Rettungsschirm-Verordnung in Kraft
Erschienen am
05.05.2020
Die Rettungsschirm-Verordnung ist am 5. Mai 2020 in Kraft getreten. Die im Rettungsschirm geregelte Einmalzahlung an die Heilmittelpraxen sichert deren Existenz in stürmischen Zeiten. Die Politik, aber auch die Krankenkassen haben verstanden, dass die Heilmittelpraxen systemrelevant sind und deren Existenz deshalb nachhaltig gesichert werden muss.
Neue Position für Hygienepauschale: 29944
Erschienen am
05.05.2020
Neben den Ausgleichszahlungen für entgangene Umsätze in der Corona-Krise sieht der heute in Kraft getretene Rettungsschirm für Heilmittelerbringer ebenfalls eine Pauschale für die erhöhten Kosten des Hygienebedarfs vor. Bei jeder Verordnung, die zwischen dem 5. Mai 2020 und dem 30. September 2020 bei den gesetzlichen Krankenkassen eingereicht wird, dürfen zusätzlich 1,50 Euro angesetzt werden. Für den Bereich der Physiotherapie hat der GKV-Spitzenverband hierzu die neue Positionsnummer 29944 eingeführt.
IFK-Merkblatt zum Rettungsschirm online
Erschienen am
04.05.2020
Der finanzielle Rettungsschirm für Heilmittelerbringer wurde jüngst im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Rettungsschirm sieht eine Einmalzahlung in Höhe von 40 Prozent der Vergütung vor, die Heilmittelerbringer im 4. Quartal 2019 bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet haben.
Rettungsschirm für Heilmittelpraxen: Verordnungstext liegt vor
Erschienen am
01.05.2020
Der Rettungsschirm bringt für den ganz überwiegenden Teil der Praxen eine Einmalzahlung von 40 Prozent ihrer im vierten Quartal 2019 mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechneten Leistungen. Die Auszahlung wird nicht verrechnet mit anderen finanziellen Hilfen und muss nicht zurückbezahlt werden. Ansprüche der Praxen auf Zahlung von Kurzarbeitergeld werden durch die Ausgleichszahlung also nicht berührt – anders als bei den Ärzten erfolgt keine Anrechnung, kein Abzug.
Rettungsschirm für Heilmittelpraxen: Verkündung im Bundesanzeiger am 4. Mai erwartet
Erschienen am
30.04.2020
Die Eckpunkte des Rettungsschirms für die Heilmittelpraxen stehen seit dem 16. April 2020 unverändert fest und wurden seitdem mehrfach bestätigt: Die Heilmittelerbringer erhalten Ausgleichszahlungen in Höhe von 40 Prozent ihrer im 4. Quartal 2019 abgerechneten Leistungen; und zwar in einer Summe als Zuschuss (also nicht als Darlehen) und ohne Anrechnung sonstiger finanzieller Hilfen des Bundes und der Bundesländer. Ansprüche der Praxen auf Zahlung von Kurzarbeitergeld werden durch die Ausgleichszahlung nicht berührt – es erfolgt keine Anrechnung.
ABGESAGT - IFK-Themenabend zur HeilM-RL in München/Unterföhring
Erschienen am
29.04.2020
Zum 1. Oktober 2020 treten die meisten Neuregelungen der novellierten Heilmittel-Richtline (HeilM-RL) in Kraft. Was ändert sich dadurch? Darüber informiert Anja Schlüter, IFK-Referentin Kassenverhandlungen, ausführlich beim IFK-Themenabend am 29. April. Los geht es um 18.30 Uhr im FiM (Fortbildung in München GbR), Bahnhofstr. 16, 85774 Unterföhring.
Heilmittelpraxen haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld
Erschienen am
28.04.2020
Klare Ansage von der Politik: Der wechselseitige Ausschluss von Zahlungen aus dem Rettungsschirm und Kurzarbeitergeld gilt ausschließlich für die Krankenhäuser und die Vertragsärzte. Bei den Heilmittelpraxen ist das Kurzarbeitergeld bei der Berechnung der angekündigten Ausgleichszahlung von 40 Prozent schon eingepreist, also vorab abgezogen.
AOK Rheinland/Hamburg verzichtet auf das Genehmigungsverfahren
Erschienen am
28.04.2020
Die AOK Rheinland/Hamburg hat den IFK darüber informiert, dass sie ab dem 1. Mai 2020 vollständig auf das Genehmigungsverfahren von Verordnungen außerhalb des Regelfalls verzichten wird.
NRW: Physiotherapeuten dürfen wieder Selbstzahler behandeln
Erschienen am
28.04.2020
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) bestätigte auf Nachfrage des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), dass Physiotherapeuten nun auch wieder Selbstzahler ohne ärztliche Verordnung behandeln dürfen.
