Aktuelle Nachrichten des IFK

Ein neuer Verordnungsvordruck bei der Bundeswehr hat in der letzten Woche zu Verunsicherung bei den niedergelassenen Physiotherapie-Praxen geführt. Auf Nachfrage wurde dem IFK von der Bundeswehr nun mitgeteilt, dass es in der Tat einen neuen und überarbeiteten Verordnungsvordruck gibt, dem die Heilmittel-Richtlinie grundsätzlich als Verordnungsgrundlage dienen soll. Aktuell befindet sich zusätzlich zum alten Verordnungsformular noch ein weiteres Formular in Umlauf, welches aber inzwischen nochmals überarbeitet wurde.
Mitte März 2018 nahm die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger als Gastrednerin an einer Klausurtagung des Berufsverbands der Rehabilitationsärzte Deutschland e. V. (BVPRM) in Berlin teil. Dort hielt sie einen Vortrag zum Thema „Physikalische und Rehabilitative Medizin (PRM) trifft Physiotherapie“.
Am 25. Mai 2018 tritt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Sie ist ein weiterer Schritt um den Umgang mit Daten und Informationen für alle Beteiligten – auch über Ländergrenzen hinaus – zu regeln. Um den Physiotherapeuten mehr Sicherheit im Umgang mit den neuen Datenschutzregelungen zu verschaffen, bietet der IFK in Berlin, Bochum, Hamburg, Leipzig und Nürnberg ein Seminar an. Dieses informiert über viele relevante Regelungen.
Die Webinar-Reihe von IFK und azh geht in diesem Monat am 25. April mit dem Thema „Alltagsrelevante Therapie bei Patienten mit schwerer Spastik“ in die dritte Runde. Für alle Mitglieder, welche die Ausstrahlungstermine verpassten, hält der IFK alle bislang gesendeten Webinar-Module im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Website zum Abruf parat.
Angesichts zweier tödlicher Unfälle rät die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Praxen dringend, vorhandene Liegen sowie Sicherheitsabläufe zu überprüfen. Die Gefahr sei als hoch einzustufen, weshalb Praxen unbedingt zeitnah tätig werden sollen.

Webinar „Update Endoprothetik“

Am 28.03.2018 um 18:00 Uhr geht die neue kostenlose Webinar-Reihe von IFK und azh mit kompakten und vor allem praxisorientierten physiotherapeutischen Inhalten in die zweite Runde.

IFK-Jugendnetzwerk gegründet

Mitte März kamen ambitionierte Physiotherapeuten von morgen sowie Berufseinsteiger die mit dem Gedanken einer Selbstständigkeit spielen, zusammen, um mit dem IFK-Jugendnetzwerk ein Veranstaltungsformat zu gründen, das ganz im Zeichen der Nachwuchsförderung steht. Im Rahmen des Treffens wählten die Teilnehmer die beiden Initiatoren Janine Götz und Adrian Schock zu den Vorsitzenden des Netzwerks. Auch die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger und der stellvertretende Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer waren anwesend und tauschten sich intensiv mit den Teilnehmern zu Themen wie Verbandsarbeit, Berufspolitik und Selbstständigkeit aus.
Der Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V. (SHV) blickt gespannt auf die im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vereinbarten Positionen zur Gesundheitspolitik, die die Gesundheitsfachberufe betreffen. Daher traf sich der Vorstand des SHV am 21. März 2018 mit dem Gesundheitsexperten und Bundestagsmitglied Dr. Roy Kühne, um gemeinsam die Ziele und Erwartungen in der aktuellen Legislaturperiode auszuloten.
Die AOK Sachsen-Anhalt gilt mit Rücklagen von 340 Euro je Versichertem und Gesamtrücklagen von knapp 512 Millionen Euro bundesweit als eine der reichsten Krankenkassen. Umso empörender ist das Verhalten der AOK in Bezug auf die Vergütung von physiotherapeutischen Leistungen. Denn hier zahlt die Kasse bundesweit die niedrigsten Preise – und das obwohl die Mehrheit der zu Behandelnden in Sachsen-Anhalt bei ihr versichert ist.
Am 28.03.2018 um 18:00 Uhr geht die neue kostenlose Webinar-Reihe von IFK und azh mit kompakten und vor allem praxisorientierten physiotherapeutischen Inhalten in die zweite Runde.
Die diesjährige IFK-Mitgliederversammlung machte deutlich: Mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) wurden im 2017 die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um bei den Vergütungsverhandlungen höhere Abschlüsse als in der Vergangenheit erzielen zu können, was in 2017 auch spürbar gelungen ist. Allerdings konnte dies nur ein erster Schritt sein, um das Vergütungsniveau auf ein adäquates Niveau anzuheben. Weitere Erhöhungsschritte in mindestens ähnlicher Größenordnung wie zuletzt sind alternativlos. Daneben erzielte der IFK im Geschäftsjahr 2017 auch berufspolitische Erfolge.
Der IFK hält ein neues Merkblatt zum Thema Datenschutz bereit. Alle Mitglieder des IFK finden das überarbeitete, umfassende Merkblatt zum Download im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Homepage. Es enthält alle wesentlichen aktuellen Informationen zum Thema Datenschutz.
Am 22.03.2018 tritt die neue Heilpraktikerüberprüfungsleitlinie des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in Kraft. Die Leitlinie ersetzt bisherige Verfahrensempfehlungen und betrifft auch das Überprüfungsverfahren zur Erteilung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis.