Aktuelle Nachrichten des IFK

IFK-Jahreshauptversammlung abgesagt

Die Jahreshauptversammlung sowie die vorherige Fortbildung des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), die am kommenden Samstag, 14. März, stattfinden sollten, müssen abgesagt werden. Derzeit gibt es noch keinen Ausweichtermin. Sobald dieser feststeht, werden die IFK-Mitglieder fristgerecht darüber informiert.

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Zum 1. Oktober 2020 treten die meisten Neuregelungen der novellierten Heilmittel-Richtline (HeilM-RL) in Kraft. Was müssen Praxisinhaber dann berücksichtigen? Darüber informiert Anja Schlüter, IFK-Referentin Kassenverhandlungen, ausführlich beim IFK-Themenabend am 25. März. Los geht es um 18.30 Uhr im IFK-Fortbildungszentrum, Gesundheitscampus-Süd 33, 44801 Bochum.
Zum 1. Oktober 2020 treten die meisten Neuregelungen der novellierten Heilmittel-Richtline (HeilM-RL) in Kraft. Was ändert sich dadurch? Darüber informiert Anja Schlüter, IFK-Referentin Kassenverhandlungen, ausführlich bei den IFK-Themenabenden. Zudem besteht ausreichend Gelegenheit, um die Fragen der Teilnehmer zu beantworten.
Erneut steht ein wichtiger Termin in Berlin an: Die Bundesverhandlungen werden fortgeführt. Dazu treffen sich die Vertreter der Heilmittelerbringer mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV). Für den IFK sind IFK-Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer und der Leiter des IFK-Rechtsreferats, Marc Balke, sowie Rick de Vries, ehemaliges Vorstandsmitglied und Experte für den Bereich Zulassung, in die Landeshauptstadt gereist. Auf der Tagesordnung stehen diesmal die Anlagen Zulassung und Fortbildung sowie erneut der Rahmenvertrag.
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IFK-Merkblatt zum Coronavirus

Händewaschen, in die Ellenbeuge niesen, Abstand zu hustenden Personen halten – die wichtigsten Grundregeln, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden, haben sich inzwischen weitestgehend herumgesprochen. Was Praxisinhaber zusätzlich wissen sollten, steht im IFK-Merkblatt.
Unter dem wenig klangvollen Titel Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Anfang Februar einen Referentenentwurf präsentiert, der jedoch weit mehr als den reinen Schutz von Patientendaten beinhaltet. Vielmehr zielt der Gesetzentwurf darauf ab, die Voraussetzungen für die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter auszubauen. Was das genau bedeutet, steht in der neuen Ausgabe 02-2020 des IFK-Fachmagazins physiotherapie.
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Das „Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen“, ein Zusammenschluss der acht mitgliederstärksten Berufs-, Hochschul- und Berufsfachschulverbände, begrüßt, dass die Bund‑Länder-Arbeitsgruppe „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ in dem gestern bekannt gewordenen Eckpunktepapier die Herausforderungen in der Zukunft des Gesundheitswesens bestätigt. Die Arbeitsgruppe leitet aus Sicht des Bündnisses daraus jedoch noch nicht die erforderlichen nächsten Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Patientenversorgung in Deutschland ab.
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IFK-Businessplan-Wettbewerb

Der eigene Chef sein, selbstbestimmt und frei arbeiten, die Zeit selbst einteilen – das klingt verlockend? Dann sind die ersten Voraussetzungen erfüllt, um den Weg in die Selbstständigkeit zu wagen. Aber was bedeutet das eigentlich? Das können Physiotherapieschüler und -studenten nun beim 1. IFK-Businessplan-Wettbewerb herausfinden. Dabei gibt es sogar etwas „Startkapital“ zu gewinnen: An die beiden bestplatzierten Businesspläne werden zwei Preise (5.000 Euro und 2.500 Euro) vergeben, die von der Helmsauer Gruppe gesponsert werden.
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Der Fachkräftemangel in der Physiotherapie ist noch immer nicht entschärft. Ganz im Gegenteil: Die aktuelle Arbeitsmarktstatistik, die die Bundesagentur für Arbeit kürzlich herausgegeben hat, belegt einen Negativ-Rekord für das Jahr 2019.
Der Verhandlungsmarathon geht weiter: Aktuell stehen wieder insbesondere die Leistungsbeschreibung und der Bundesrahmenvertrag auf der Tagesordnung. Außerdem ist ein kurzer Austausch zur Anlage Fortbildung geplant. Dazu treffen sich Vertreter der Heilmittelerbringer mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) zur nächsten Runde der Bundesverhandlungen in Berlin. Dabei ist natürlich auch der IFK mit Vertretern vor Ort.
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Alles dreht sich…

