Aktuelle Nachrichten des IFK

Der zunehmende Verwaltungsaufwand in den Praxen ist eines der größten Ärgernisse in der Physiotherapie. Fehler, die in der Arztpraxis entstehen, führen regelmäßig dazu, dass Physiotherapeuten ihre ordentlich erbrachte Leistung nicht vergütet bekommen. Im Koalitionsvertrag hatte die Regierung bereits festgehalten, dass solch unberechtigte Retaxierungen zukünftig nicht mehr zugelassen werden sollen. Mit dem Referentenentwurf zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hat sie nunmehr erste Taten folgen lassen.
In den Verhandlungen zur physiotherapeutischen Vergütung mit der IKK Classic für Sachsen und Thüringen zieht der IFK nach der ersten Verhandlungsrunde ein ernüchterndes Fazit. Die Krankenkasse bietet lediglich eine Vergütungserhöhung im Rahmen der für 2015 mindestens angestrebten Steigerungen im Westen an. Vor dem Hintergrund, dass die Preise dieser Kasse noch immer 15 Prozent unter dem Durchschnitt der Innungskrankenkassen im Westen und auch weit unter den Preisen der anderen großen Kassen in Sachsen und Thüringen liegen, ist dies ein Angebot, dass die Lücke zur Westvergütung noch vergrößern würde. Denn wenn man von einem niedrigen Niveau prozentual im selben Maße erhöht wie beim höheren Niveau, ergibt sich automatisch ein noch größerer Abstand.
Für die nächsten Fortbildungen für Manuelle Therapie in Soltau, Berlin, Bad Nauheim und Leonberg sind noch freie Plätze verfügbar. Der IFK bietet seit vielen Jahren qualitativ hochwertige Fortbildungen in diesem Fachbereich. Geleitet werden die Fortbildungen von renommierten MT-Fachlehrern des IFK. Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zur Abgabe der Abrechnungsposition 21201 (MT).
Zum 01.10.2014 ist es in der ärztlichen Praxisverwaltungssoftware zu einer technischen Umstellung gekommen, die in einigen wenigen Fällen zu fehlerhaft ausgestellten Rezepten und zu Problemen bei der elektronischen Datenübertragung führt. Betroffen sind insbesondere die IK-Nummer der Krankenkasse und das Status-Feld. Diese Felder können fehlerhafte Angaben enthalten, die im Rahmen der Abrechnung nicht an die Krankenkassen übermittelbar sind.
Für den Mulligan Concept Grundkurs “Mobilisation with Movement” sind noch freie Kursplätze verfügbar. Das Alleinstellungsmerkmal dieses manualtherapeutischen Konzepts ist eine passive Mobilisation in Kombination mit aktiver Bewegung nach Brian Mulligan (NZ).
Die Problemfelder der Physiotherapie waren Gegenstand einer Diskussionsrunde in Oldenburg, zu der die Bundestagsabgeordneten Dr. Roy Kühne und Stephan Albani (CDU) aufgerufen hatten. Für den IFK waren Dr. Michael Heinen, Referatsleiter Kassenverhandlungen und Wirtschaft, sowie die Regionalvertreter Wolfgang Salhofen, Kai Fischer und Marlis Pantaleo anwesend. Letztere hatte zudem ihre Mitarbeiter Yvonne Cetinbaslar und Verena Schulz mitgebracht.
Zwischenzeitlich sind diverse Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu der Frage, ob freie Mitarbeiter in Physiotherapiepraxen auch zukünftig als Selbstständige einzustufen sein können, positiv ausgegangen. Zur Erinnerung: Im Frühsommer dieses Jahres schreckte ein Beschluss des bayerischen Landessozialgerichts die Branche erheblich auf. So manche Presseveröffentlichung wähnte den freien Mitarbeiter in der Physiotherapiepraxis daraufhin ein weiteres Mal tot.
Beim gemeinsamen 119. Jahreskongress der Deutschen Gesellschaft für Physikalische Medizin und Rehabilitation (DGPMR) und dem Kongress der Deutschen Gesellschaft für Manuelle Medizin (DGMM) hat sich Ute Repschläger für den Direktzugang in der Physiotherapie stark gemacht und eine stärkere Zusammenarbeit von Ärzten und Physiotherapeuten vorgeschlagen.
Für seine Mitglieder führt der IFK eine Liste aller Kostenträger, die auf ein Genehmigungsverfahren bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls verzichten. Diese Liste, die im geschlossenen Mitgliederbereich (bitte vorher einloggen)abgerufen werden kann, ist in diesen Tagen wieder einmal umfangreich aktualisiert worden.
Der neue Heil- und Hilfsmittelreport 2014 offenbart große Lücken und regionale Unterschiede in der Heilmittelversorgung. So liegt die Versorgungsrate insbesondere in den westlichen Bundesländern extrem niedrig, im Saarland und in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel nur bei knapp der Hälfte. Gemeint damit ist, dass nur in einem von zwei Fällen nach einer Diagnose, die Physiotherapie nahe legt, auch eine Verordnung durch den Arzt erfolgt ist. Sachsen-Anhalt und vor allem Sachsen erzielen dagegen eine weitgehende Versorgungsdeckung.
Der IFK hat die Physiotherapie unter vielen hochrangingen Teilnehmern auf dem 1. Nationalen Schmerzforum in Berlin vertreten. Hintergrund sind die alarmierenden Zahlen, wonach 10 Millionen Deutsche im Alltag unter chronischen Schmerzen leiden. Neue interdisziplinäre Zusammenarbeit soll das Problem angehen.
Ab dem 01.01.2015 gilt das „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie" (Tarifautonomiestärkungsgesetz) und damit ein Mindestlohn von 8,50 Euro. Kontrolliert wird die Einhaltung des Mindestlohns vom Zoll. Der Mindestlohn gilt im gesamten Bundesgebiet; eine Unterscheidung von Ost und West wird es nicht geben. Auch wird keine Branche von dem Mindestlohn ausgenommen, so dass der Mindestlohn auch für Physiotherapeuten gelten wird.
Nach §135a Abs. 1 SGB V sind alle Leistungserbringer zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von Ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet. Außerdem haben die Krankenkassen schon vor Jahren „Maßnahmen zur Qualitätssicherung“ in die Rahmenverträge zur Leistungserbringung aufgenommen. Das bedeutet jedoch nicht, dass in der Regelversorgung ein QM-System zwingend erforderlich ist.

