Auch NRW hebt Beschränkungen für Physiotherapie auf
Erschienen am
12.05.2020
In Nordrhein-Westfalen (NRW) gelten ab sofort wieder dieselben rechtlichen Voraussetzungen für Physiotherapie wie vor der Corona-Pandemie. Die seit dem 11. Mai 2020 gültige Fassung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) enthält keine Beschränkungen für physiotherapeutische Behandlungen mehr.
Phishing-E-Mails zur Soforthilfe in weiteren Bundesländern
Erschienen am
11.05.2020
Im Zusammenhang mit den Soforthilfen der Bundesländer versuchen Betrüger zunehmend, Daten von Selbstständigen abzugreifen. Dafür versenden sie täuschend echt aussehende „Phishing-E-Mails“. Praxisinhaber sollten immer sehr genau den Absender einer E-Mail prüfen, bevor sie solche Nachrichten beantworten.
IFK-Fortbildungen in Bochum wieder „live“ möglich
Erschienen am
11.05.2020
Nach achtwöchiger Zwangspause ist es endlich soweit: Das IFK-Fortbildungszentrum in Bochum hat seine Pforten wieder geöffnet. Die aktuelle Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) gestattet Präsenzfortbildungen unter strengen Auflagen, die die Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus minimieren sollen. Diese wird der IFK selbstverständlich einhalten.
Zweifelsfrage geklärt: uneingeschränkter Anspruch auf Kurzarbeitergeld
Erschienen am
08.05.2020
Einzelne Arbeitsämter sahen ein Problem darin, dass die Heilmittelpraxen einen Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen, obgleich ihnen Ausgleichszahlungen aus dem zweiten Rettungsschirm zustehen. Diese Zweifel sind nun beseitigt. Allen Arbeitsagenturen liegt ein klarstellender Hinweis der Bundesagentur vor, dass beide Leistungen nebeneinander bezogen werden können. Die Rechtslage insoweit ist eindeutig.
Schutzmasken über den Senat der Wirtschaft bestellen
Erschienen am
08.05.2020
Die Versorgung mit Schutzmasken ist nach wie vor in einigen Ländern und Kommunen sehr schwierig. Der Senat der Wirtschaft hat dieses Problem aufgegriffen und bietet IFK-Mitgliedern nun unbürokratische Hilfe an. Ein starkes Zeichen in der aktuellen Corona-Krise.
Gefälschte E-Mails zur NRW-Soforthilfe
Erschienen am
07.05.2020
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen warnt vor einer neuen Betrugsmasche zur NRW-Soforthilfe 2020: Betrüger versuchen per Fake-E-Mail Daten abzugreifen, indem um Datenübermittlung an das Finanzamt gebeten wird.
Spahn dankt IFK-Mitgliedern
Erschienen am
06.05.2020
Mit klaren Worten hat sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn an die Heilmittelerbringer gewandt: „Es ist mir ein sehr wichtiges Anliegen, Ihre Praxen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen“, schreibt er in einem Brief an den Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), mit der Bitte, diesen Brief an die IFK-Mitglieder weiterzuleiten.
Bayern hebt Beschränkungen für Physiotherapie auf
Erschienen am
06.05.2020
Als erstes Bundesland hat Bayern sämtliche Beschränkungen (also auch für z. B. Rehasport, Wellness- und Präventionsbehandlungen) für physiotherapeutische Behandlungen aufgehoben, sodass ab sofort wieder dieselben rechtlichen Voraussetzungen gelten wie vor der Corona-Pandemie. Auf Anfrage des IFK bestätigte das bayerische Staatsministerium, dass „Physiotherapeuten in Bayern ab dem 4. Mai wieder uneingeschränkt tätig sein können unter Einhaltung der aktuellen Hygiene und Abstandsregelungen. Bis zum 3. Mai 2020 war ein Besuch bei Physiotherapeuten nur für dringend medizinisch notwendige Behandlungen erlaubt.“
ABGESAGT - IFK-Themenabend zur HeilM-RL in Berlin
Erschienen am
06.05.2020
Zum 1. Oktober 2020 treten die meisten Neuregelungen der novellierten Heilmittel-Richtline (HeilM-RL) in Kraft. Was ändert sich dadurch? Darüber informiert Anja Schlüter, IFK-Referentin Kassenverhandlungen, ausführlich beim IFK-Themenabend am 6. Mai. Los geht es um 18.30 Uhr in der Lehrakademie für Physiotherapie, Reichsstraße 90, 14052 Berlin.
Rettungsschirm-Verordnung in Kraft
Erschienen am
05.05.2020
Die Rettungsschirm-Verordnung ist am 5. Mai 2020 in Kraft getreten. Die im Rettungsschirm geregelte Einmalzahlung an die Heilmittelpraxen sichert deren Existenz in stürmischen Zeiten. Die Politik, aber auch die Krankenkassen haben verstanden, dass die Heilmittelpraxen systemrelevant sind und deren Existenz deshalb nachhaltig gesichert werden muss.
