Arbeitgeber dürfen Impfstatus erfragen – ambulante Physiotherapeuten nicht betroffen

Mit Wirkung zum 15. September dürfen Arbeitgeber von bestimmten Einrichtungen und Unternehmen den Corona-Impf- bzw. Genesenenstatus ihrer Beschäftigten erfragen. Einem entsprechenden Antrag des Bundestags hat der Bundesrat am vergangenen Freitag zugestimmt. Diese Regelung gilt derzeit nicht für Physiotherapeuten im ambulanten Sektor.

Leerzeile

 

Der Deutsche Bundestag hat die epidemische Lage nationaler Tragweite bis Ende November verlängert, solange gilt auch die neue Verordnung vorerst. Arbeitgeber dürfen in diesem Zeitraum aufgrund des Impf- / Genesenenstatus der Mitarbeiter über die Art und Weise des Beschäftigungsverhältnisses entscheiden. Derzeit sind von der neuen Regelung zum Beispiel Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten, voll- oder teilstationäre Pflege- oder Betreuungseinrichtungen oder ambulante Pflegedienste betroffen.

 

Weitere Artikel

M wie Möglichkeiten: Auf welchem Weg kann eine Praxis weitergegeben werden?

2026 | 19.06. Sie wollen innerhalb der kommenden Jahre Ihre Physiotherapiepraxis abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: M wie Möglichkeiten: Auf welchem Weg kann eine Praxis weitergegeben werden?

Konstruktiver Dialog mit MdB Anja Karliczek in Tecklenburg

2026 | 17.06. Im Rahmen der Aufklärungsaktion zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz fand in Tecklenburg ein intensiver politischer Austausch statt. Im Fokus des rund zweieinhalbstündigen Gesprächs mit der Bundestagsabgeordneten Anja Karliczek (CDU) standen die massiven Auswirkungen des Gesetzesentwurfs auf die Heilmittelbranche sowie dringende Entlastungsmaßnahmen für die physiotherapeutischen Praxen.