G-BA nimmt Videotherapie in die Regelversorgung auf

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in der letzten Woche mit einer Änderung der Heilmittelrichtline beschlossen, dass Heilmittelbehandlungen künftig auch regelhaft per Videotherapie erbracht werden dürfen. Bisher war dies nur im Rahmen der Corona-Sonderregelungen möglich. Damit folgt der G-BA den Vorgaben des Gesetzgeber aus dem „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“.

Welche konkreten Heilmitteln sich für die Videotherapie eignen sollen der GKV-Spitzenverband und die Berufsverbände der Logopäden, Ergo- und Physiotherapeuten bis Ende 2021 vertraglich festlegen.

 

Videotherapie kann in der Physiotherapie, sofern keine medizinischen Gründe dagegen sprechen, als Ergänzung zur klassischen „Hands on“-Behandlung eingesetzt werden. Auch eine Kombination aus telemedizinischer und Präsenzbehandlung ist möglich. Durch diese Flexibilität ist eine Fortsetzung der Physiotherapie auch möglich, wenn ein Patient beispielsweise im Urlaub ist oder aus anderen Gründen nicht in die Praxis kommen kann.

 

Weitere Artikel

M wie Möglichkeiten: Auf welchem Weg kann eine Praxis weitergegeben werden?

2026 | 19.06. Sie wollen innerhalb der kommenden Jahre Ihre Physiotherapiepraxis abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: M wie Möglichkeiten: Auf welchem Weg kann eine Praxis weitergegeben werden?

Konstruktiver Dialog mit MdB Anja Karliczek in Tecklenburg

2026 | 17.06. Im Rahmen der Aufklärungsaktion zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz fand in Tecklenburg ein intensiver politischer Austausch statt. Im Fokus des rund zweieinhalbstündigen Gesprächs mit der Bundestagsabgeordneten Anja Karliczek (CDU) standen die massiven Auswirkungen des Gesetzesentwurfs auf die Heilmittelbranche sowie dringende Entlastungsmaßnahmen für die physiotherapeutischen Praxen.