Aktuelle Nachrichten des IFK

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 23. März 2020 hat das Gesetzgebungsverfahren zum COVID-19-Gesetz der Bundesregierung begonnen. Darin regelt der Gesetzgeber die finanzielle Unterstützung für Krankenhäuser und Ärzte. Das ist wichtig, reicht aber längst nicht aus, um die medizinische Versorgung in Deutschland nur ansatzweise krisenfest zu machen.
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In Niedersachsen bleibt der Besuch einer Physiotherapiepraxis trotz Allgemeinverfügung gestattet. Bei laufenden Verordnungen dürfen die Therapeuten auf Grundlage ihres Fachwissens selbst entscheiden, ob eine Weiterbehandlung trotz der Corona-Infektionswelle notwendig ist. Im Zweifelsfall sollen sie Rücksprache mit dem Arzt halten, der die Verordnung ausgestellt hat. Eine zusätzliche ärztliche Bescheinigung neben der Verordnung ist in keinem Fall erforderlich.

SHV fordert Ausgleichszahlungen

Wenn jetzt nichts passiert, beschert die Coronakrise den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) – durchaus ungewollt – deutliche Einsparungen im Heilmittelbereich. Deshalb hat der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) einen Forderungskatalog vorgelegt, dem die Krankenkassen und die Politik zum Null-Tarif entsprechen können. Ziel ist es, die zugelassenen Heilmittelerbringer aus der Coronakrise zu retten und im Interesse der Versicherten die Strukturen der Heilmittelversorgung zu erhalten. Dafür reichen die Mittel, die im GKV-Haushaltplan für das Jahr 2020 für den Heilmittelbereich veranschlagten sind, völlig aus. Warum das so ist und was jetzt zu tun ist, erklärt der SHV hier in seinem Forderungskatalog.
Viel Zeit bleibt nicht. Schon am kommenden Freitag, 27. März 2020, sollen Bundestag und Bundesrat das COVID-19-Gesetz verabschieden, das wenige Tage später in Kraft treten wird. Und noch immer ist keine finanzielle Unterstützung für die Heilmittelpraxen in Deutschland in Sicht. Die Mitgliedsverbände des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) haben das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und den Spitzenverband der Krankenkassen mehrfach darauf hingewiesen, dass ohne Schutzschirm einem großen Teil der Heilmittelpraxen das wirtschaftliche Ende droht. Die Situation in den Praxen und für die Patienten, die auch jetzt Heilmitteltherapie benötigen, ist äußerst kritisch:
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Jetzt sind alle gefragt: Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) ruft gemeinsam mit den Mitgliedsverbänden des SHV alle Therapeuten auf, Kontakt zu ihren örtlichen Abgeordneten aufzunehmen. Es ist unabdingbar, dass der finanzielle Rettungsschirm, der nun in der Politik diskutiert wird und voraussichtlich am Montag, 23. März 2020, beschlossen werden soll, auch für Physiotherapeuten greift.
Landes- oder gar bundesweite Ausgangsbeschränkungen haben nicht automatisch die Schließung von Physiotherapiepraxen zur Folge. Bayern hat als erstes Bundesland anlässlich der Corona-Infektionswelle eine Ausgangsbeschränkung verhängt. Darin heißt es:
Die Bundesregierung hat am 16. März 2020 verkündet, dass trotz der Corona-Krise alle Einrichtungen des Gesundheitswesens unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet bleiben sollen. Unter dieser Maßgabe versuchen therapeutische Praxen in ganz Deutschland, die therapeutisch erforderliche Versorgung so gut wie möglich aufrecht zu halten. Doch unklare Vorgaben und mangelnde Ausstattung mit Hygieneartikeln stellen die Praxen vor nahezu unüberwindbare Schwierigkeiten. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) fordert deshalb eine schnelle Klärung der folgenden offenen Fragen von der Bundesregierung und den einzelnen Landesregierungen.
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„Um es gleich klar vorweg zu sagen: Ohne zusätzliche Finanzhilfen können die Physiotherapiepraxen die derzeitige Corona-Krise wirtschaftlich nicht überstehen“, stellt der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) angesichts des Maßnahmenpakets klar, das der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) jetzt veröffentlichte. Der GKV-SV möchte Heilmittelerbringer mit Zwischenabrechnungen, bürokratischen Erleichterungen und Telemedizin entlasten.

