Auch DGUV verlängert Hygienepauschale

Die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat mitgeteilt, dass sie sich den Empfehlungen der gesetzlichen Kassenverbände anschließt und ebenfalls bis zum 31. März 2021 eine Hygienepauschale in Höhe von 1,50 Euro je Heilmittelverordnung erstattet. Auch die Privaten Krankenversicherer haben die Verlängerung der Hygienepauschale bereits zugesichert.

Der IFK hält die Höhe der Vergütung angesichts der hohen Kosten für Desinfektionsmittel und persönliche Schutzausrüstung für viel zu gering und fordert eine Hygienepauschale von mindestens 1,50 Euro je Behandlungstermin statt je Verordnung.

 

Mehr zur Hygienepauschale bei den gesetzlichen Krankenversicherungen gibt es hier.

 

 

Weitere Informationen zur Hygienepauschale finden IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus – Prävention, Hygiene, Arbeitsschutz“ (M 26e), das sie im geschützten Mitgliederbereich herunterladen oder in der IFK-Geschäftsstelle kostenlos beantragen können.

 

Weitere Artikel

M wie Möglichkeiten: Auf welchem Weg kann eine Praxis weitergegeben werden?

2026 | 19.06. Sie wollen innerhalb der kommenden Jahre Ihre Physiotherapiepraxis abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: M wie Möglichkeiten: Auf welchem Weg kann eine Praxis weitergegeben werden?

Konstruktiver Dialog mit MdB Anja Karliczek in Tecklenburg

2026 | 17.06. Im Rahmen der Aufklärungsaktion zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz fand in Tecklenburg ein intensiver politischer Austausch statt. Im Fokus des rund zweieinhalbstündigen Gesprächs mit der Bundestagsabgeordneten Anja Karliczek (CDU) standen die massiven Auswirkungen des Gesetzesentwurfs auf die Heilmittelbranche sowie dringende Entlastungsmaßnahmen für die physiotherapeutischen Praxen.