Praxisgründungs-ABC

In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. 

Als selbstständiger Physiotherapeut ist die Arbeit nicht mit der Behandlung getan. Besonders die Abrechnung nimmt einen wichtigen Teil der organisatorischen Arbeit in einer Physiotherapiepraxis ein. Nun gilt es zu entscheiden, ob Sie als Praxisinhaber selbst mit den Krankenkassen abrechnen möchten oder dies ein Abrechnungsdienstleister für Sie übernehmen soll. Weiterlesen...

Keine Gründung ohne Businessplan – so einfach die Formel klingt, so wahr ist sie in diesem Fall. Der Businessplan ist ein wichtiges Instrument für die Startphase eines Unternehmens und bildet die Grundlage für eine Unternehmensgründung – und damit auch für die Gründung einer eigenen Physiotherapiepraxis. Weiterlesen...

Physiotherapeuten sind wie alle anderen Existenzgründer, die eine freiberufliche Selbstständigkeit planen, für eine Förderung durch öffentliche Kreditprogramme antragsberechtigt. Wichtig ist, dass entsprechende Kredite in jedem Fall vor Aufnahme der Selbstständigkeit beantragt werden müssen. Weiterlesen...

Platz ist in der kleinsten Hütte. Auch wenn dieses Sprichwort für den privaten Bereich möglicherweise angewendet werden kann, für die Gründung einer Physiotherapiepraxis mit Kassenzulassung gilt es sicherlich nicht. Hierfür sind strikte Mindestvoraussetzungen vorgeschrieben, an denen letztendlich die Zulassung hängen kann. Weiterlesen...

Wer ein Business startet, braucht Kunden. Oder: Wer eine Physiotherapiepraxis eröffnet, braucht Patienten. Hier sind Sie im Vorteil, denn es gibt einen hohen Bedarf an Physiotherapie. Aber potenzielle Patienten müssen trotzdem erfahren, dass es Sie gibt. Dabei hilft eine gute Internetpräsenz. Diese muss nicht immer technisch hochkomplex sein, um die Praxis gut zu repräsentieren. Es gibt allerdings einige Punkte zu beachten, damit der Internetauftritt erfolgreich und rechtlich einwandfrei ist. Weiterlesen...

Wer sich als Physiotherapeut selbstständig machen möchte, hat mehrere Möglichkeiten: Sie können soloselbstständig arbeiten, aber auch einen oder mehrere einstellen. Hierbei gibt es einige Punkte zu beachten. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass Mitarbeiter (Physiotherapeuten sowie Masseure und medizinische Bademeister) bei der ARGEn Heilmittelzulassung angemeldet werden. Weiterlesen...

Die Erteilung der Zulassung bei der ARGE Heilmittelzulassung hängt unter anderem an der Pflichtausstattung, welche im Vertrag § 125 Absatz 1 SGB V als Anlage Zulassungsvoraussetzungen geregelt ist. Zur Pflichtausstattung gehören unter anderem höhenverstellbaren Liegen, eine Notrufanlage und ein Gerät zur Wärmeanwendung (z. B. Infrarot). Bei der Zusatzausstattung handelt es beispielsweise um ein Elektrotherapiegerät oder KG-Geräte.  Weiterlesen...

 

Die Wahl der Rechtsform ist nicht nur eine „formale“ Entscheidung, sondern hat entscheidende Auswirkungen beispielsweise auf die steuerliche Einordnung und Haftungsfragen. Gleich vorneweg: Die „richtige“ Rechtsform gibt es nicht, vielmehr spielen das Praxiskonzept, aber auch die Pläne für die Zukunft eine Rolle. Weiterlesen...

Den Start des neuen Jahres nutzen Viele, um bestehende Pläne und Vorhaben umzusetzen – dies gilt sowohl privat als auch geschäftlich. Insbesondere wird bei Letzterem ein wenig Vorlauf benötigt, wenn in der Physiotherapiepraxis formale Änderungen anstehen, die zulassungspflichtig sind. Dazu zählt etwa die Änderung der Rechtsform, beispielweise aus steuerrechtlichen Gründen, oder auch ein Inhaberwechsel. Weiterlesen...

Welche Versicherungen ein Praxisinhaber abschließt, ist zwar eine individuelle Entscheidung, es gibt aber einen „Grundstock“, ohne den er nicht auskommt. Es gibt eine Reihe von Versicherungen, die ein Praxisinhaber dahingehend prüfen kann, ob sie für ihn und seine Situation Sinn ergeben. Praxisinhaber sollten sich gut beraten lassen, welchen Schutz sie benötigen und welche Kosten damit auf sie zukommen. Weiterlesen...

Wer eine Physiotherapiepraxis neu gründen möchte, wird sich darüber Gedanken machen (müssen), wie und warum künftige Patienten den Weg zu ihm oder zu ihr finden. Und auch bei einer Praxisübernahme kann es durchaus sinnvoll sein, auf Qualitäten und Neuerungen hinzuweisen. Ein Mittel dazu ist Werbung. Doch welche ist sinnvoll und was ist überhaupt erlaubt? Weiterlesen...

Sie möchten eine Praxis eröffnen und GKV-Patienten behandeln? Dann brauchen Sie eine Kassenzulassung! Die Zulassungsvoraussetzungen dafür sind in der Anlage des Bundesrahmenvertrags § 125 Absatz 1 SGB V geregelt. Bei einer Neugründung ist es daher sinnvoll, vor Unterzeichnung eines Mietvertrags zu prüfen, ob die räumlichen Voraussetzungen eingehalten werden und die gewählte Immobilie für den Betrieb einer Physiotherapiepraxis zulassungsfähig ist. Weiterlesen...

 

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