Aktuelle Nachrichten des IFK

Im Videointerview mit Prof. Dr. Jochen A. Werner und Prof. Dr. David Matusiewicz sprach IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger über die Potenziale, die Digitalisierung in der Physiotherapie ermöglicht.
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Der IFK hat zahlreiche Merkblätter für seine Mitglieder entsprechend den Richtlinien des neuen Bundesrahmenvertrags aktualisiert. Insbesondere die Merkblätter „Prüfpflichten“ (A06), „Aktuelle Abrechnungsfragen“ (A07) und „Zuzahlungsregelungen“ (A15) enthalten Änderungen.
Wie soll die Ausbildung von Physiotherapeuten in Zukunft gestaltet sein? Dazu befragte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unter anderem die drei SHV-Physiotherapieverbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND und VPT, die ihre Antworten auf den Fragenkatalog des BMG in einem gemeinsamen Schreiben eingereicht haben.
Das Masernschutzgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft getreten war, hatte vorgesehen, dass alle vor dem 1. März 2020 eingestellten Mitarbeiter bis zum 31. Juli 2021 einen Nachweis über ihren Impfschutz oder ihre Immunität gegen Masern erbringen müssen. Dieses Fristende wurde nun auf den 31. Dezember 2021 verschoben.
Die Preissteigerung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für alle Behandlungen ab dem 1. August 2021 hat auch Auswirkungen auf andere Leistungsbereiche. So werden die sogenannten B-Positionen bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) den neuen Preisen in der GKV angepasst.
Am 5. Juli 2021 sollte das Zulassungsportal der ARGEn Heilmittel für den Bereich Physiotherapie starten. Plan ist es, dass dort sämtliche Vorgänge im Zusammenhang mit der Zulassung bearbeitet sowie der neue Bundesrahmenvertrag anerkannt werden kann.
Auf eine 40-jährige interkontinentale Zeitreise der muskuloskelettalen Physiotherapie nahm Christine Hamilton die Zuschauer in ihrem Vortrag anlässlich des IFK-Jubiläumssymposiums mit. Dabei stellte sie heraus, dass eine vielschichtige, patientenzentrierte Physiotherapie nicht nur besonders wirksam, sondern hierdurch auch effizienter ist.
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Von dem Hochwasser, das in einigen Regionen Deutschlands enorme Schäden angerichtet hat, sind auch zahlreiche Physiotherapiepraxen betroffen. Um die Behandlungskontinuität der GKV-Versicherten sicherzustellen, empfiehlt der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) seinen Mitgliedskassen daher, die Überprüfung der vertragskonformen Heilmittelabgabe auszusetzen.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat die Arbeitsschutzstandards für therapeutische Praxen erneut aktualisiert. Aufgrund vergleichbarer Bedingungen hat die BGW die Vorgaben für Praxen für Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Podologie, Hebammenkunde sowie verwandte Berufsgruppen in einem gemeinsamen Branchenstandard gebündelt.
Da es zum neuen Bundesrahmenvertrag noch viele Fragen gibt, haben der IFK und die anderen maßgeblichen Physiotherapieverbände mit dem GKV-Spitzenverband gemeinsam einen Fragen-Antworten-Katalog entwickelt, der die dringendsten Fragen für den Praxisalltag beantwortet.
Am 1. August 2021 wird ein bundeseinheitlicher Rahmenvertrag samt neuer Preislisten in Kraft treten. Die entsprechenden Dokumente sind nun zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Verbänden finalisiert und bereits an die IFK-Mitglieder verschickt worden. Sie stehen zudem im internen Bereich der IFK-Internetseite zur Verfügung.
Das Hochwasser hat in einigen Regionen Deutschlands enorme Schäden angerichtet. Betroffene Physiotherapiepraxen können sich gern an einen der vier Physiotherapie-Verbände wenden, die gemeinsam den Bedarf vor Ort eruieren sowie Hilfs- und Informationsangebote bereitstellen.
40 Jahre Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK): Im Mittelpunkt der neuen Ausgabe des IFK-Fachmagazins physiotherapie steht das Jubiläum des Verbands, der sich von einer Arbeitsgemeinschaft selbstständiger Physiotherapeuten zu einem professionell aufgestellten und bundesweit vertretenen Akteur im Gesundheitswesen entwickelt hat. Doch auch weitere spannende Themen finden sich in der aktuellen Ausgabe, in der ebenfalls die neue CPTE-Reihe startet.
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Der neue Physiotherapie-Bundesrahmenvertrag für alle gesetzlich Versicherten wird am 1. August 2021 in Kraft treten. Das hat der Schiedsspruch vom 13. Juli 2021 ergeben. „Damit der Übergang zu den neuen Regelungen für unsere Mitglieder möglichst einfach wird, haben wir ein breites Informationsangebot vorbereitet“, freut sich Ute Repschläger, IFK-Vorstandsvorsitzende, zu berichten.
Über die neuen Regelungen des Schiedsspruchs, den die unabhängige Schiedsstelle am 13. Juli 2021 für die Physiotherapie gefällt hat, informierten die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände in einer gemeinsamen digitalen Veranstaltung. Das Video der Veranstaltung steht nun dauerhaft und jederzeit abrufbar im IFK-YouTube-Kanal zur Verfügung.
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Am 1. August 2021 tritt der neue Bundesrahmenvertrag für die Physiotherapie in Kraft. Das hat die Heilmittelschiedsstelle mit ihrem Schiedsspruch vom 13. Juli 2021 entschieden. Die Preise haben eine Laufzeit bis zum 31. Juli 2022. Die wichtigsten Änderungen dazu sind hier überblicksartig zusammengestellt.
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In einem umfangreichen Anschreiben informiert der IFK seine Mitglieder über die Änderungen, die sich aus dem neuen Bundesrahmenvertrag samt neuer Preislisten ergeben. Die Schiedsstelle hat dazu am 13. Juli 2021 einen Schiedsspruch gefällt. Das Mitgliederschreiben ist ab sofort auch online abrufbar.
Welche Regelungen enthält der Schiedsspruch, den die unabhängige Schiedsstelle jüngst für die Physiotherapie gefällt hat? Darüber informieren die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände in einer gemeinsamen digitalen Veranstaltung am 14. Juli 2021 ab 19 Uhr.
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