Corona-Impfverordnung bestätigt höchste Priorisierung für Physiotherapeuten, die Senioren in Alten-/Pflegeheimen und zuhause behandeln

Der dem IFK vorliegende Referentenwurf zur Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung stellt in der Begründung das klar, was zuvor bereits auch schon durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bestätigt wurde: Physiotherapeuten haben einen Anspruch darauf, bereits in Gruppe 1 („Schutzimpfungen mit höchster Priorität“) geimpft zu werden, wenn sie Patienten in Alten- oder Pflegeeinrichtungen behandeln. Auch diejenigen Therapeuten, die ältere Patienten zuhause behandeln, sollen nunmehr in Gruppe 1 fallen. Beides ist im Entwurf eindeutig formuliert.

Allerdings legen Berichte von IFK-Mitgliedern nahe, dass noch nicht alle im Bereich der Impfungen verantwortlichen Institutionen mitbekommen haben, dass Physiotherapeuten unter den oben genannten Voraussetzungen in Gruppe 1 geimpft werden können. Die Neufassung der Verordnung sollte hier nunmehr endgültig zur Klarstellung führen.

 

Die Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung soll am 5. Februar 2021 in Kraft treten.

 

Weitere Artikel

IFK-Rechtsberatung: Mietrecht

2025 | 15.07. Sie möchten eine Physiotherapiepraxis eröffnen und haben eine passende Räumlichkeit gefunden? Herzlichen Glückwunsch! Damit ist bereits ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Selbstständigkeit getan! Jetzt fehlt nur noch die Unterschrift und schon kann es losgehen. Doch nicht so schnell!