I wie Internetseite: Was muss drauf?

In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: I wie Internetseite. 

Wer ein Business startet, braucht Kunden. Oder: Wer eine Physiotherapiepraxis eröffnet, braucht Patienten. Hier sind Sie im Vorteil, denn es gibt einen hohen Bedarf an Physiotherapie. Aber potenzielle Patienten müssen trotzdem erfahren, dass es Sie gibt. Dabei hilft eine gute Internetpräsenz. Diese muss nicht immer technisch hochkomplex sein, um die Praxis gut zu repräsentieren. Es gibt allerdings einige Punkte zu beachten, damit der Internetauftritt erfolgreich und rechtlich einwandfrei ist.

Auf der Internetseite zeigen Sie, wer Sie sind, was Sie anbieten und wie Sie erreichbar sind. Auch Besonderheiten können hervorgehoben werden: Patienten können über ein Online-Tool ihre Termine buchen? Sie bieten einen speziellen Präventionskurs an? Die Praxis wird nach einem innovativen Konzept geführt? Erzählen Sie es!

Hinzu kommt der rechtliche Teil – das Impressum. Laut § 5 Telemediengesetz müssen bestimmte Informationen wie zum Beispiel der Name des Praxisinhabers, die Kontaktdaten, die gesetzliche Berufsbezeichnung, der Hinweis auf die berufsrechtlichen Regelungen (Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPHG) und einiges mehr im Impressum genannt werden. Hier berät Sie das Referat Recht des IFK gern (Tel: 0234 97745-0, E-Mail: ifk@ifk.de).

Werden Sie STARTER-Mitglied und nutzen Sie die Kompetenz von physio-START. Das Team berät Sie gern (Tel: 0234 97745 111, E-Mail: gruenderzentrum@ifk.de)!

Sie möchten mehr über den Bereich Marketing für Ihre Physiotherapiepraxis lernen? Dann schauen Sie doch mal bei unseren Praxisgründungsseminaren vorbei.

Mehr aus der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ lesen Sie hier

 

 

Weitere Artikel

R wie Rechtsformänderung: rechtzeitig Änderungen bei den ARGEn anzeigen

2024 | 28.10. In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: R wie Rechtsformänderung.

E-Rechnungen: Was auf Sie zukommt

2024 | 24.10. Elektronische Rechnungen, sogenannte E-Rechnungen, sollen schon bald einen wesentlichen Baustein zur Digitalisierung des Geschäftsverkehrs darstellen. Die Einführung erfolgt sukzessive und betrifft Rechnungen von inländischen Unternehmen untereinander, die betrifft auch Physiotherapiepraxen.

SHV reicht offizielle Beschwerde über BARMER Heilmittelreport ein

2024 | 21.10. Der SHV hat sich förmlich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für soziale Sicherung, über die BARMER beschwert. Grund sind die offensichtlichen Falschdarstellungen in dem jährlich erscheinenden BARMER Heilmittelreport, die der SHV bereits mehrfach kritisiert.