Aktuelle Nachrichten des IFK

Im Kampf gegen den Corona-Virus stehen Hygiene und die entsprechende Schutzkleidung ganz oben auf der Prioritätenliste, um Patienten, Mitarbeiter und Praxisinhaber zu schützen.

Auch an Video-Behandlungen denken

Die virtuellen Anwendungen erleben aktuell einen Boom: Zur Bewältigung der Coronavirus-Krise haben große Firmen ihre Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt. Physiotherapeuten können die Technologie ebenfalls nutzen, um ihren Praxisbetrieb virtuell weiterzuführen, wenn auch voraussichtlich im kleineren Umfang.

Soforthilfe: Anträge früh stellen

In etlichen Bundesländern ist das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung angelaufen und hat eine Antragsflut ausgelöst. So erreichte beispielsweise in Bayern die Zahl der Anträge innerhalb kurzer Zeit einen sechsstelligen Bereich. Auch Physiotherapeuten können die Soforthilfe beantragen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine neuen Paragrafen 2a „Sonderregelung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie“ in die Heilmittel-Richtlinie Ärzte (HeilM-RL) und in die Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ) eingefügt. Daraus ergeben sich folgende Änderungen für alle Verordnungen mit Ausstellungsdatum zwischen dem 9. März und dem 31. Mai 2020:
Der IFK hat eine Übersicht aller Finanzhilfen auf Bundes- und Landesebene erstellt und diese im Merkblatt „Coronavirus – Wirtschaftliche Unterstützung“ (M26b) ergänzt. Darin finden IFK-Mitglieder nach Bundesländern sortiert die wichtigsten Informationen zur Antragstellung und zu den landesspezifischen Besonderheiten – etwa zur Soforthilfe für Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie in Existenznot geraten sind. Diese muss nicht zurückbezahlt werden muss.
Der Bundestag hat in seiner 154. Sitzung am 25. März 2020 das Covid-19-Krankenhausentlasungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz soll die finanzielle Belastung von Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen durch die Corona-Infektionswelle abgemildert werden. Physiotherapiepraxen werden in dem Gesetz nicht bedacht – obwohl auch sie dringend finanzielle Unterstützung benötigen. Viele Physiotherapiepraxen stehen schon jetzt kurz vor dem wirtschaftlichen Aus.
!!! Entsprechend der neuesten Vorgaben zur Eindämmung des Coronavirus muss die Veranstaltung abgesagt werden. Sobald ein neuer Termin feststeht, informieren wir Sie. !!!

Corona-Merkblatt aktualisiert

Der IFK hat sein Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) ergänzt. Es enthält nun unter anderem Infos zur Anordnung von Betriebsferien und informiert über mögliche Kontrollen des Ordnungsamtes.
Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzumildern, hat das Bundesfinanzministerium ein Soforthilfeprogramm über insgesamt 50 Milliarden Euro aufgelegt, das auch Physiotherapie-Praxen abrufen können, wenn sie versichern, durch das Coronavirus in Not geraten zu sein. Die Voraussetzungen für die Antragstellung werden durch das Ministerium in den nächsten Tagen noch bekannt gegeben. So wichtig diese Soforthilfe für viele Praxen zur Aufrechterhaltung ihrer Existenz ist: Sie reicht bei weitem nicht aus, um die drastischen Umsatzeinbrüche zu kompensieren, die durch die Corona-Pandemie in allen Praxen derzeit zu beobachten sind. Der IFK fordert daher gemeinsam mit dem Spitzenverband der Heilmittelerbringer (SHV), dass die Praxen zusätzlich in den geplanten Rettungsschirm der Bundesregierung einbezogen werden. Nur so lässt sich die Patientenversorgung mit Physiotherapie weiter aufrechterhalten.
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 23. März 2020 hat das Gesetzgebungsverfahren zum COVID-19-Gesetz der Bundesregierung begonnen. Darin regelt der Gesetzgeber die finanzielle Unterstützung für Krankenhäuser und Ärzte. Das ist wichtig, reicht aber längst nicht aus, um die medizinische Versorgung in Deutschland nur ansatzweise krisenfest zu machen.
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In Niedersachsen bleibt der Besuch einer Physiotherapiepraxis trotz Allgemeinverfügung gestattet. Bei laufenden Verordnungen dürfen die Therapeuten auf Grundlage ihres Fachwissens selbst entscheiden, ob eine Weiterbehandlung trotz der Corona-Infektionswelle notwendig ist. Im Zweifelsfall sollen sie Rücksprache mit dem Arzt halten, der die Verordnung ausgestellt hat. Eine zusätzliche ärztliche Bescheinigung neben der Verordnung ist in keinem Fall erforderlich.

