PKV, DGUV und SVLG verlängern Hygienepauschale
Sowohl die Privaten Krankenversicherungen (PKV) als auch die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die SVLFG (als landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft) haben ihre Hygienepauschalen im Heilmittelbereich verlängert.
Die Privaten Krankenversicherungen zahlen befristet bis zum 31. Dezember 2021 weiterhin die pandemiebedingte Extravergütung von 1,50 Euro je Behandlung. Außerdem werden weiterhin Behandlungen per Videotherapie anerkannt und erstattet. Voraussetzung ist, dass die Videotherapie ausdrücklich zwischen Therapeut und Versichertem vereinbart wurde, sie für die Versorgung des Patienten im Einzelfall therapeutisch sinnvoll erscheint und für die Behandlung geeignet ist. Zudem sollte der behandelnde Arzt die Videotherapie auf der Verordnung befürworten, zum Beispiel durch den Zusatz „ggf. auch per Videotherapie“.
Die DGUV sowie die SVLFG verlängern ihre Hygienepauschale ebenfalls bis zum 31. Dezember 2021, es sei denn, die Verordnung zur Änderung der Hygienepauschaleverordnung wird vorher außer Kraft gesetzt. Dies wäre der Fall, wenn der Bundestag die „festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite“ (§ 5 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz) aufhebt. Aktuell gilt die epidemische Lage bis zum 25. November 2021.
Maßgeblich für die Abrechnung des Hygieneaufschlags ist das Datum des vollständigen Rechnungseingangs bei den UV-Trägern. Die Verlängerung der Sonderregelungen bzgl. der Fristen, der Gültigkeit der Verordnung und zulässige Unterbrechungen wurde ebenfalls bis zum 31. Dezember 2021 beschlossen.
Gleiches gilt für die Möglichkeit, Verordnungen auf telefonische Anforderungen der Versicherten hin auszustellen, soweit dies aus Sicht der Durchgangsärztin oder des Durchgangsarztes, bezogen auf den Einzelfall, nachvollziehbar und plausibel ist.
Alle Regelungen finden sich stets aktuell im Merkblatt „Coronavirus“ (M 26), das IFK-Mitglieder im „Physioservice“ herunterladen können. Bei Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte an die IFK-Mitgliederberatung, E-Mail: abrechnung@ifk.de, Tel.: 0234 97745-333.