Praxisstrukturen jetzt sichern!

Die aktuelle Problemlage rund um das Coronavirus bringt eine bisher nie gekannte Kette von Einschränkungen mit sich. Für den Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) hat es sehr hohe Priorität, insbesondere die wirtschaftliche Situation der Physiotherapiepraxen zu sichern. „Wir setzen uns intensiv dafür ein, unsere Praxisstrukturen in dieser Krise und darüber hinaus zu schützen“, so der IFK.
Derzeit gehen sehr viele Anrufe in der Zentrale der Geschäftsstelle des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) ein. Das IFK-Team bittet, Anfragen unter Angabe einer Rückrufnummer per E-Mail zu stellen. Ein Mitarbeiter meldet sich dann schnellstmöglich zurück.
Erneut hat der IFK sein Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) erweitert. Es enthält nun auch Hinweise zum Bereich „Hygiene und Haftungsregelungen“. Darin ist erläutert, was Praxisinhaber tun müssen, wenn sie die empfohlenen Schutzmaßnahmen in der Praxis nicht mehr sicherstellen können.
Die Situation rund um die Corona-Infektionswelle ändert sich derzeit laufend. Damit IFK-Mitglieder immer auf dem aktuellen Stand sind, hat der IFK erneut sein Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) aktualisiert.
Jetzt ist es offiziell: Aufgrund der aktuellen Situation haben sich der IFK und andere maßgebliche Verbände der Heilmittelbranche mit dem GKV-Spitzenverband auf Ausnahmeregelungen in Bezug auf Behandlungsbeginn und -unterbrechungen geeinigt.
Für immer mehr Regionen in Deutschland gelten aufgrund der Corona-Infektionswelle Allgemeinverfügungen, die Teile des öffentlichen Lebens einschränken. Wichtig: Stand jetzt müssen aufgrund der Allgemeinverfügungen keine Physiotherapiepraxen geschlossen werden.
Die von Bundes- und Landesregierung verordneten Maßnahmen werfen eine Reihe von Fragen für die Inhaber von Physiotherapiepraxen auf. Der IFK will seine Mitglieder bestmöglich unterstützen und hat auf die aktuelle Entwicklung unverzüglich reagiert: Ab dem heutigen Montag werden die Service-Zeiten deutlich ausgedehnt. Das IFK-Team ist bis auf Weiteres von 8 bis 18 Uhr für Sie da.
Die Jahreshauptversammlung sowie die vorherige Fortbildung des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), die am kommenden Samstag, 14. März, im Bochumer IFK-Kompetenzzentrum stattfinden sollten, müssen abgesagt werden. Derzeit gibt es noch keinen Ausweichtermin. Sobald dieser feststeht, werden die IFK-Mitglieder fristgerecht darüber informiert.
„Die Coronakrise verunsichert das Land. Die medizinischen Vorbereitungen zum Schutz der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen sind auf gutem Weg. Die Schließung der Schulen und Kitas zeigt aber überdeutlich, wie stark die Einschnitte für alle Bürger unseres Landes sind“, betonen Ute Repschläger, Vorsitzende des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV), und Heinz-Christian Esser, SHV-Geschäftsführer.
Das Coronavirus kann auch in Physiotherapiepraxen kurzfristig erhebliche Arbeitsausfälle verursachen. Wenn damit ein Entgeltausfall verbunden ist, ist Kurzarbeitergeld möglich. Wie dieses Kurzarbeitergeld beantragt werden kann, erklärt der IFK Schritt für Schritt im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26). Darin ist auch anschaulich dargestellt, welche Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld gelten.
Die maßgeblichen Verbände der Heilmittelbranche verhandeln derzeit mit den Gesetzlichen Krankenkassen über Ausnahmeregelungen, wenn es aufgrund der Corona-Infektionswelle zu Behandlungsverzögerungen kommt. Wichtig: Aktuell gibt es dazu noch keine definitive Einigung und somit auch keine verbindlichen Informationen dazu.