SHV fordert Ausgleichszahlungen

Wenn jetzt nichts passiert, beschert die Coronakrise den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) – durchaus ungewollt – deutliche Einsparungen im Heilmittelbereich. Deshalb hat der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) einen Forderungskatalog vorgelegt, dem die Krankenkassen und die Politik zum Null-Tarif entsprechen können. Ziel ist es, die zugelassenen Heilmittelerbringer aus der Coronakrise zu retten und im Interesse der Versicherten die Strukturen der Heilmittelversorgung zu erhalten. Dafür reichen die Mittel, die im GKV-Haushaltplan für das Jahr 2020 für den Heilmittelbereich veranschlagten sind, völlig aus. Warum das so ist und was jetzt zu tun ist, erklärt der SHV hier in seinem Forderungskatalog.
Viel Zeit bleibt nicht. Schon am kommenden Freitag, 27. März 2020, sollen Bundestag und Bundesrat das COVID-19-Gesetz verabschieden, das wenige Tage später in Kraft treten wird. Und noch immer ist keine finanzielle Unterstützung für die Heilmittelpraxen in Deutschland in Sicht. Die Mitgliedsverbände des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) haben das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und den Spitzenverband der Krankenkassen mehrfach darauf hingewiesen, dass ohne Schutzschirm einem großen Teil der Heilmittelpraxen das wirtschaftliche Ende droht. Die Situation in den Praxen und für die Patienten, die auch jetzt Heilmitteltherapie benötigen, ist äußerst kritisch:
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Jetzt sind alle gefragt: Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) ruft gemeinsam mit den Mitgliedsverbänden des SHV alle Therapeuten auf, Kontakt zu ihren örtlichen Abgeordneten aufzunehmen. Es ist unabdingbar, dass der finanzielle Rettungsschirm, der nun in der Politik diskutiert wird und voraussichtlich am Montag, 23. März 2020, beschlossen werden soll, auch für Physiotherapeuten greift.
Landes- oder gar bundesweite Ausgangsbeschränkungen haben nicht automatisch die Schließung von Physiotherapiepraxen zur Folge. Bayern hat als erstes Bundesland anlässlich der Corona-Infektionswelle eine Ausgangsbeschränkung verhängt. Darin heißt es:
Die Bundesregierung hat am 16. März 2020 verkündet, dass trotz der Corona-Krise alle Einrichtungen des Gesundheitswesens unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet bleiben sollen. Unter dieser Maßgabe versuchen therapeutische Praxen in ganz Deutschland, die therapeutisch erforderliche Versorgung so gut wie möglich aufrecht zu halten. Doch unklare Vorgaben und mangelnde Ausstattung mit Hygieneartikeln stellen die Praxen vor nahezu unüberwindbare Schwierigkeiten. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) fordert deshalb eine schnelle Klärung der folgenden offenen Fragen von der Bundesregierung und den einzelnen Landesregierungen.
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„Um es gleich klar vorweg zu sagen: Ohne zusätzliche Finanzhilfen können die Physiotherapiepraxen die derzeitige Corona-Krise wirtschaftlich nicht überstehen“, stellt der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) angesichts des Maßnahmenpakets klar, das der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) jetzt veröffentlichte. Der GKV-SV möchte Heilmittelerbringer mit Zwischenabrechnungen, bürokratischen Erleichterungen und Telemedizin entlasten.

Praxisstrukturen jetzt sichern!

Die aktuelle Problemlage rund um das Coronavirus bringt eine bisher nie gekannte Kette von Einschränkungen mit sich. Für den Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) hat es sehr hohe Priorität, insbesondere die wirtschaftliche Situation der Physiotherapiepraxen zu sichern. „Wir setzen uns intensiv dafür ein, unsere Praxisstrukturen in dieser Krise und darüber hinaus zu schützen“, so der IFK.
Derzeit gehen sehr viele Anrufe in der Zentrale der Geschäftsstelle des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) ein. Das IFK-Team bittet, Anfragen unter Angabe einer Rückrufnummer per E-Mail zu stellen. Ein Mitarbeiter meldet sich dann schnellstmöglich zurück.