Aktuelle Nachrichten des IFK

Gute Nachrichten gibt es für das IFK-Forum Physiotherapie Nord: Das beliebte Branchentreffen findet wie geplant am 19. Juni als Präsenzveranstaltung im Hamburg statt. Die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger und der IFK-Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer geben wichtige Brancheninformationen und freuen sich auf einen Austausch mit den Teilnehmern. Da die Gesundheit der Teilnehmer und Mitarbeiter im Mittelpunkt steht, wird das Forum Nord in diesem Jahr allerdings in einer etwas abgewandelten Form durchgeführt.
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Gute Nachrichten gibt es für das IFK-Forum Physiotherapie Nord: Das beliebte Branchentreffen findet wie geplant am 19. Juni als Präsenzveranstaltung im Hamburg statt. Die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger und der IFK-Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer geben wichtige Brancheninformationen und freuen sich auf einen Austausch mit den Teilnehmern. Da die Gesundheit der Teilnehmer und Mitarbeiter im Mittelpunkt steht, wird das Forum Nord in diesem Jahr allerdings in einer etwas abgewandelten Form durchgeführt.
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„Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kann nur dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn wirklich alle Leistungserbringer auf die elektronischen Anwendungen zugreifen können“, antwortete Ute Repschläger während der Anhörung zum Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) auf eine Frage der Grünen-Bundestagsfraktion. Die Vorsitzende des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) gehörte zu den Sachverständigen, die zur öffentlichen Anhörung des Bundestagsgesundheitsausschusses geladen waren.
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Das Bundesinnenministerium hat dem IFK bestätigt, dass die Hygienepauschale in Anlehnung an die GKV-Regelung in der Corona-Schutzverordnung von der Bundesbeihilfestelle anerkannt wird. Das bedeutet, dass bis zum 30. September 2020 für jede Anwendung eines Bundesbeamten zusätzlich 1,50 Euro für diese Position von der Beihilfe erstattet werden.
Zum 1. Oktober 2020 treten die meisten Neuregelungen der novellierten Heilmittel-Richtline (HeilM-RL) in Kraft. Was ändert sich dadurch? Darüber informiert Anja Schlüter, IFK-Referentin Kassenverhandlungen, ausführlich beim IFK-Themenabend am 27. Mai. Los geht es um 18.30 Uhr in der IB Medizinische Akademie Aschaffenburg, Erlenmeyerstraße 2-6, 63741 Aschaffenburg.