Neue Position für Hygienepauschale: 29944
Erschienen am
05.05.2020
Neben den Ausgleichszahlungen für entgangene Umsätze in der Corona-Krise sieht der heute in Kraft getretene Rettungsschirm für Heilmittelerbringer ebenfalls eine Pauschale für die erhöhten Kosten des Hygienebedarfs vor. Bei jeder Verordnung, die zwischen dem 5. Mai 2020 und dem 30. September 2020 bei den gesetzlichen Krankenkassen eingereicht wird, dürfen zusätzlich 1,50 Euro angesetzt werden. Für den Bereich der Physiotherapie hat der GKV-Spitzenverband hierzu die neue Positionsnummer 29944 eingeführt.
IFK-Merkblatt zum Rettungsschirm online
Erschienen am
04.05.2020
Der finanzielle Rettungsschirm für Heilmittelerbringer wurde jüngst im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Rettungsschirm sieht eine Einmalzahlung in Höhe von 40 Prozent der Vergütung vor, die Heilmittelerbringer im 4. Quartal 2019 bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet haben.
Rettungsschirm für Heilmittelpraxen: Verordnungstext liegt vor
Erschienen am
01.05.2020
Der Rettungsschirm bringt für den ganz überwiegenden Teil der Praxen eine Einmalzahlung von 40 Prozent ihrer im vierten Quartal 2019 mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechneten Leistungen. Die Auszahlung wird nicht verrechnet mit anderen finanziellen Hilfen und muss nicht zurückbezahlt werden. Ansprüche der Praxen auf Zahlung von Kurzarbeitergeld werden durch die Ausgleichszahlung also nicht berührt – anders als bei den Ärzten erfolgt keine Anrechnung, kein Abzug.
Rettungsschirm für Heilmittelpraxen: Verkündung im Bundesanzeiger am 4. Mai erwartet
Erschienen am
30.04.2020
Die Eckpunkte des Rettungsschirms für die Heilmittelpraxen stehen seit dem 16. April 2020 unverändert fest und wurden seitdem mehrfach bestätigt: Die Heilmittelerbringer erhalten Ausgleichszahlungen in Höhe von 40 Prozent ihrer im 4. Quartal 2019 abgerechneten Leistungen; und zwar in einer Summe als Zuschuss (also nicht als Darlehen) und ohne Anrechnung sonstiger finanzieller Hilfen des Bundes und der Bundesländer. Ansprüche der Praxen auf Zahlung von Kurzarbeitergeld werden durch die Ausgleichszahlung nicht berührt – es erfolgt keine Anrechnung.
ABGESAGT - IFK-Themenabend zur HeilM-RL in München/Unterföhring
Erschienen am
29.04.2020
Zum 1. Oktober 2020 treten die meisten Neuregelungen der novellierten Heilmittel-Richtline (HeilM-RL) in Kraft. Was ändert sich dadurch? Darüber informiert Anja Schlüter, IFK-Referentin Kassenverhandlungen, ausführlich beim IFK-Themenabend am 29. April. Los geht es um 18.30 Uhr im FiM (Fortbildung in München GbR), Bahnhofstr. 16, 85774 Unterföhring.
Heilmittelpraxen haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld
Erschienen am
28.04.2020
Klare Ansage von der Politik: Der wechselseitige Ausschluss von Zahlungen aus dem Rettungsschirm und Kurzarbeitergeld gilt ausschließlich für die Krankenhäuser und die Vertragsärzte. Bei den Heilmittelpraxen ist das Kurzarbeitergeld bei der Berechnung der angekündigten Ausgleichszahlung von 40 Prozent schon eingepreist, also vorab abgezogen.
AOK Rheinland/Hamburg verzichtet auf das Genehmigungsverfahren
Erschienen am
28.04.2020
Die AOK Rheinland/Hamburg hat den IFK darüber informiert, dass sie ab dem 1. Mai 2020 vollständig auf das Genehmigungsverfahren von Verordnungen außerhalb des Regelfalls verzichten wird.
NRW: Physiotherapeuten dürfen wieder Selbstzahler behandeln
Erschienen am
28.04.2020
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) bestätigte auf Nachfrage des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), dass Physiotherapeuten nun auch wieder Selbstzahler ohne ärztliche Verordnung behandeln dürfen.
BGW bietet Ratenzahlung/Stundung der Beiträge an
Erschienen am
28.04.2020
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat kürzlich die Beitragsbescheide für das Jahr 2019 verschickt. Aufgrund der Corona-Krise hat die BGW die Zahlungsfrist vom 15. Mai auf den 15. Juni 2020 verlängert. Außerdem bietet sie die Möglichkeit zur Ratenzahlung/Stundung der Beiträge an. Das soll den Physiotherapeuten in der aktuellen Krise mehr finanziellen Handlungsspielraum ermöglichen.
IFK-Merkblatt aktualisiert
Erschienen am
23.04.2020
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) hat einen einheitlichen Standard für das Arbeiten während einer Pandemie erstellt. Informationen zu diesem „SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandard“ sowie zu den Konsequenzen, die sich daraus für Praxisinhaber ergeben, finden IFK-Mitglieder im aktualisierten Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26).