Zulassungsempfehlungen die Zweite

Im August 2018 traten neue Zulassungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbands für Physiotherapiepraxen in Kraft. Darüber hat der IFK ausführlich berichtet.
Wenige Monate später ist jetzt zum 1. Dezember 2018 eine weitere Fassung in Kraft getreten.
Vorbehaltlich einer ausführlichen Bewertung: Nicht zuletzt auf die Forderung des IFK hin wurde das Thema des Bestandsschutzes für Fälle des Praxisverkaufs ohne Verlegung der Praxisräume sowie das Verfahren bei Rechtsformänderung und der Aufnahme weiterer Personen in eine Personengesellschaft (zum Beispiel Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR) neu aufgenommen.
Im Ergebnis sind diese Neuregelungen insbesondere für Praxisinhaber, die über einen Verkauf ihrer Praxis nachdenken – beispielsweise aus Altersgründen – eine gute werterhaltende Entwicklung. Für Existenzgründer ergeben sich daraus rechtssichere Möglichkeiten einer Praxisübernahme.
Interessierte Physiotherapeuten erhalten sämtliche Informationen verlässlich bereits jetzt in der Geschäftsstelle in der Abteilung Zulassung, Hotline: 0234 97745-777.

Weitere Artikel

BFB-Sonderumfrage zu Patientenkontakten

2024 | 02.07. Der Berufsalltag von Freiberuflern und Selbstständigen ist geprägt durch den direkten Kontakt zu Menschen. Durch die Umfrage des BFB sollen Zahlen erhoben werden, die die Häufigkeit der Patientenkontakte darstellen können.

IFK-Wissenschaftspreisträger 2024 ausgezeichnet

2024 | 01.07. Beim IFK-Tag der Wissenschaft an der Hochschule Osnabrück wurden am vergangenen Freitag bereits zum 20. Mal besonders herausragende Abschlussarbeiten von Bachelor- und Masterabsolventen der Physiotherapie geehrt.