16. Wissenschaftstag im Live-Stream

Der Live-Stream macht es möglich: Beim 16. IFK-Wissenschaftstag am 12. Juni 2020 können sich alle Teilnehmer ohne Anmeldung von zuhause aus zuschalten. Für den IFK steht in der Corona-Zeit die Sicherheit der Teilnehmer, Referenten und Mitarbeiter im Vordergrund. Aus diesem Grund will der Verband neue Wege beschreiten und den Wissenschaftstag im virtuellen Format anbieten.
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Der GKV-Spitzenverband hat die Sonderregelungen, die den Leistungserbringern im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingeräumt worden sind, um einen weiteren Monat bis Ende Juni 2020 verlängert. So werden z. B. die Fristen zu Behandlungsbeginn oder Behandlungsunterbrechungen bei ärztlichen und zahnärztlichen Verordnungen aktuell nicht geprüft. Die sonst geltende Frist von 14 Kalendertagen wird damit faktisch ausgesetzt.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat darüber informiert, dass sie sich den Empfehlungen der gesetzlichen Krankenkassen bezüglich der Gewährung des Hygienezuschlags für die Leistungserbringer von Heilmitteln anschließt. Zuvor hatte dies auch schon die Postbeamtenkrankenkasse für ihre Versicherten (PBeaKK) zugesichert.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat Arbeitsschutzstandards speziell für physiotherapeutische Praxen und medizinische Massagepraxen in Zeiten der Corona-Pandemie erarbeitet. Diese konkretisieren die allgemeinen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesarbeitsministeriums und gehen auf die branchenspezifische Situation in Praxen ein.
Die Corona-Pandemie bestimmt das Leben und den Arbeitsalltag, die Auswirkungen sind an vielen Stellen spürbar. Trotzdem ist es der Redaktion des IFK-Fachmagazins physiotherapie gelungen, mit der neuen Ausgabe 03-2020 ein vielfältiges wie aktuelles Magazin zu erstellen.
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Der GKV-Spitzenverband will die Teletherapie auch künftig nicht für „KG ZNS Kinder“-Behandlungen ermöglichen. Das teilte der GKV-Spitzenverband dem Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) auf Nachfrage mit.
Das Formular ist online, mit dem Praxisinhaber den Rettungsschirm für GKV-zugelassene Heilmittelerbringer beantragen können. Der Antrag kann ab sofort bis zum 30. Juni 2020 bei der zuständigen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) der Krankenkassen gestellt werden.
Die für Juni angesetzten IFK-Themenabende zur Heilmittel-Richtlinie finden nun digital statt. An den für den 17. Juni in Hamburg und den 24. Juni in Bochum geplanten Veranstaltungen können die Teilnehmer nun virtuell vom heimischen Wohnzimmer aus teilnehmen. Die Anmeldungen bleiben weiterhin gültig. „Treffpunkt“ ist die GoToMeeting-Plattform von 18:30 bis 20 Uhr. Anmeldungen sind noch möglich.
Seit einiger Zeit können IFK-Mitglieder Schutzmasken über den Senat der Wirtschaft bestellen. Das Angebot wurde gut angenommen: Binnen weniger Tage gingen hunderte Bestellungen beim Senat der Wirtschaft ein. Diese werden nun kurzfristig an die IFK-Mitglieder versandt.
Der Freistaat Thüringen hat eine „Branchenregelung für Physiotherapien und andere therapeutische Praxen“ veröffentlicht. Darin finden Praxisinhaber konkrete Hinweise zu Infektionsschutz- und Arbeitsschutzregelungen.

Blitzumfrage zu Corona-Hilfen

Der Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB) bittet um Unterstützung bei einer Kurzbefragung zum Thema Corona-Hilfen. Der Verband will die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den freien Berufen erfassen und hat das an der Universität Erlangen-Nürnberg angesiedelte Institut für Freie Berufe (IFB) mit der Durchführung beauftragt.

Antragsformular zum Rettungsschirm

Nachdem in der vergangenen Woche der Rettungsschirm für GKV-zugelassene Heilmittelerbringer in Kraft getreten ist, hat der GKV-Spitzenverband jetzt die Durchführungsbestimmungen und das Muster eines Antragsformulars veröffentlicht. IFK-Mitglieder finden diese Dokumente sowie alle weiteren relevanten Informationen zum Rettungsschirm im Merkblatt M26d, das im geschützten Mitgliederbereich heruntergeladen oder unter ifk@ifk.de angefordert werden kann.
Für einige Wochen legte die Corona-Krise die Verhandlungen lahm – nun nehmen die Vertreter der maßgeblichen Verbände und des GKV-Spitzenverbands am digitalen Verhandlungstisch Platz. In einer Videokonferenz werden sie die Beratungen zum Allgemeinen Teil des Bundesrahmenvertrags am 15. Mai 2020 fortführen.
Zum 1. Oktober 2020 treten die meisten Neuregelungen der novellierten Heilmittel-Richtline (HeilM-RL) in Kraft. Was ändert sich dadurch? Darüber informiert Anja Schlüter, IFK-Referentin Kassenverhandlungen, ausführlich beim IFK-Themenabend am 13. Mai. Los geht es um 18.30 Uhr in ÄMM Kurszentrum, Lessingstraße 1, 04109 Leipzig.