csm_Portrait_Ute_Repschl%C3%A4ger_0d8a0a7cf3.jpg

G-BA: Repschläger Mitglied des Expertenpools

Ute Repschläger, IFK-Vorstandsvorsitzende, gehört für die kommenden zwei Jahre dem Expertenpool des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) an. Der Expertenpool unterstützt den Innovationsausschuss bei der Frage, welche Projekte mit dem Innovationsfonds finanziell unterstützt werden sollten.


„Der Innovationsausschuss hat mit der Entscheidung darüber, welche Projekte gefördert werden sollen, eine sehr wichtige Funktion. Ich freue mich, über den Expertenpool für den IFK an dieser spannenden und herausfordernden Aufgabe mitwirken zu dürfen“, betont Repschläger.


Der Innovationsfonds wurde von der Bundesregierung aufgelegt, um Projekte zu fördern, die die bestehende Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung weiterentwickeln. Das können entweder neue Versorgungsformen sein, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, oder Versorgungsforschungsprojekte.


Als Mitglied des Expertenpools wird Repschläger ausgewählte Ideenskizzen und Anträge für solche Projekte begutachten und bewerten. Ihre Einschätzung fließt dann gemeinsam mit den Bewertungen der weiteren Mitglieder des Expertenpools in die Entscheidungen des Innovationsausschusses ein.


Die Mitglieder des Expertenpools sind Vertreter aus der Wissenschaft und der Versorgungspraxis. Sie werden auf Basis eines Vorschlagsverfahrens vom Innovationsausschuss für jeweils zwei Jahre benannt und sind ehrenamtlich tätig.

Weitere Artikel

6. SHV-TherapieGipfel – Heilmittelverbände stellen Positionspapier vor und diskutieren zentrale Forderungen

2024 | 19.11. Am 13. November 2024 fand in Berlin der 6. TherapieGipfel des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) e. V. statt. Das Motto des diesjährigen TherapieGipfels lautete: „Gesundheit wählen! Die Zukunft der Therapie im Wahljahr 2025“. Das Motto stand schon lange fest, doch angesichts der politischen Entwicklungen und der vorgezogenen Bundestagswahlen entwickelte es noch einmal eine ganz besondere Relevanz.

Z wie Zulassung: Was gibt es bei der Zulassung zu beachten?

2024 | 18.11. In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: Z wie Zulassung.