3G-Regel für Physiotherapie?

In der vergangenen Woche hat die Bundesregierung mit dem Bund-Länder-Beschluss zur 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) die Marschrichtung für den weiteren Kampf gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie vorgegeben. Die Länder sind nun dabei, diese 3G-Regel in ihren länderspezifischen Corona-Schutzverordnungen umzusetzen. Einige Bundesländer, zum Beispiel NRW, haben ihre Verordnungen bereits vorgelegt. Teilweise wurden die Verordnungen noch gar nicht aktualisiert.

Viele der neu erschienenen Corona-Verordnungen der Länder sowie der Bund-Länder-Beschluss enthalten die pauschale Aussage, dass bei körpernahen Dienstleistungen die 3G-Regel anzuwenden ist. Ob Physiotherapiepraxen dazu gehören, ist jedoch nicht explizit abzulesen. In Ländern mit unklarer Sachlage klärt der IFK derzeit das weitere Vorgehen.

 

Die bereits veröffentlichten Verordnungen aus Hessen, dem Saarland, Baden-Württemberg und Brandenburg enthalten keine Pflicht zur Anwendung der 3G-Regel im Bereich der Physiotherapie.

 

 

In Rheinland-Pfalz und Berlin gilt die 3G-Regel zumindest nicht für verordnete physiotherapeutische Leistungen.

 

 

Bremen hingegen hat bereits mitgeteilt, dass die 3G-Regel in Bremen für den gesamten Bereich der Physiotherapie gelten soll.

 

 

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat dem IFK mitgeteilt, dass grundsätzlich auch die Physiotherapie eine körpernahe Dienstleistung ist, für die die 3G-Regel gilt. Es wird hier zeitnah eine klarstellende Ergänzung in der Coronaschutzverordnung geben. 

 

 

Aktuelle Informationen finden IFK-Mitglieder im Merkblatt M26 im „Physioservice“, welches fortlaufend aktualisiert wird.

 

Weitere Artikel

Businessplanwettbewerb 2026: Unternehmerluft schnuppern und Preisgeld sichern!

2026 | 06.03. Wer Physiotherapieschüler oder -student ist und davon träumt, irgendwann einmal eine eigene Physiotherapiepraxis zu leiten, sollte jetzt besonders aufmerksam lesen! Denn der IFK macht diesen Traum mit seinem renommierten Businessplanwettbewerb greifbar und öffnet dadurch jedes Jahr Türen zu zahlreichen fiktiven Praxen – ideal für Studierende und Auszubildende der Physiotherapie mit großen Plänen!

SHV reicht offizielle Beschwerde über WIDO-Heilmittelbericht ein

2026 | 05.03. Der SHV hat bei der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, der zuständigen Aufsichtsbehörde für den AOK-Bundesverband, Beschwerde aufgrund von Falschdarstellungen im Rahmen der Berichterstattung zum WIDO-Heilmittelbericht, einer regelmäßig erscheinenden Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIDO), eingereicht.

Neue Kooperation mit Noventi

2026 | 04.03. Mitglieder des IFK können ab Frühjahr 2026 von der neuen Kooperation mit Noventi profitieren. Noventi steht seit über 30 Jahren für kundenfreundliche Dienstleistungen und zählt bundesweit zu den führenden Abrechnungsdienstleistern im Gesundheitswesen. Zudem bietet Noventi sowohl Praxissoftware als auch die Unterstützung bei der TI-Anbindung an.