdowns neben medizinisch indizierten, also verordneten physiotherapeutischen Leistungen auch die Durchführung von Rehabilitationssport mit maximal fünf Personen erlaubt ist. Fitness- und/oder Personaltraining ist nur mit einer Person im Freien zulässig.
Eine grundlegende Reform der Ausbildungsstruktur für die Ergotherapie, die Logopädie und die Physiotherapie fordert das „Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen“. Ziel müsse es sein, die bisherigen (berufs-)fachschulischen Ausbildungen bis zum Jahr 2030 vollständig in hochschulische Ausbildungen zu überführen, schreibt das Bündnis in einer nun veröffentlichten Stellungnahme. Dafür müsse der Gesetzgeber jetzt die Weichen stellen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat nun verdeutlicht, dass während des Teil-Lockdowns insbesondere auch Rehabilitationskurse stattfinden dürfen. Eine entsprechende Formulierung ist in die Coronaschutzverordnung NRW neu aufgenommen worden.
Am 9. November 2020 haben die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände IFK, VDB, VPT und PHYSIO-DEUTSCHLAND ihre Forderungen zum neuen Bundesrahmenvertrag gegenüber der Heilmittel-Schiedsstelle ausführlich schriftlich begründet.
Das Thüringen Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat dem IFK gegenüber bekannt gegeben, dass alle medizinisch indizierten Behandlungen weiterhin stattfinden können. Das umfasst auch verordnete physiotherapeutische Leistungen. Dabei ist in Thüringen auch der Rehabilitationssport umfasst.
Laut Aussage des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie sind in Rheinland-Pfalz alle physiotherapeutischen Leistungen zulässig, die medizinisch notwendig, also verordnet wurden. Gruppenangebote sind grundsätzlich verboten.