Bayern: Maskenpflicht in Physiotherapiepraxen erweitert

Die in Bayern verfügte Maskenpflicht für FFP2-Masken und Masken mit mindestens gleichwertig genormtem Standard gilt auch in Physiotherapiepraxen. Dies ist zwar nicht direkt in der bayerischen Corona-Verordnung geregelt, findet sich aber ein wenig versteckt in der Begründung der Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Dazu heißt es in der Begründung: „Die bisher im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen sowie in den nach § 12 zulässigerweise geöffneten Handels- und Dienstleistungsbetrieben bestehende Maskenpflicht wird nunmehr zu einer FFP2-Maskenpflicht ausgeweitet. Dies schließt auch Arztpraxen sowie alle sonstigen Praxen, soweit in ihnen medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen erbracht oder medizinisch notwendige Behandlungen angeboten werden und soweit die Art der Leistung das Tragen einer Maske zulässt, mit ein.“

 

Kinder bis zum 15. Geburtstag und Patienten, für die aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, sind von der Regelung ausgenommen.

 

Weitere Artikel

M wie Möglichkeiten: Auf welchem Weg kann eine Praxis weitergegeben werden?

2026 | 19.06. Sie wollen innerhalb der kommenden Jahre Ihre Physiotherapiepraxis abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: M wie Möglichkeiten: Auf welchem Weg kann eine Praxis weitergegeben werden?

Konstruktiver Dialog mit MdB Anja Karliczek in Tecklenburg

2026 | 17.06. Im Rahmen der Aufklärungsaktion zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz fand in Tecklenburg ein intensiver politischer Austausch statt. Im Fokus des rund zweieinhalbstündigen Gesprächs mit der Bundestagsabgeordneten Anja Karliczek (CDU) standen die massiven Auswirkungen des Gesetzesentwurfs auf die Heilmittelbranche sowie dringende Entlastungsmaßnahmen für die physiotherapeutischen Praxen.