Aktuelle Nachrichten des IFK

Ab sofort können sich Physiotherapie-Praxen aus ganz Deutschland unter der Internetadresse www.physiotherapeuten-notdienst.de in ein neues Praxisverzeichnis eintragen, das speziell für die physiotherapeutische Behandlung von Patienten in der Corona-Krise entwickelt wurde. Denn trotz der aktuellen Situation stehen die meisten Praxen ihren Patienten nach wie vor zur Verfügung – wenn auch teils mit Einschränkungen. Um deutlich zu machen, welche Praxen das sind, haben die Physiotherapieverbände IFK, VDB, VPT und ZVK gemeinsam das Projekt www.physiotherapeuten-notdienst.de realisiert.
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Die erlösende Botschaft kam rechtzeitig vor den Feiertagen: Per Rechtsverordnung wird das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) kurzfristig verbindlich regeln, dass die Heilmittelpraxen pauschale Ausgleichszahlungen von 40 Prozent der abgerechneten Umsätze für die Behandlung gesetzlich Krankenversicherter erhalten.
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Laut dem Kölner Stadtanzeiger plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine Verordnung für die Zahnärzte, die Reha-Einrichtungen und die Heilmittelerbringer. Ziel ist die finanzielle Unterstützung der genannten Berufsgruppen und Einrichtungen, weil diese durch einbrechende Patientenzahlen in finanzielle Notlage geraten.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Auszahlung der Corona-Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe vorerst ausgesetzt. Grund dafür sind gefälschte Internetseiten, mit denen Betrüger Daten von Antragsstellern abgegriffen haben (siehe Internetmeldung vom 30. März 2020). Das Landeskriminalamt ermittelt. Wann wieder Geld ausgezahlt werden kann, steht noch nicht fest.
Dies teilen beispielsweise die Techniker Krankenkasse und die AOK PLUS mit. Wenn Praxisinhaber aufgrund des Coronavirus kein oder ein stark verringertes Einkommen haben, können die Krankenkassen auf einen Antrag die Beiträge senken. Dazu sollten Praxisinhaber ihrer Krankenkasse schriftlich mitteilen, in welchem Umfang sich ihr Einkommen aufgrund des Coronavirus verringert hat und aktuelle Angaben über ihre Einkommenssituation machen.
Seit Beginn der Corona-Krise stehen wir im engen Austausch mit dem Bundesgesundheitsministerium und allen Landesgesundheitsministerien. Die ersten Bundesländer haben bereits konkrete Rückmeldungen und teilweise Zusagen gegeben: In Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sollen sich Physiotherapeuten, die Schutzausrüstung wie Desinfektionsmittel und Schutzmasken benötigen, an die jeweilige Kreisverwaltung oder Landesämter wenden.
Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) steht nach wie vor im engen Austausch mit allen Landesgesundheitsministerien: Mit Bayern und Baden-Württemberg haben nun die ersten beiden Gesundheitsministerien der Länder konkrete Rückmeldungen gegeben- Physiotherapeuten, die Schutzausrüstung wie Desinfektionsmittel und Schutzmasken benötigen, sollen sich an die jeweilige Kreisverwaltung wenden.
Während der Corona-Krise können Physiotherapeuten in einigen Fällen auch Teletherapie anbieten. Damit ist jedoch ausschließlich eine Videobehandlung gemeint, keine telefonische Beratung. Das hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherer (GKV-SV) nun nochmals klargestellt.
„In einigen Tagen müsste Desinfektionsmittel wieder flächendeckend in Apotheken erhältlich sein“, berichtete Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände dem Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK). Aufgrund einer Allgemeinverfügung dürfen Apotheker nun selbst Desinfektionsmittel herstellen und verkaufen. Bislang war der dafür erforderliche Alkohol aber nur schwer zu bekommen.
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Selbstständige können jetzt eine finanzielle Förderung beantragen, wenn sie besonders von der Corona-Krise betroffen sind. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg warnt in diesem Zusammenhang, die notwendigen Daten zur Beantragung der Corona-Soforthilfe ausschließlich auf den Internetseiten der offiziellen Landesstellen einzugeben. Welche das im Einzelnen sind, erfahren IFK-Mitglieder im erneut überarbeiteten Merkblatt „Coronavirus – Wirtschaftliche Unterstützung“ (M26b).
„Unerwartet schnell und großzügig haben die Bundesregierung und die Landesregierungen Geld zur Verfügung gestellt, um die aktuelle Belastung in der stationären Versorgung und bei den Ärzten aufzufangen“, schreibt der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) in einer Pressemitteilung. „Auch für die gewerbliche Wirtschaft wurde in der letzten Woche ein Rettungsschirm gespannt. Aber nur für die kleineren Heilmittelpraxen gibt es bisher Einmal-Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro beziehungsweise 15.000 Euro. Dass dies nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist und die Heilmittelpraxen nicht retten kann, weiß die Politik, wissen die Krankenkassen.
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Im Kampf gegen den Corona-Virus stehen Hygiene und die entsprechende Schutzkleidung ganz oben auf der Prioritätenliste, um Patienten, Mitarbeiter und Praxisinhaber zu schützen.