Schwindel ist das Thema des 16. Wissenschaftstags, zu dem der IFK am 12. Juni in das IFK-Kompetenzzentrum nach Bochum einlädt. Das Krankheitsbild tritt sehr häufig auf: Unter Schwindel leidet etwa jeder sechste Patient, der einen Hausarzt aufsucht.
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Den ersten Entwurf des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor einigen Wochen vorgelegt. Nun luden Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ausgewählte Experten zu einer nicht-öffentlichen Anhörung, um den Gesetzesentwurf zu diskutieren. Die Heilmittelerbringer vertrat dabei Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV).

Coronavirus: Was tun?

Seit Kurzem gibt es auch in Deutschland bestätigte Fälle einer Coronavirus-Infektion. Das Bundesgesundheitsministerium geht davon aus, dass sich die Infektionskrankheit noch weiter verbreiten wird. Der IFK fasst hier zusammen, was Inhaber von Physiotherapiepraxen nun beachten sollten.
Während die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband zum neuen bundeseinheitlichen Rahmenvertrag bereits laufen, bereiten die Berufsverbände gleichzeitig die bevorstehenden Vergütungsverhandlungen vor, die im April starten sollen. In Düsseldorf trafen sich zu einer vorbereitenden Sitzung Vertreter der elf maßgeblichen Berufsverbände, die im vergangenen Jahr gemeinsam eine Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten) beim Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) in Auftrag gegeben hatten. Die Ergebnisse dieses Gutachtens werden durch Prof. Dr. Günter Neubauer, Direktor des IfG und ehemaliges Mitglied des Sachverständigenrats im Gesundheitswesen, voraussichtlich Ende April veröffentlicht.
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Wie der IFK bereits berichtete, wird die Masernimpfpflicht auch Physiopraxen betreffen. Das entsprechende Gesetz wird am 1. März 2020 in Kraft treten. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Landesgesundheitsministerien mit der Umsetzung des Gesetzes beauftragt
Die sechste Verhandlungsrunde mit dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Verbänden der Physiotherapie hat am 17. Februar in konstruktiver Atmosphäre in Berlin begonnen. Insbesondere stand die Leistungsbeschreibung im Mittelpunkt der Verhandlung. Beide Seiten – GKV-SV wie PT-Verbände – hatten die Gelegenheit, ihre Vorstellungen darzustellen und darauf die weitere Diskussion aufzubauen.
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TheraPro: IFK-Stand war Treffpunkt

Was ist denn nun mit dem neuen Formular für die Heilmittelverordnung? Diese Frage bewegte viele der Besucher, die den Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) an seinem Stand auf der Fachmesse „TheraPro“ in Stuttgart besuchten. Zu den Besuchern gehörte auch Dr. Roy Kühne, Mitglied des Bundestagsgesundheitsausschusses. Im Gespräch mit ihm ging es ebenfalls um das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband vorgestellte Formular.
Kaum ist das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) unter Dach und Fach, plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) das nächste Digitalisierungsgesetz. Wie sich der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) zu dem Entwurf positionieren sollte, war nur eines der zahlreichen Themen, die die Vorsitzenden der IFK-Regionalausschüsse bei ihrer Vertreterversammlung in der IFK-Geschäftsstelle diskutierten.
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opta-data-Zukunftstag in Essen

Wie gelingt der Anschluss an die Telematikinfrastruktur? Mit dieser Frage beschäftigt sich der 7. Zukunftstag für Gesundheitsberufe, zu dem das opta data Institut einlädt. Die Veranstaltung findet am 12. Februar in der Philharmonie Essen statt und steht unter dem Titel „Connecting Now!“.
Aktuell sorgt das Wetter für Chaos in weiten Teilen Deutschlands. Praxisinhaber, die eine Ausfallgebühr vertraglich vereinbart haben, können ihren Patienten auf Grund kurzfristiger Absagen – auch wegen des Sturms – diese entsprechend in Rechnung stellen. Ist die Absage aber nachvollziehbar begründet, kann aus Kulanz auf die Ausfallgebühr verzichtet werden. Die Entscheidung, ob eine „Ausfallgebühr" oder Schadensersatz im Einzelfall gegenüber dem Patienten geltend gemacht wird, liegt letztendlich beim Praxisinhaber.