3G-Regel für Physiotherapie: Aktualisierung der Länderverordnungen

Weitere Bundesländer haben in den letzten Tagen ihre Corona-Schutzverordnungen geändert und dem Bund-Länder-Beschluss zur 3G-Regel folgend angepasst. Dazu zählen Hamburg, Bayern, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat die am letzten Freitag veröffentlichte Verordnung bereits wieder geändert und auch für den Bereich Physiotherapie weiter spezifiziert, sodass die 3G-Regel nicht generell angewendet werden muss.

 

Alle Regelungen finden sich stets aktuell im Merkblatt „Coronavirus“ (M 26), das IFK-Mitglieder im „Physioservice“ herunterladen können.

 

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