Aktuelle Nachrichten des IFK

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein hat dem IFK gegenüber bestätigt, dass die meisten physiotherapeutischen Leistungen während des Teil-Lockdowns weiterhin gestattet sind. Gänzlich untersagt sind lediglich Wellness-Behandlungen.
Inhaber von Physiotherapiepraxen, die für sich und ihre Beschäftigten einen kostenlosen Corona-Antigen-Test in Anspruch nehmen möchten, müssen dazu kein Testkonzept beim zuständigen Gesundheitsamt einreichen. Diese Rechtsauffassung des IFK hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun ausdrücklich in einem Schreiben bestätigt.
Das für den 13. November geplante Forum Physiotherapie Ost in Leipzig muss verschoben werden. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation kann die Veranstaltung nicht wie geplant stattfinden. Da dem IFK die Gesundheit der Teilnehmer, Referenten und Mitarbeiter besonders am Herzen liegt, hat er sich zu diesem Schritt entschlossen.
In Hessen dürfen während des Teil-Lockdowns alle physiotherapeutischen Behandlungen durchgeführt werden, die „medizinisch notwendig“, also verordnet worden sind. Das geht aus einem Schreiben des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration hervor, das dem IFK vorliegt.
Das Therapie- und Dienstleistungsangebot der Heilmittelpraxen ist unverzichtbar für die gesundheitliche Betreuung der Bevölkerung und damit systemrelevant. Hieran lassen auch die Beschlüsse in der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020 (Ziffer 8) keinerlei Zweifel. Die klaren Formulierungen dort sind die Grundlage für die Corona-Schutzverordnungen der Bundesländer.
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Themenabend Heilmittel-Richtlinie

Während des Online-Themenabends wird Anja Schlüter, IFK-Referentin für Kassenverhandlungen, ausführlich auf die anstehenden Neuerungen in der ärztlichen Versorgung mit Heilmitteln eingehen und auch die wesentlichen Besonderheiten der Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte vorstellen. Per Chatfunktion können die Teilnehmer Fragen stellen, die nach dem Vortrag beantwortet werden.
Seit dem 2. November gelten deutschlandweit weitere Maßnahmen, mit der die Ausbreitung der Corona-Pandemie eingeschränkt werden sollen. Welche Auswirkungen das für Physiotherapiepraxen hat, ist noch nicht für jedes Bundesland abschließend geklärt. Der IFK informiert jeweils auf seiner Internetseite, sobald dazu gesicherte Informationen vorliegen.
Bis zum 31. Januar 2021 soll die Videotherapie in der Physiotherapie wieder für ausgewählte Indikationen möglich sein. Außerdem soll es bürokratische Erleichterungen geben. Dazu hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Beschluss gefasst, der nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten wird. Das ist für den 2. November 2020 geplant.
Physiotherapiepraxen in Nordrhein-Westfalen (NRW) dürfen auch ab dem 2. November im derzeitigen Rahmen Patienten behandeln. Das umfasst unter Beachtung der gelten Abstands- und Hygienevorschriften auch Präventionskurse und Gruppenbehandlungen. Das geht aus der neuen „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ hervor, die das Land NRW jetzt veröffentlichte. Darin sind Maßnahmen formuliert, die die Ausbreitung der Corona-Pandemie einschränken sollen.
Ab dem 2. November gelten deutschlandweit zusätzliche Maßnahmen, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie einzudämmen („Teil-Lockdown“). Wichtig: Medizinisch notwendige Behandlungen wie die Physiotherapie sind weiterhin gestattet. Das hat die Ministerpräsidentenkonferenz in ihrem Beschluss ausdrücklich betont.
Der IFK lädt am 13. November 2020 zum Forum Physiotherapie Ost nach Leipzig ein. Die Veranstaltung richtet sich an interessierte Physiotherapeuten der Region und informiert über aktuelle Branchenthemen. Zusätzlich gibt es eine fachliche Fortbildung. Die Veranstaltung beginnt um 16.15 Uhr.
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Zum 1. Oktober hat „physio-START – das IFK-Gründerzentrum“ seinen Betrieb aufgenommen. Welchen Mehrwert physio-START angehenden Praxisinhabern bietet und vieles mehr steht in der neuen Ausgabe des IFK-Fachmagazins physiotherapie, die nun erschienen ist.
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Der IFK reagiert auf das große Interesse der Physiotherapeuten und bietet zwei weitere digitale Themenabende zu den neuen Heilmittel-Richtlinien für Ärzte und Zahnärzte an. Am 4. November und am 2. Dezember wird Anja Schlüter, IFK-Referentin für Kassenverhandlungen, jeweils ab 18 Uhr die wichtigsten Änderungen erläutern. Interessierte können sich dazu kostenfrei anmelden.
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Auch Inhaber von Physiotherapiepraxen und ihre Mitarbeiter können nun unter bestimmten Voraussetzungen einmal pro Woche kostenlos Antigen-Schnelltestungen in Anspruch nehmen. Die Testung kann in einer Arztpraxis oder einem Testzentrum stattfinden. Dafür ist es nicht erforderlich, dass Praxisinhaber ein eigenes Testkonzept erstellen und vom Gesundheitsamt genehmigen lassen.

G-BA berät über Videotherapie

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, ein Beratungsverfahren über telemedizinische Leistungen (Videotherapie) durch Heilmittelerbringer einzuleiten. Damit werden auch die Möglichkeiten und Grenzen von Videotherapie in der Physiotherapie untersucht.
Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) sucht Verstärkung für das Referat Wissenschaft: Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist eine Stelle als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in in Vollzeit zu vergeben.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat dem IFK mitgeteilt, dass sie die Corona-Hygienepauschale bis zum Jahresende vergüten wird. Für sämtliche Verordnungen, die bis zum 31. Dezember 2020 bei den Unfallkassen der DGUV zur Abrechnung eingehen, können weiterhin 1,50 Euro für den erhöhten Hygienebedarf aufgrund der Corona-Pandemie abgerechnet werden.
Am 9. Oktober 2020 haben IFK, VDB, VPT und PHYSIO-DEUTSCHLAND gegenüber der neu eingerichteten Heilmittel-Schiedsstelle das Scheitern der Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband erklärt und die Schiedsstelle über die strittigen Punkte informiert. Nun startet das Schiedsverfahren formal.
Den IFK erreichten aus seiner Mitgliedschaft zuletzt einige Rückfragen zu den bürokratischen Erleichterungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen im Zuge der Verschiebung der Heilmittel-Richtlinie auf den 1. Januar 2021 eingeräumt worden sind.