Arbeitgeber dürfen Impfstatus erfragen – ambulante Physiotherapeuten nicht betroffen

Mit Wirkung zum 15. September dürfen Arbeitgeber von bestimmten Einrichtungen und Unternehmen den Corona-Impf- bzw. Genesenenstatus ihrer Beschäftigten erfragen. Einem entsprechenden Antrag des Bundestags hat der Bundesrat am vergangenen Freitag zugestimmt. Diese Regelung gilt derzeit nicht für Physiotherapeuten im ambulanten Sektor.

Leerzeile

 

Der Deutsche Bundestag hat die epidemische Lage nationaler Tragweite bis Ende November verlängert, solange gilt auch die neue Verordnung vorerst. Arbeitgeber dürfen in diesem Zeitraum aufgrund des Impf- / Genesenenstatus der Mitarbeiter über die Art und Weise des Beschäftigungsverhältnisses entscheiden. Derzeit sind von der neuen Regelung zum Beispiel Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten, voll- oder teilstationäre Pflege- oder Betreuungseinrichtungen oder ambulante Pflegedienste betroffen.

 

Weitere Artikel

Bundessozialgericht: Schriftliches Urteil liegt vor

2026 | 22.04. Unsere aufmerksamen Leser erinnern sich vermutlich: Ende 2025 fand vor dem BSG das Revisionsverfahren gegen das Urteil des LSG statt, in dem die maßgeblichen Verbände zur Vergütung in der Physiotherapie geklagt hatten. Das zunächst mündlich ausgesprochene Urteil ging zulasten der Verbände – nun liegt das schriftliche Urteil vor, welches ergänzende rechtliche Ausführungen enthält.

MdB Yüksel: Der Direktzugang für Heilmittelerbringer macht Sinn!

2026 | 20.04. Der Bundestagsabgeordnete Serdar Yüksel (SPD) hat vergangenen Freitag im Bundestag eindringlich für den Direktzugang geworben. Anlass war ein von der Fraktion die Linke eingebrachter Antrag zur Verbesserung der Terminvergabe und Eindämmung von Wartezeiten in der Gesundheitsversorgung.