F wie Fördermittel: Welche verschiedenen Fördermittel gibt es?

In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: F wie Fördermittel.

Physiotherapeuten sind wie alle anderen Existenzgründer, die eine freiberufliche Selbstständigkeit planen, für eine Förderung durch öffentliche Kreditprogramme antragsberechtigt. Wichtig ist, dass entsprechende Kredite in jedem Fall vor Aufnahme der Selbstständigkeit beantragt werden müssen.

Folgende Kreditprogramme der kfW-Mittelstandsbank kommen unter Umständen infrage:

  • ERP-Gründerkredit – StartGeld
  • kfW-Förderkredit großer Mittelstand
  • ERP-Förderkredit KMU
  • ERP-Mezzanine Innovation
  • ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit

Weitere Fördermöglichkeiten können auch auf regionaler Ebene, zum Beispiel bei den jeweiligen Landesbanken, bestehen. Erster Ansprechpartner für die Förderprogramme der Landesbanken und kfW ist grundsätzlich die Hausbank.

Darüber hinaus wird die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit unter Umständen mit einem Gründungszuschuss gefördert. Dieses Angebot gilt aber nur für Empfänger von Arbeitslosengeld und liegt im Ermessen der Bundesagentur für Arbeit, die hier als Ansprechpartnerin dient. Das Team von physio-START hilft Ihnen gern, das Passende für Sie zu finden.

 

Werden Sie STARTER-Mitglied und nutzen Sie die Kompetenz von physio-START. Das Team berät Sie gern (Tel: 0234 97745 111, E-Mail: gruenderzentrum@ifk.de)!

Mehr aus der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ lesen Sie hier.

 

 

Für IFK-Mitglieder sind an dieser Stelle weiterführende Informationen sichtbar. Um diese angezeigt zu bekommen, loggen Sie sich bitte ein.

Weitere Artikel

Bundessozialgericht: Schriftliches Urteil liegt vor

2026 | 22.04. Unsere aufmerksamen Leser erinnern sich vermutlich: Ende 2025 fand vor dem BSG das Revisionsverfahren gegen das Urteil des LSG statt, in dem die maßgeblichen Verbände zur Vergütung in der Physiotherapie geklagt hatten. Das zunächst mündlich ausgesprochene Urteil ging zulasten der Verbände – nun liegt das schriftliche Urteil vor, welches ergänzende rechtliche Ausführungen enthält.

MdB Yüksel: Der Direktzugang für Heilmittelerbringer macht Sinn!

2026 | 20.04. Der Bundestagsabgeordnete Serdar Yüksel (SPD) hat vergangenen Freitag im Bundestag eindringlich für den Direktzugang geworben. Anlass war ein von der Fraktion die Linke eingebrachter Antrag zur Verbesserung der Terminvergabe und Eindämmung von Wartezeiten in der Gesundheitsversorgung.