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In Deutschland gehen immer mehr Krankenkassen dazu über, insbesondere aus Marketingzwecken Osteopathie für wenige Behandlungen zu übernehmen. Allerdings ist lediglich in Hessen gesetzlich geregelt, wer diese osteopathische Behandlung überhaupt durchführen darf und welche Voraussetzungen derjenige mitbringen muss. Vor fünf Jahren wurde modellhaft die sogenannte WPO-Osteo – die Weiterbildungs- und Prüfungsordnung Osteopathie – vom hessischen Sozialministerium eingeführt. Diese wird nun bis 2018 verlängert, um weitere Erfahrungen zu sammeln.

Katharina Thiemann

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