P wie Praxisausstattung: Worauf ist zu achten beim Kauf von Therapieliegen und Co.?

In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: P wie Praxisausstattung.

Die Pflichtausstattung sowie die freiwillige Zusatzausstattung sind im Vertrag § 125 Absatz 1 SGB V als Anlage Zulassungsvoraussetzungen geregelt, an denen die Erteilung der Zulassung bei der ARGE Heilmittelzulassung hängt. Zur Pflichtausstattung gehören unter anderem höhenverstellbaren Liegen, eine Notrufanlage und ein Gerät zur Wärmeanwendung (z. B. Infrarot). Bei der Zusatzausstattung handelt es beispielsweise um ein Elektrotherapiegerät oder KG-Geräte. Diese Positionen können auch zu einem späteren Zeitpunkt bei der ARGE Heilmittelzulassung als Erweiterung beantragt werden.

Beim Kauf der Praxisausstattung sind auch die Anforderungen, die sich aus dem Medizinproduktegesetz und der dazugehörigen Medizinproduktebetreiberverordnung ergeben, zu berücksichtigen. Besonders zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass ausschließlich Geräte mit einem CE-Zeichen/Zulassung als Medizinprodukt in der Praxis zum Einsatz kommen dürfen.

Werden Sie STARTER-Mitglied und nutzen Sie die Kompetenz von physio-START. Das Team berät Sie gern (Tel: 0234 97745-111, E-Mail: gruenderzentrum@ifk.de)!

Mehr aus der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ lesen Sie hier

Weitere Artikel

29. Juli 2026: IFK-Geschäftsstelle nicht erreichbar

2026 | 27.07. Am kommenden Mittwoch, 29. Juli 2026, bleibt die IFK-Geschäftsstelle aufgrund einer internen Veranstaltung geschlossen. Telefonisch ist das Geschäftsstellenteam des IFK am Donnerstag, 30. Juli, ab 9 Uhr wieder für Sie erreichbar.

Schluss mit dem Aufschieben – Jetzt gemeinsam mit dem IFK den TI-Prozess starten

2026 | 22.07. Wer das Thema TI auf die „lange Bank“ schiebt, ist nicht allein. Doch auch, wenn Aufschieben bisher der richtige Weg war: Je näher die Frist rückt, desto größer werden meist der Aufwand und der Druck. Nun ist also der richtige Augenblick sich mit dem Thema TI-Anschluss auseinanderzusetzen. Denn Fakt ist, dass die Anbindung Zeit kostet – und vielleicht auch das eine oder andere graue Haar. Tun Sie sich und Ihren Nerven einen Gefallen und öffnen Sie sich dem Thema (wieder).

Bewegungstherapie bleibt zentrale Säule der Versorgung

2026 | 21.07. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anforderungen für das Disease-Management-Programm (DMP) Chronischer Rückenschmerz aktualisiert. Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens begrüßte der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV), dem der IFK angehört, insbesondere die Nennung von körperlichem Training in dem DMP-Programm.