Auch an Video-Behandlungen denken

Die virtuellen Anwendungen erleben aktuell einen Boom: Zur Bewältigung der Coronavirus-Krise haben große Firmen ihre Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt. Physiotherapeuten können die Technologie ebenfalls nutzen, um ihren Praxisbetrieb virtuell weiterzuführen, wenn auch voraussichtlich im kleineren Umfang.

Soforthilfe: Anträge früh stellen

In etlichen Bundesländern ist das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung angelaufen und hat eine Antragsflut ausgelöst. So erreichte beispielsweise in Bayern die Zahl der Anträge innerhalb kurzer Zeit einen sechsstelligen Bereich. Auch Physiotherapeuten können die Soforthilfe beantragen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine neuen Paragrafen 2a „Sonderregelung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie“ in die Heilmittel-Richtlinie Ärzte (HeilM-RL) und in die Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ) eingefügt. Daraus ergeben sich folgende Änderungen für alle Verordnungen mit Ausstellungsdatum zwischen dem 9. März und dem 31. Mai 2020:
Der IFK hat eine Übersicht aller Finanzhilfen auf Bundes- und Landesebene erstellt und diese im Merkblatt „Coronavirus – Wirtschaftliche Unterstützung“ (M26b) ergänzt. Darin finden IFK-Mitglieder nach Bundesländern sortiert die wichtigsten Informationen zur Antragstellung und zu den landesspezifischen Besonderheiten – etwa zur Soforthilfe für Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie in Existenznot geraten sind. Diese muss nicht zurückbezahlt werden muss.
Der Bundestag hat in seiner 154. Sitzung am 25. März 2020 das Covid-19-Krankenhausentlasungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz soll die finanzielle Belastung von Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen durch die Corona-Infektionswelle abgemildert werden. Physiotherapiepraxen werden in dem Gesetz nicht bedacht – obwohl auch sie dringend finanzielle Unterstützung benötigen. Viele Physiotherapiepraxen stehen schon jetzt kurz vor dem wirtschaftlichen Aus.
!!! Entsprechend der neuesten Vorgaben zur Eindämmung des Coronavirus muss die Veranstaltung abgesagt werden. Sobald ein neuer Termin feststeht, informieren wir Sie. !!!

Corona-Merkblatt aktualisiert

Der IFK hat sein Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) ergänzt. Es enthält nun unter anderem Infos zur Anordnung von Betriebsferien und informiert über mögliche Kontrollen des Ordnungsamtes.
Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzumildern, hat das Bundesfinanzministerium ein Soforthilfeprogramm über insgesamt 50 Milliarden Euro aufgelegt, das auch Physiotherapie-Praxen abrufen können, wenn sie versichern, durch das Coronavirus in Not geraten zu sein. Die Voraussetzungen für die Antragstellung werden durch das Ministerium in den nächsten Tagen noch bekannt gegeben. So wichtig diese Soforthilfe für viele Praxen zur Aufrechterhaltung ihrer Existenz ist: Sie reicht bei weitem nicht aus, um die drastischen Umsatzeinbrüche zu kompensieren, die durch die Corona-Pandemie in allen Praxen derzeit zu beobachten sind. Der IFK fordert daher gemeinsam mit dem Spitzenverband der Heilmittelerbringer (SHV), dass die Praxen zusätzlich in den geplanten Rettungsschirm der Bundesregierung einbezogen werden. Nur so lässt sich die Patientenversorgung mit Physiotherapie weiter aufrechterhalten.