ICD-10-Code: vdek-Ausnahme bei DTA

Der vdek hat per Rundschreiben über folgende Ausnahmeregelung informiert, die bis auf Widerruf Gültigkeit hat: Sofern der Vertragsarzt auf der Heilmittelverordnung mehrere ICD-10-Codes angegeben hat, sind diese nur dann im Rahmen des elektronischen Abrechnungsverfahrens nach § 302 SGB V alle zu übermitteln, sofern die Angaben für die Kennzeichnung einer Praxisbesonderheit zwingend erforderlich sind.
Ein BUV-Kurs ist am Wochenende in Bochum in der Osteopathie-Fortbildung beim IFK gestartet. Dr. Marc Trefz referierte über Radiologie für Therapeuten, wozu Röntgen, Sonographie, CT, MRT, PET und 4-D-Wirbelsäulenvermessungen zählen.
Das Bundesgesundheitsministerium hat die offizielle Grundlohnrate für 2015 bekanntgegeben. Damit dürfen die physiotherapeutischen Preise im kommenden Jahr grundsätzlich um maximal 2,53 Prozent steigen.

Gut besuchtes Forum Ost 2014

Das IFK-Forum Ost war erneut gut besucht und zeichnete sich durch lebhafte Diskussionen aus. Insbesondere die Frage der Vergütungsgerechtigkeit mit Blick auf die noch immer zu hohe Ost/West-Lücke bei den Vergütungen wurde intensiv diskutiert. Die Fortschritte bei den Verhandlungen mit den Krankenkassen wurden von den Teilnehmern begrüßt. Zugleich ermunterten die anwesenden Physiotherapeuten den IFK, den Weg der vergangenen Jahre fortzuschreiten und in den Verhandlungen die verbleibenden Lücken zu schließen.

Neue Regelung gegen Zahlungsverzug

Krankenkassen sind noch mehr denn je dazu angehalten, die mit dem IFK vereinbarten Zahlungsfristen für die Vergütung von Physiotherapeuten einzuhalten. Wie das Bundessozialgericht entschied, sind die Regelungen zu Zahlungsverzügen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) auch auf das Verhältnis von Physiotherapeuten und Krankenkassen anwendbar.
Im neuen IFK-Fortbildungsprogramm starten zwei Kinder-Bobath-Kurse in Oldenburg und Drensteinfurt, für die noch letzte freie Plätze verfügbar sind.