A wie Abrechnung: Wie komme ich an mein Geld?

In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: A wie Abrechnung.

Als selbstständiger Physiotherapeut ist die Arbeit nicht mit der Behandlung getan. Besonders die Abrechnung nimmt einen wichtigen Teil der organisatorischen Arbeit in einer Physiotherapiepraxis ein. Nun gilt es zu entscheiden, ob Sie als Praxisinhaber selbst mit den Krankenkassen abrechnen möchten oder dies ein Abrechnungsdienstleister für Sie übernehmen soll.

Als sogenannter Selbstabrechner wird mithilfe einer Software oder papiergestützt mit den Krankenkassen abgerechnet. Sofern Sie sich für letzteres Prozedere entscheiden, erfasst die Krankenkasse die Daten nach. Für diesen Service können die Kassen den Rechnungsbetrag um bis zu fünf Prozent kürzen. Wenn elektronisch abgerechnet werden soll, benötigen Sie eine entsprechende Software, damit Sie die Daten elektronisch an die Krankenkassen übermitteln können. Vor der ersten Abrechnung muss dies bei den Krankenkassen angemeldet und eine Erprobungsphase für die elektronische Übermittlung der Daten durchlaufen werden. Wenn der Test erfolgreich war, steht der Abrechnung und fristgerechten Zahlung nichts mehr im Wege.

Wenn Sie sich hingegen entscheiden, über einen Abrechnungsdienstleister abzurechnen, müssen Sie lediglich einen Dienstleister beauftragen und die Krankenkassen darüber informieren. Der Dienstleister kümmert sich dann um den Rest.

In jedem Fall wird aber ein Institutionskennzeichen – die sogenannte IK-Nummer benötigt. Bei dieser ist auch Ihre Bankverbindung hinterlegt, an die die Krankenkasse die Vergütung zahlt. Bei der Entscheidung über Ihren Abrechnungsweg berät und unterstützt Sie das Referat Kassenverhandlungen und Wirtschaft des IFK gern (Tel: 0234 97745-333, E-Mail: abrechnung@ifk.de).

Werden Sie STARTER-Mitglied und nutzen Sie die Kompetenz von physio-START. Das Team berät Sie gern (Tel: 0234 97745-111, E-Mail: gruenderzentrum@ifk.de)!

Mehr aus der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ lesen Sie hier

Weitere Artikel

IFK-Praxisübergabeseminare: Schon heute die Weichen für morgen stellen

2026 | 26.01. Bei Ihnen steht demnächst oder in ein paar Jahren der Ruhestand an und Sie machen sich Gedanken, wie Sie die Übergabe Ihrer Praxis reibungslos gestalten können? Dann möchten wir Ihnen unsere Praxisübergabeseminare ans Herz legen! Mitte Mai startet unsere neue digitale Seminarreihe, bestehend aus drei Themenblöcken, die Sie je nach Bedarf individuell auswählen können.

Das Ringen um angemessene Preise in der Physiotherapie – ein weiter Weg

2026 | 20.01. Die angemessene Vergütung von physiotherapeutischen Leistungen ist seit jeher ein umstrittenes Thema. Umso erfreulicher erschien die Initiative des Gesetzgebers, durch grundlegende Änderungen der Systematik zur Preisfindung auch Verbesserungen im Bereich der Vergütung herbeiführen zu wollen.

SAVE THE DATES: IFK-Veranstaltungsübersicht 2026

2026 | 20.01. Das Veranstaltungsjahr ist beim IFK wie immer prall gefüllt — mit der Veranstaltungsübersicht haben Sie die Möglichkeit, alle Veranstaltungen, die Sie interessieren, frühzeitig in Ihren Kalender einzutragen und sich anzumelden. Wir freuen uns darauf Sie zu sehen!