BGW bietet Ratenzahlung/Stundung der Beiträge an
Erschienen am
28.04.2020
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat kürzlich die Beitragsbescheide für das Jahr 2019 verschickt. Aufgrund der Corona-Krise hat die BGW die Zahlungsfrist vom 15. Mai auf den 15. Juni 2020 verlängert. Außerdem bietet sie die Möglichkeit zur Ratenzahlung/Stundung der Beiträge an. Das soll den Physiotherapeuten in der aktuellen Krise mehr finanziellen Handlungsspielraum ermöglichen.
IFK-Merkblatt aktualisiert
Erschienen am
23.04.2020
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) hat einen einheitlichen Standard für das Arbeiten während einer Pandemie erstellt. Informationen zu diesem „SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandard“ sowie zu den Konsequenzen, die sich daraus für Praxisinhaber ergeben, finden IFK-Mitglieder im aktualisierten Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26).
Vergütungserhöhungen bei der DGUV
Erschienen am
23.04.2020
Zum 1. Mai 2020 werden die Vergütungssätze bei den Deutschen Gesetzlichen Unfallkassen (DGUV) um durchschnittlich rund 5,7 Prozent steigen. Die derzeitige Vergütungsvereinbarung mit der DGUV läuft Ende April 2020 aus.
physiotherapeuten-notdienst.de: Patientenversorgung auch während Corona
Erschienen am
22.04.2020
Unter www.physiotherapeuten-notdienst.de finden Patienten, Ärzte, Kliniken und Interessierte Physiotherapiepraxen, die auch während der Corona-Krise erforderliche therapeutische Maßnahmen anbieten.
2. Schutzschirm reicht noch nicht: SHV fordert Nachbesserungen
Erschienen am
21.04.2020
Während der Corona-Krise kann Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wichtige Regelungen per Rechtsverordnung treffen. Von dieser Möglichkeit macht Spahn energisch Gebrauch: Im ersten Anlauf spannt er nun einen Schutzschirm für Zahnärzte und Heilmittelpraxen.
Klein-Schmeink erkundigt sich bei Heilmittelerbringern
Erschienen am
20.04.2020
Wie geht es Ihnen? – Diese Frage nach den drängenden Herausforderungen in der Corona-Krise stand im Mittelpunkt der Online-Videokonferenz, zu der Maria Klein-Schmeink MdB, gesundheitspolitische Sprecherin Bündnis 90/Die Grünen, eingeladen hatte, um sich gemeinsam mit ihrer schleswig-holsteinischen Kollegin Marret Bohn MdL ein Bild von den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Heilmittelerbringer zu machen.
SHV begrüßt Referentenentwurf zum Schutzschirm
Erschienen am
17.04.2020
Am 17. April veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Referentenentwurf der SARS-CoVID-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) und seine Mitgliedsverbände begrüßen den Entwurf, der den Ankündigungen des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn vor der Osterpause entspricht und für eine zügige finanzielle Hilfestellung in den Heilmittelpraxen sorgen kann. Das gilt für den Zeitraum 1. April bis 30. Juni 2020, in der Erwartung, dass die Praxen bis dahin uneingeschränkt arbeiten können. Ist das nicht der Fall, muss das BMG nachsteuern.
Wissenschaftstag
Erschienen am
17.04.2020
SHV: Qualifizierte Patientenversorgung braucht qualifizierte Ausbildung
Erschienen am
17.04.2020
Fachkräftebedarf, Novellierung der Berufsgesetze, Abschaffung der Schulgebühren, Modellklausel, Akademisierung, allem voran das Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Gesamtkonzept der Gesundheitsfachberufe – es waren die ganz großen Themen, die den Bildungsbereich der Heilmittelerbringer bis zur Coronakrise bewegten. Jetzt richtet sich der Fokus der Ausbildungsakteure auf das, was alle wissen wollen: Die Frage nämlich, wie es weitergeht. Wie können die Inhalte der Ausbildung sichergestellt und Prüfungen abgehalten werden? Bei den Berufsverbänden häufen sich die Nachfragen und die Bitte, sich für klare und möglichst einheitliche Regelungen einzusetzen.
IFK-Fortbildung wird digital
Erschienen am
17.04.2020
Der IFK arbeitet an neuen Formaten für die Fortbildung und wird einige Fortbildungen und Fortbildungsteile – soweit möglich – digital weiterführen. Erste Online-Angebote finden Interessierte auf der IFK-Homepage unter der Rubrik Online-Kurse.
Online-Podiumsdiskussion mit Klein-Schmeink MdB am 16. April
Erschienen am
16.04.2020
Was muss jetzt getan werden, damit Heilmittelerbringer die Corona-Krise überstehen? Danach erkundigt sich Maria Klein-Schmeink, MdB, Gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, in einer Online-Podiumsdiskussion am Donnerstag, 16. April, ab 18:30 Uhr. Zu den Diskutanten zählt auch Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) und des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV).