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Fällt die Grundlohnsummenbindung?

Am 10. November veröffentlichte die FAZ einen Beitrag zum Thema „Die Union zeigt Herz für Physiotherapeuten“. Aufgegriffen wurden Äußerungen von Kanzlerin Angela Merkel in einem Bürgerdialog zur Vergütungssituation der Heilmittelbranche, aber auch die Aktivitäten rund um die Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Entwurf des E-Health-Gesetzes.

IFK, ZVK, VPT und DVE, die Mitgliedsverbände des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV), beziehen mit einer gemeinsamen Forderung eindeutig Stellung:

Nur in der Kombination aus Abkopplung von der Grundlohnsummenbindung und Beschleunigung der Schiedsverfahren kann die Politik die Grundlage für eine bessere Vergütung im Heilmittelbereich schaffen. Hierzu sind die Vertreter des SHV in Berlin, aber auch darüber hinaus, seit längerem aktiv. So konnte der SHV-Vorstand bereits im März 2015 die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mattheis, MdB und ihren Gegenpart von der CDU-/CSU-Fraktion Jens Spahn, MdB von seinem Anliegen überzeugen. Auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe konnte die Problematik schon im Gespräch im November 2014 aus erster Hand vorgestellt werden.


Startschuss für die aktuellen Verhandlungen war nun die Anhörung zum E-Health-Gesetz am 4. November 2015. Eine Frage des Abgeordneten Dr. Kühne (CDU) öffnete die Tür: Jetzt kann dieser komplexe Problembereich Grundlohnsummenabkoppelung und Schiedsverfahren im Rahmen der Beratungen zum E-Health-Gesetz gelöst werden.

Seit dem 4. November 2015 verhandeln die Fraktionen und das Bundesministerium für Gesundheit. Die Entscheidung fällt in der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 2. Dezember 2015, dann folgt die 2./3. Lesung des E-Health-Gesetzes am 3./4. Dezember 2015 im Bundestag. Erst dann haben wir Klarheit und wissen, ob unser Etappenziel erreicht ist.

Die Abkopplung der Vergütungserhöhungen im Heilmittelbereich von der Grundlohnsummenbindung ist eine zentrale Forderung des SHV. Damit es aber tatsächlich zu Verbesserungen kommen kann, muss gleichzeitig die Dauer der Verhandlungen mit den Krankenkassen und des sich anschließenden Schiedsverfahrens gesetzlich präziser geregelt werden. Es darf nicht länger sein, dass schon die Bestellung der Schiedsperson Monate dauert und diese dann alle Zeit der Welt hat, einen Schiedsspruch zu fällen.


Unsere Forderungen sind daher: klare Fristen für den Abschluss der Verhandlungen mit den Krankenkassen und klare zeitliche Vorgaben, bis zu welchem Tag das Schiedsverfahren abgeschlossen sein muss. Wir fordern, dass die Gebührenverhandlungen mit den Krankenkassen, die Einleitung des Schiedsverfahrens und das Schiedsverfahren innerhalb bestimmter Fristen zu erfolgen haben. Ein Schiedsverfahren muss im Ergebnis spätestens sechs Monate nach dem Auslaufen der Vergütungsvereinbarung abgeschlossen sein, keinen Tag später!

Nach den Gesprächen, die die Vertreter aller Berufsverbände im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) fast täglich mit den Vertretern der Gesundheitspolitik führen, lässt sich sagen: Die Politik hat erkannt, dass der Fachkräftemangel in der Patientenversorgung real ist und vor allem finanzielle Ursachen hat. Noch ist nichts entschieden in Berlin. Deshalb lassen wir nicht locker.

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