Aktuelle Nachrichten des IFK

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat darüber informiert, dass zum 1. Mai 2023 die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) steigen werden. Ab Mai liegen die Höchstbeträge der BBhV dann um ca. 2,6 Prozent über den aktuellen Vergütungssätzen der GKV.
Bei einem parlamentarischen Mittagessen begrüßte der SHV Corina Glorius als neue Politikbeauftragte und verabschiedete Heinz Christian Esser aus der Doppelfunktion als Geschäftsführer und Politikbeauftragter des SHV in den Ruhestand.
Die Preise der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) orientieren sich grundsätzlich an den Vergütungssätzen der GKV. Aufgrund der starken Erhöhungen der GKV-Vergütung in den letzten Jahren können die Gremien der PBeaKK diese Regelung aber nicht in dieser Höhe fortsetzen.

Forum Nord am 12. Mai in Hamburg

Der IFK lädt am 12. Mai 2023 ganz herzlich zum Forum Physiotherapie Nord in Hamburg ein. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Physiotherapeuten der Region und informiert nach einer fachlichen Fortbildung über aktuelle Branchenthemen.

Frohe Ostern!

Liebe Mitglieder, liebe Interessierte, von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag ist die IFK-Geschäftsstelle geschlossen. Ab dem 11. April sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie da.   Wir wünschen Ihnen schöne Oster-Feiertage!
Seit dem 1. April gibt es neue Verordnungsvordrucke für DGUV-Versicherte. Bis Ende Oktober 2023 können die Ärzte aber weiterhin die alten Verordnungsvordrucke nutzen. Für Physiotherapeuten besteht hier Vertrauensschutz, d. h. es entstehen ihnen keine Nachteile, wenn sie die Verordnung im Sinne der alten Regelungen durchführen, die bis Ende März 2023 galten.
Erneut ruft der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) zur Teilnahme an seiner Konjunkturumfrage Sommer 2023 auf. Die turnusmäßige vom Institut für Freie Berufe durchgeführte Erhebung fokussiert dieses Mal neben den konjunkturellen Entwicklungen in den freien Berufen auch das Thema Künstliche Intelligenz (KI).
Am 8. und 9. Juni 2023 findet in Berlin die Unfallmedizinische Tagung der DGUV statt. Der IFK unterstützt die Veranstaltung mit mehreren Beiträgen. Am 9. Juni organisiert der IFK unter anderem von neun bis 10:15 Uhr eine Diskussionsrunde zum Thema „Interprofessionelle Zusammenarbeit“.
Der Bewerbungszeitraum für den 19. IFK-Wissenschaftspreis geht in die finale Phase. Noch bis zum 13. April 2023 können Bachelor- und Masterabsolventen der Physiotherapie ihre Abschlussarbeiten beim IFK einreichen und haben somit die Chance auf einen der IFK-Wissenschaftspreise.
Am 18. März 2023 fand die Jahreshauptversammlung des IFK in Bochum statt. „Ich freue mich ganz besonders, Sie alle heute wieder hier in unseren eigenen Räumen begrüßen zu dürfen“, eröffnete Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), die IFK-Jahreshauptversammlung.
Das Veranstaltungsjahr 2024 beim IFK ist wie immer prall gefüllt — mit der Veranstaltungsübersicht haben Sie die Möglichkeit, alle Veranstaltungen, die Sie interessieren, frühzeitig in Ihren Kalender einzutragen und sich anzumelden. Wir freuen uns darauf Sie zu sehen!
In den vergangenen Monaten hat der IFK Verhandlungen mit der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geführt. Dabei ging es um einen neuen Rahmenvertrag sowie eine höhere Vergütung. Beides konnte zu einem Abschluss geführt werden, der ab dem 1. April 2023 gilt.
CPTE bedeutet Continuing Physiotherapy Education und ermöglicht das Sammeln von Fortbildungspunkten durch das Lesen von Fachartikeln mit Qualitätsstandards (CPTE-Artikel) ganz bequem von zu Hause aus.
Mit einem Strauß frischer Themen aus Berufspolitik, Wissenschaft und Praxis geht das IFK-Magazin physiotherapie ins Frühjahr. Beispielsweise fand die TheraPro Anfang Februar wieder in Präsenz und mit der beliebten Diskussionsveranstaltung „SHV konkret“ statt.
In einer Pressemitteilung vom 20. Februar 2023 weist die Barmer auf einen „Gründungsboom“ in der Physiotherapie hin. Dies ergebe sich aus dem aktuellen Barmer Heilmittelreport 2022. Der SHV hält die im Heilmittelreport dargestellten Sachverhalte an vielen Stellen für unglaubwürdig, bzw. kritisiert die verzerrte Darstellung.
Zum 1. März 2023 ändern sich erneut einige gesetzliche Regelungen rund um die Corona-Schutzmaßnahmen. Das bedeutet für Physiotherapeuten aber nicht unbedingt das Ende der Maskenpflicht. Denn unabhängig von den gesetzlichen Regelungen gelten bundesweit weiterhin die Empfehlungen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrt (BGW). Praxen müssen also nach wie vor eine individuelle Gefährdungsbeurteilung vornehmen.