F wie Fördermittel: Welche verschiedenen Fördermittel gibt es?

In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: F wie Fördermittel.

Physiotherapeuten sind wie alle anderen Existenzgründer, die eine freiberufliche Selbstständigkeit planen, für eine Förderung durch öffentliche Kreditprogramme antragsberechtigt. Wichtig ist, dass entsprechende Kredite in jedem Fall vor Aufnahme der Selbstständigkeit beantragt werden müssen.

Folgende Kreditprogramme der kfW-Mittelstandsbank kommen unter Umständen infrage:

  • ERP-Gründerkredit – StartGeld
  • kfW-Förderkredit großer Mittelstand
  • ERP-Förderkredit KMU
  • ERP-Mezzanine Innovation
  • ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit

Weitere Fördermöglichkeiten können auch auf regionaler Ebene, zum Beispiel bei den jeweiligen Landesbanken, bestehen. Erster Ansprechpartner für die Förderprogramme der Landesbanken und kfW ist grundsätzlich die Hausbank.

Darüber hinaus wird die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit unter Umständen mit einem Gründungszuschuss gefördert. Dieses Angebot gilt aber nur für Empfänger von Arbeitslosengeld und liegt im Ermessen der Bundesagentur für Arbeit, die hier als Ansprechpartnerin dient. Das Team von physio-START hilft Ihnen gern, das Passende für Sie zu finden.

 

Werden Sie STARTER-Mitglied und nutzen Sie die Kompetenz von physio-START. Das Team berät Sie gern (Tel: 0234 97745 111, E-Mail: gruenderzentrum@ifk.de)!

Mehr aus der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ lesen Sie hier.

 

 

Für IFK-Mitglieder sind an dieser Stelle weiterführende Informationen sichtbar. Um diese angezeigt zu bekommen, loggen Sie sich bitte ein.

Weitere Artikel

NRW sieht Chancen im Direktzugang zu Therapien – verweist aber auf Bund

2026 | 01.04. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bewertet den möglichen Direktzugang zu therapeutischen Leistungen grundsätzlich positiv, sieht die Zuständigkeit jedoch beim Bund. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage 7192 vom 9. Februar 2026 der Abgeordneten Silvia Gosewinkel, Christina Weng und Rodion Bakum der SPD-Fraktion hervor.

IFK-Jahreshauptversammlung: Das Jahr 2025 im Blick

2026 | 30.03. Am 21. März hatte der IFK seine Mitglieder zur Jahreshauptversammlung geladen. Bei sonnigem Wetter fanden sich Mitglieder aus Verband, Vorstand und Geschäftsstelle in den Räumlichkeiten des Fortbildungszentrums in Bochum ein. Auf der Tagesordnung stand der Rückblick auf die Verbandsarbeit des letzten Jahres.

Evaluation Blankoverordnung: Bitte um Umfrageteilnahme

2026 | 27.03. Behandeln Sie Patienten mit Schulterbeschwerden im Rahmen der Blankoverordnung? Dann laden wir Sie herzlich ein, an einer kurzen Umfrage der Hochschule Bochum teilzunehmen, durch die praxisnahe Erkenntnisse zur Umsetzung der Blankoverordnung gewonnen werden sollen.